Sensationelles Urteil in Weimar:

Gericht kippt kinderfeindliche Maskenpflicht in Schulen

Das Amtsgericht Weimar hat die Masken- und Abstandpflicht für zwei Thüringer Schulen aufgehoben.

Foto: pixabay
Veröffentlicht:
von

Gerade in dem Moment, in dem Angela Merkel ihre Macht auf ganz Deutschland ausdehnen und den Bundesländern ihre Willkürmaßnahmen aufzwingen will, beendet das Amtsgericht Weimar die behördliche Willkür der Kanzlerin ohne Kinder.

Das Urteil geisterte bereits gestern in Auszügen durchs Netz. Und wahrscheinlich haben die Faktenchecker vom Wahrheitsministerium noch gehofft, dieser Richterspruch möge an ihnen vorbeigehen. Schließlich würde es über ein Jahr Propagandaarbeit zunichte machen. Aber es ist echt, wie mittlerweile sogar ein Vertreter der Regierung in Erfurt bestätigte und den ganzen Text der Öffentlichkeit präsentierte.

In dem Urteil haben die Richter der Regierung ein Armutszeugnis ausgestellt, indem sie in in wenigen klaren Richterworten feststellen:

Dem Tragen einer Maske fehlt der Nutzen.

Dem Einhalten von Abstandsvorschriften fehlt der Nutzen.

PCR-Tests und Schnelltests sind ungeeignet zur Messung des Infektionsgeschehens.

Durch Schnelltests in den Schulen wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Das Recht der Kinder auf Bildung und Schulunterricht wird missachtet.

 

Insgesamt haben sie deutlich gemacht, was die Maßnahmen der Merkel-Regierung sind: »Eine objektive Gefährdung des ›Kindeswohls‹«. Folglich haben sie den Schulen, an denen die Kinder der klagenden Eltern gemeldet sind, das Recht entzogen, eine Maskenpficht und ähnliches zu verhängen.

Natürlich zeigen sich die regierungsamtlichen Medien empört. Der focus titelt: »Fragwürdiges Urteil« – als würden Richter in Mitteldeutschland nicht Recht sprechen können, sondern nur die Journalisten des Blattes. Der Vertreter der Linken bekommt Schnappatmung wie zu Ulbrichts Zeiten, wenn schon wieder ein Bürger die Republik verlassen hat: »Erkenntnisse zu Infektionen insbesondere bei den Mutanten wurden verantwortungslos ignoriert, höchst umstrittene Auffassungen einer Gutachterin zur Grundlage der Entscheidung gemacht«, die Schüler und Lehrer gefährdet, twitter er.

So kennt man sie. Akzeptiert wird nur, was einem gefällt.

Nun, noch leben wir in einem Rechtsstaat, auch wenn das einigen mittlerweile wohl nicht mehr gefällt und die Kanzlerin ohne Kinder auch dieses Urteil wohl so schnell wie möglich rückgängig gemacht haben möchte. Wie in der SBZ, der Ostzone, der DDR – oder wie auch immer das Paradies der Linken genannt worden ist.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Peter Müller

Es ist direkt angenehm zu erfahren, dass es noch mutige, ehrliche, echte, angstfreie Richter gibt.

Gravatar: Rene

»Eine objektive Gefährdung des ›Kindeswohls‹« sind bisher alle Corona-Maßnahmen gegenüber Kindern und Jugendlichen. Inklusive des Fertigwerdens der Kinderseelen mit dem Stress der Eltern wie Homeshooling, entlassene oder in Kurzarbeit versetzte Eltern und -Teile, Existenzängste der Erwachsenen, Zukunfsängste, extrem eingeschränkte Spielmöglichkeiten mit anderen Kindern, aggressive, gestresste Elternteile zu Hause ertragen und vieles mehr.
- Dem Tragen einer Maske fehlt der Nutzen.
Das muss auch ich zugeben, denn jeder kann sehen, dass trotz FFP2-Maske (Bayern etc.) die Inzidenzzahlen stark angestiegen sind. Im Gegenteil, werden die Masken 6 Stunden im Unterricht getragen, wird die Atmung automatisch flacher und die Konzentration lässt nach. Ganz abgesehen von weiteren gesundheitlichen und soziologischen Auswirkungen wie Einschränkung der Kommunikationsmöglichkeiten.
- Dem Einhalten von Abstandsvorschriften fehlt der Nutzen.
Die Abstandsregeln lassen den Verdacht zu, dass die Masken erstrecht nichts nutzen. Dazu liegen keine Belegzahlen für Ansteckungen mit diesem Distanzbereich vor.
- PCR-Tests und Schnelltests sind ungeeignet zur Messung des Infektionsgeschehens.
... da sie zur Anzeige von Viren zwar verlässlich sind, aber eben nicht einen Befall mit ausschließlich Corona-Pandemie-Viren belegen. Hinzu kommt, dass das Verfahren mindestens offen lässt, ob eine ansteckende Viren-Erkrankung vorliegt. Daher sind Quarantäne-Massnahmen in vielen Fällen völlig unnütze, schädigen die Wirtschaft und die persönliche Lage.
- Durch Schnelltests in den Schulen wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.
Logo. Alle werden über einen Kamm geschert, die Elternrechte sind ausgehebelt. Die Verletzungsgefahr der Schleimhäute der Kinder durch ständige Abstriche ist gegeben. Verletzungen erhöhen die Infektionsanfälligkeit enorm. Nasenbluten hat es bei Kindern gegeben sowie leichte Schmerzen an Abstrichstellen.
Das Gesundheitsamt wird namentlich über jeden teilzunehmenden Schüler (jederzeit) voll informiert.
- Das Recht der Kinder auf Bildung und Schulunterricht wird missachtet.
Auch das ist klar, die nahezu täglichen Abstriche verbrauchen extrem viel Unterrichtszeit. Wichtiger Unterrichtsstoff fällt weg. Die Fixierung auf ein fragwürdiges Infektionsgeschehen in den Kinderköpfen wirkt nicht gerade förderlich. Teilweise werden je nach Insidenzzahlen zur Abstrichstelle lange Fahrten, sehr lange Wartezeiten mit Eltern-Begleitung erwartet.

- "Insgesamt haben sie deutlich gemacht, was die Maßnahmen der Merkel-Regierung sind: »Eine objektive Gefährdung des ›Kindeswohls‹".
Alleine diese Feststellung erübrigt jeden weiteren Kommentar. Es wird Zeit für einen kompletten Kurs- und Kanzlerwechsel!

Gravatar: Ebs

Es gab schon einige Urteile im Zusammenhang mit Corona-Regeln, aber Umsetzungen sind mir keine bekannt.

Gravatar: harald44

Warum macht man es nicht so wie früher. Virusinfektionswellen gab es, gibt es, und wird es immer wiedermal geben. Beispiel Asiatische Grippewelle von 1958, selbst als Schüler miterlebt. Von 45 Schülern waren allmählich 35 erkrankt und blieben dahein, um sich dort unter Mutters Obhut auszukurieren. Waren es weniger als zehn Schüler bei Schulbeginn um 8 Uhr, dann wurden diese auch nach Hause geschickt, so daß diese - darunter auch ich - etwa drei Wochen zusätzliche Schulferien hatten. Danach kamen mehr und mehr Mitschüler wieder gesundet zur Schule, und nach etwa sechs Wochen war der Spuk vorbei. Gestorben war keiner der 45 Schüler in der Klasse, und auch von einem Todesfall unter den Lehrern ist mir nichts in Erinnerung.
Noch eine Merkwürdigkeit zum Schluß: Nachdem diese Grippewelle vorüber war, und einige Wochen später, bekam ich dann die Grippe und war bettlägerig. Nachdem ich eine Nacht und einen halben Tag durchgeschlafen hatte - es war nachmittags gegen 16 Uhr, als ich wieder aufwachte - ging es rasch aufwärts, und einen oder zwei Tage später konnte ich auch wieder zur Schule gehen.
Heutzutage wird viel zu viel Trallalla gemacht, die teilweise schon an Hysterie grenzt, wobei die Staatsmedien (ARD und ZDF) daran ein gerüttelt Maß an Mitschuld tragen.

Gravatar: Arne

Dann hoffe ich mal das die anderen Gerichte nachziehen und es Weimar gleichtun. Diese Richter können dann mit Fug und Recht sagen, sie haben Recht gesprochen und können sich mit Guten Gewissen im Spiegel betrachten.

Gravatar: Zicky

Na da wird die Führerin wieder mal ein Richterteam erneuern müssen. Dieses jedenfalls, passt nicht durch ihre Rautenschablone
Wäre ja nicht das erste mal.
Nicht anderst funktionieren "Demokratien" in Schurkenstaaten und Diktaturen.
Erste Medien schreiben schon, dass sich die Richter auf Wissenschaftler stützten die als "Verschwörer" gelten.
Vermutlich weil sie nicht aus dem Umfeld des sehr kleinen Keises der Kanzlerflüsterer sind.
Würde mich wirklich nicht mehr wundern, wenn da ein Machtwort von Frau Hitler einen demokratischen Prozess "rückgängig" machen würde.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Nun, noch leben wir in einem Rechtsstaat, auch wenn das einigen mittlerweile wohl nicht mehr gefällt und die Kanzlerin ohne Kinder auch dieses Urteil wohl so schnell wie möglich rückgängig gemacht haben möchte. Wie in der SBZ, der Ostzone, der DDR – oder wie auch immer das Paradies der Linken genannt worden ist.“ ...

War die unter aktuell-göttlichem Diktat etwa anders zu erwarten?

Geht aus diesem Urteil nicht aber auch hervor, dass es sich bei den Mitgliedern der von uns(?) gewählten(?) Bundesregierung um Verfassungsfeinde unter unter göttlichem(?) Diktat handelt
http://egora.uni-muenster.de/pbnetz/gg/bindata/r08_druck.pdf,
sich das „Kamikaze-Söder auf Irrflug“ befindet
https://www.youtube.com/watch?v=0mUOno3R9-Q
und dieses Lauterbach lauterbacht???
https://www.youtube.com/watch?v=uybi4oKZIAw

Gravatar: Doris Mahlberg

@Jezuz, 11.4.21, 16:48

Ihrem Namen und Ihrer Schreibweise nach zu urteilen, könnten Sie spanisch-sprechender Herkunft sein. Ich kenne einige Griechen, Italiener und Spanier und das sind in der Regel ganz vernünftige Leute. Aber wenn Sie schon selbst sagen ""links-grün-versiffte Zecke "", nunja, dann können wir Ihren Kommentar verstehen. Er ist wirklich schööööön grün.

Gravatar: Doris Mahlberg

Hahaha ! Dann dürfen wir mal gespannt sein, wann Merkel dieses Urteil wieder für ungültig erklärt und den höchst "ungehorsamen" Richter seines Amtes enthebt mit der Begründung: " So war das aber nicht abgesprochen."

Gravatar: Hajo

Die Schwarzen werden im Sept. das gleiche Schicksal im Bund erleiden, wie ihre Kollegen in Baden-Württemberg und das hängt unmittelbar mit ihrer eigenen linken Politik zusammen und begünstigt die grünen Kommunisten und dabei ist es völlig egal welche Papnase Kanzlerkandidat wird, da kommt nichts mehr.

Den Rest erledigen dann die grünen Idiologen oder es geschieht noch ein Wunder, was in vielfältiger Form auftreten kann, vor allen Dingen dann wenn die Wirtschaft im Eimer ist und die Not die Leute zum Umdenken zwingt und hoffentlich noch ein wenig Resthirn besitzen.

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang