Erfolg von EINER VON UNS – unterlaufen vom EU-Parlament?

In Kürze entscheidet sich, ob das EU-Parlament über einen Bericht abstimmt, der Abtreibung als Menschenrecht bezeichnet. Damit soll der Erfolg der Europäischen Bürgerinitiative EINER VON UNS konterkariert werden.

Foto: Jusos de / flickr.com / CC BY-NC-SA 2.0 (Ausschnitt)
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Für viele ist der Erfolg der Europäischen Bürgerinitiative EINER VON UNS überraschend gekommen. Ihre Freunde hatten nicht zu hoffen gewagt, dass sie in den Bevölkerungen der EU-Staaten so große Unterstützung erhalten würde. Ihre Gegner hatten sich ein Scheitern sehnlich herbeigewünscht. Doch inzwischen haben 1,3 Millionen EU-Bürger mit ihrer Unterschrift eine deutliche Ansage an die EU-Kommission gemacht: Stoppt Embryonenversuche und Klonen und schützt das Leben, rufen sie ihr zu.

Für die Gegner des Lebensschutzes bedeutet der Erfolg von ONE OF US eine Niederlage – die sie aber nicht hinzunehmen gedenken. Das kann aus einem Berichtsentwurf geschlossen werden, der in der nächsten Woche dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Verabschiedet hat das Papier der Ausschuss für Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter; Berichterstatterin ist Edite Estrela. Beobachter werten diesen Entwurf als Versuch, den Erfolg von ONE OF US zu konterkarieren.

Das Ziel von Estrela und der Ausschussmehrheit ist eindeutig: Man will sich nicht damit abfinden, dass das menschliche Leben mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle beginnt und von diesem Zeitpunkt an zu schützen ist – auch von der EU und ihren Einrichtungen. Man will genau das Gegenteil: nämlich erreichen, dass Abtreibung in allen EU-Ländern erlaubt und gefördert wird. Dieses Ziel anzustreben liegt zwar nicht in der Zuständigkeit des EU-Parlaments, doch davon lassen sich Estrela und ihre Mitstreiter nicht beeindrucken. Sie versuchen es auf dem Umweg über die Entwicklungshilfe und so genanntes Soft Law, also Regelungen unterhalb der Gesetzesebene. Diesem Zweck dient der Bericht, der, sobald er verabschiedet ist, von anderen EU-Einrichtungen zumindest beachtet werden muss.

Dabei ist die Rechtslage eigentlich eindeutig, und sie steht der Absicht Estrelas diametral entgegen. Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs hatte 2011 höchstrichterlich entschieden, dass der Mensch ab der Befruchtung ein Mensch ist. Der Beginn des Menschseins lässt sich demzufolge präzise bestimmen – und ab diesem Zeitpunkt kommt ihm, dem Embryo, Würde zu, die durch europäische und internationale Rechtsinstrumente geschützt ist und die zu garantieren die Institutionen verpflichtet sind.

Für die Initiatoren der Europäischen Bürgerinitiative EINER VON UNS war dieses Urteil der Anlass, die EU-Völker um Unterstützung zu bitten. Sie wollten die EU darauf verpflichten, dieses Grundsatzurteil in allen Politikbereichen umzusetzen, bei denen das Leben und die Menschenwürde des menschlichen Embryos auf dem Spiel stehen: in der Stammzellforschung, bei Abtreibung und »Reproduktionsgesundheit«. Die EU-Kommission, die politisch und juristisch für die Prüfung aller Europäischen Bürgerinitiativen verantwortlich ist, genehmigte dieses Anliegen. Bis heute haben fast 1,3 Millionen Bürger in 14 Mitgliedsstaaten den Embryonenschutz mit ihrer Unterschrift unterstützt.

Auch Estrela kam nicht umhin anzuerkennen, dass das Recht nicht auf ihrer Seite steht, und dass Millionen von Bürgern auf die Einhaltung des Rechts bestehen. Und weil darüber hinaus – was durch ONE OF US eindrucksvoll bestätigt wurde – Abtreibung auf allen politischen Entscheidungsebenen umstritten ist, wurde der neutrale Begriff »sexuelle und reproduktive Gesundheit und damit verbundenen Rechte« eingeführt. Bei dieser inklusiven Definition überdecken sich die Begriffe wie bei einer russischen Matroschka: Reproduktionsgesundheit beinhaltet Fruchtbarkeitsregulierung, und Fruchtbarkeitsregulierung wiederum beinhaltet Schwangerschaftsabbruch. Diese Schachteldefinition erlaubt es, Abtreibung zu politisch zu fördern und mit Steuergeldern zu finanzieren, ohne das ehrliche Wort zu erwähnen.

Experten warnen, dass die Europa-Parlamentarier mit der Entschließungsvorlage – sofern sie sie verabschieden – eine Vertragsverletzung gegenüber den Mitgliedsstaaten in Kauf nehmen. »Die Institutionen der EU können die Mitgliedsstaaten überrumpeln, indem sie verschiedene Rechtsgrundlagen aneinanderreihen und sich somit eine künstliche Handlungsgrundlage herbeireden«, moniert ein Beobachter. Die EU verfügt über Vollzuständigkeiten bei der Außenpolitik und der Entwicklungshilfe, den Freizügigkeitsregeln für Bürger und Dienstleistungen, der Durchsetzung von EU-Rechtsvorschriften, den Grundrechten, den Antidiskriminierungsregeln und beim Minderheitenschutz, sowie über Teilzuständigkeiten im öffentliche Gesundheitswesen und in der Sozialpolitik. Die in der EU-Grundrechtecharta garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit und die Gewissensverweigerung, die darauf beruht, würden hingegen ausdrücklich als Hindernis benannt.

Der 40 Seiten lange »Bericht A7-0306/2013 über sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte (2013/2040(INI)« geht von der Beobachtung aus, dass der Widerstand gegen Abtreibung in Europa und weltweit zugenommen hat und dass der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch noch in drei Mitgliedstaaten (Irland, Malta und Polen) verboten ist. In anderen Mitgliedstaaten sei Schwangerschaftsabbruch zwar weiterhin erlaubt, werde jedoch durch »Hindernisse, wie die missbräuchlichen Inanspruchnahme der Verweigerung aus Gewissensgründen des medizinischen Personals«, obligatorischer Wartefristen und »voreingenommener Beratung« immer schwerer zugänglich. Es bestünde die Gefahr, den Zugang zu Abtreibungs-Diensten einzuschränken. Dabei greift der Berichtsentwurf die Konkordate scharf an, denn Abtreibung sei ein »Grundrecht, das nicht aus religiösen Gründen, beispielsweise durch den Abschluss von Konkordaten, beschnitten werden sollte«.

Daher werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, den Zugang zu Abtreibung durch einen »rechtsbasierten Ansatz ohne Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit, der Wohnsituation, des Migrationsstatus, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, der Gesundheit oder des Familienstands« sicherzustellen. Das bedeutet im Klartext ein allgemeines Grundrecht auf Abtreibung in der EU. Doch der Entwurf fordert darüber hinaus eine Bestands- und Finanzierungsgarantie für Abtreibungsorganisationen.

Seine Hauptforderung ist jedoch die EU-weite Legalisierung von Abtreibung als Notwendigkeit des Menschenrechts. Da heißt es: »Das EU-Parlament empfiehlt, dass aus Erwägungen der Menschenrechte und der öffentlichen Gesundheit hochwertige Dienste im Bereich des Schwangerschaftsabbruches innerhalb der Systeme der öffentlichen Gesundheit der Mitgliedstaaten legal, sicher und für alle Menschen zugänglich gemacht werden sollten, einschließlich Frauen, die keinen Wohnsitz in dem betreffenden Mitgliedstaat haben und diese Dienste häufig in andern Ländern in Anspruch nehmen, weil die Gesetze über den Schwangerschaftsabbruch in ihrem Herkunftsland restriktiv sind, um illegale Schwangerschaftsabbrüche, die ein erhebliches Risiko für die physische und psychische Gesundheit der Frauen darstellen, zu vermeiden.«

Darüber hinaus sieht der Entschließungsantrag vor, alleinstehenden und lesbischen Frauen Zugang zu Fertilitätsbehandlungen und künstlicher Befruchtung zu gewähren, Sterilisierung trotz Geschlechtsumwandlung zu verbieten und ganz allgemein das »Fruchtbarkeitsbewusstsein« zu fördern. Die Inanspruchnahme des Grundrechts auf Glaubens- und Gewissensfreiheit für das medizinische Personal hingegen wird ganz offen in Frage gestellt und seine Regulierung »durch geeignete Maßnahmen« gefordert. Sexualerziehung soll für alle Schüler der Grund- und Sekundarschulen in einer tabufreien und interaktiven Atmosphäre zischen Schülern und Erziehern diskriminierungsfrei und ohne die Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten zur Pflicht werden.

Für den sozial- und entwicklungspolitischen Sprecher der CSU-Landesgruppe im Europaparlament Martin Kastler ist der Entwurf ein Zeichen für die »bioethische Schizophrenie« Europas, weil klare bioethische Prinzipien immer wieder gebrochen werden. Er verwies in diesem Zusammenhang auf den kürzlich verabschiedeten Bericht zum »Genderzid«, also der vorsätzlichen Selektion und Tötung weiblicher Embryonen aufgrund ihres Geschlechts. »Auch dieses Papier dokumentierte die Schizophrenie linker Europapolitik: Abtreibung sei nur dann zu verurteilen, wenn sie sich als ›vorsätzliche, geschlechterspezifische Tötung‹ gegen Mädchen richte. Drei Absätze weiter aber plädierte der Text für ein europaweites ›Recht auf Abtreibung‹.« Kastler, der gegen den »Genderzid«-Bericht gestimmt hatte, kündigte an: »Ich werde auch in Zukunft solchen Widersinnigkeiten und faulen Kompromissen nicht zustimmen. Ich setze mich weiter für einen konsequenten Lebensschutz und eine ›Kultur des Lebens‹ ein. Europa muss endlich aus seiner bioethischen Lethargie erwachen!«

Bei der Abstimmung im federführenden Frauenausschuss wurden zahlreiche Änderungsanträge abgelehnt, die von den deutschen Abgeordneten Bernd Posselt, Martin Kastler, Peter Liese, Christa Klaß, Angelika Niebler und der Slowakin Anna Záborská eingereicht wurden. Diese Änderungsanträge zielten vor allem auf die Einhaltung des Rechts und den politischen Zuständigkeiten in diesem Politikbereich. Der Bericht wurde nur von 17 Mitgliedern angenommen – bei sieben Gegenstimmen und sieben Enthaltungen sowie zwei nicht mitstimmenden Mitgliedern. Záborská, die Leiterin der Arbeitsgruppe Familienpolitik des Europäischen Parlaments und frühere Vorsitzende des Frauenausschusses, gab zudem eine »Minderheitenmeinung« ab – ein nur in besonderen Ausnahmefällen angewandtes parlamentarisches Instrument.

Der oben genannte Beobachter urteilt: »Dieses Abstimmungsergebnis zeigt, dass diese Entschließungsvorlage nicht konsensfähig ist.« Dass sie dennoch im Eilverfahren durch das Plenum gebracht werden soll, ist eine Entscheidung der Verwaltungsbeamten. Die gewählten Volksvertreter entscheiden erst in der Woche vor dem Plenum. Die christdemokratische Europäische Volkspartei (zu der CDU, CSU und ÖVP gehören) will das Thema in ihrer Fraktionssitzung am 16. Oktober beraten. Doch schon jetzt ist bekannt, dass die EVP in ihrem ureigenen politischen Anliegen, dem Lebensrechtsschutz, tief gespalten ist. So ergab vor kurzem eine namentliche Abstimmung zum Bericht »Genderzid – die fehlenden Frauen«, dass die Europäischen Christdemokraten den Schutz des menschlichen Lebens als politische Aufgabe nicht ernst nehmen und den Abgeordneten eine »freie Abstimmung« überlassen, selbst wenn die Positionen eindeutig im politischen Grundsatzprogramm festgeschrieben sind und zu den politischen Fundamenten der EVP gehören.

Eine ungute Rolle spielt bei dem Prozedere auch Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD), dessen Position es ihm erlauben würde, einen Konsens zu schaffen oder die Abstimmung zu vertagen. Doch daran scheint ihm nicht viel gelegen zu sein – anders ist die Eile, mit der ein so weitreichender Beschluss kurz vor dem Ende der Legislaturperiode im Mai 2014 angestrebt wird, nicht zu erklären. Es ist allerdings unklar, ob ihm die Tragweite seines Verhaltens bewusst ist. Der Experte für den Brüsseler Politikbetrieb sagt: »Wenn er der Fortgang des Verfahrens nicht stoppt, ist sein Name damit verbunden, dass die EU die Europäischen Bürgerinitiativen doch nicht ernst nimmt und die europäische Integration weiterhin ein lobbygesteuertes Elitenprojekt bleibt. Er hätte dann das Instrument der europäischen Bürgerbegeisterung schon in seiner Anfangsphase desavouiert.«

Gemeinsam mit Schulz entscheiden die Fraktionsvorsitzenden am Donnerstag, 17. Oktober, in Brüssel über den Entwurf der Tagesordnung. Bei der Annahme der Tagesordnung am Montag, 21. Oktober, durch das Plenum in Straßburg können die Abgeordneten den Entwurf der Tagesordnung noch einmal verändern und den Bericht von der Tagesordnung nehmen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Karin Weber

Dann besuchen Sie erst einmal das Petitionsforum des Deutschen Bundestages und informieren Sie sich dort über Lobbyismus, Meinungsmache, Zensur und "Bild-Niveau". Sie werden binnen 24 Stunden wieder bei Freiewelt.net kommentieren. Seien Sie froh, dass es Freiewelt.net gibt. Sie haben offensichtlich noch nicht mitbekommen, wo wir wieder leben. Es kann auch sein, dass Sie so schreiben weil Sie genau das wissen.

Gravatar: Volker

Hier wird mit 1,3mio Befürwortern der Aktion geworben und ein riesen Wind gemacht.
Ein kurzer Blick in die Wikipedia sagt mir, das die EU 2011 740mio Einwohner hatte.
Wenn diese Initative es also schafft, ganze 1,3mio Leute EU-Weit zu einer Unterschrift zu mobilisieren, sehe ich hier noch kein deutliches Zeichen an die EU-Kommision.
Bei unseren 27 Mitgliedsstaaten sind das durchschnittlich 48200 Unterstützer pro Land.
Ich kann hier nichts von einem EU-weiten aufbegehren erkennen.

Die Berichterstattung dieser Initative auf der "FREIENwelt" geht mir ziemlich auf den Keks, da sie so ziemlich als einzige (ich nenne es mal Serie) sehr Einseitig geschrieben ist. Alleine die Überschriften sind auf Bild-Niveau und dieser Seite nicht würdig.
Was hier betrieben wird ist purer Lobbyismus.

Gravatar: Helene Simonin

Was koennen wir tun, angesichts dieser Bestrebungen?
- Die nationalen Abgeordneten im Europaeischen Parlament (EP) anschreiben und anrufen:
- http://www.europarl.europa.eu/meps/de/search.html (nach Land suchen)
- Den (deutschen) Praesidenten des EP draengen, diesen Resolutionsvorschalg von der Tagesordning zu nehmen, das er ausserhalb der Kompetenzen der EU faellt :
- Markus Winkler, Kabinettschef von Martin Schulz, 0032-2-2840737, markus.winkler@europarl.europa.eu, oder martin.schulz@europarl.europa.eu
- Die Fraktionen im EP motivieren den Text abzulehnen: nationale EVP-Abgeordnete, oder EVP-(Christdemokraten-)Fraktionschef joseph.daul@europarl.europa.eu, 0032-2-2840662
- Abgeordnete Edite Estrela, rapporteur des Textes : edite.estrela@europarl.europa.eu
- Hannes Swoboda, Chef der S&D(Sozialisten-)Fraktion: hannes.swoboda@europarl.europa.eu
- Guy Verhofstadt, Chef der Alde(Liberalen-) Fraktion: guy.verhofstadt@europarl.europa.eu
- Die Europaeische Buergerinitative zu unterschreiben : www.oneofus.eu
- Und diese Informationen ohne Unterlass weiterleiten!
All dies ist diese Woche/ diese Wochenende zu erledigen – danke fuer Ihre Muehe!

Gravatar: Sandra M.

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lg

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