Heinz-Christian Strache, bisheriger Vizekanzler Österreichs und Vorsitzender der FPÖ, ist von all seinen Ämtern zurückgetreten. Ein vor zwei Jahren auf Ibiza gedrehtes Video zeigt ihn in Verhandlungen mit einer angeblichen russischen Geldgeberin. Für ihr vorgespieltes finanzielles Engagement zugunsten Straches sollte sie im Gegenzug Zugang zu staatlichen Aufträgen erhalten. Strache ist in die gut vorbereitete Falle getappt, »Spiegel« und »Süddeutsche Zeitung« lancierten das Video unmittelbar vor der am kommenden Wochenende stattfindenden Wahl zum EU-Parlament.
Die Freude über den vermeintlich gelungenen Schachzug bei den beiden deutschen Medien dürfte aber womöglich nur von kurzer Dauer sein. Österreichs Kanzler Kurz hat bereits angekündigt, dass er eine vollständige Aufklärung der Hintergründe des Videos anstrebt. Denn nicht nur Strache hat Gesetze gebrochen; gleiches gilt auch für diejenigen, die ihn zu diesem Gesetzesbruch angestiftet haben – und zwar im selben Umfang. Daher ist es wenig verwunderlich, warum man beim »Spiegel« und der »Süddeutschen Zeitung« momentan die Herausgabe der Quelle des Videos verweigert. Man beruft sich auf den Informantenschutz und das Zeugnisverweigerungsrecht. Genau dieses Zeugnisverweigerungsrecht kann aber unter besonderen Umständen eingeschränkt werden.
Interessant ist die Rolle des umstrittenen TV-Kommentators Jan Böhmermann. Er wusste nämlich schon seit längerem von dem Video und hatte Andeutung gemacht. Es dürfte im Interesse der Öffentlichkeit sein, den gesamten Zusammenhang zwischen Video, Spiegel, Süddeutscher, Böhmermann und den Urhebern des Videos aufzuklären.
Kommentare zum Artikel
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Verschworene, kulturmarxistische Bande !!!
Soll der österreichische Bundeskanzler doch eine diplomatische Beschwerdenote einlegen und die Beziehungen zur BRD als schwer belastet einstufen !!!
Umsturzversuch aus dem Nachbarland BRD !!!
Welch eine politische Sauerei !!!