Türke darf Deutsche als »Köterrasse« bezeichnen, deren Lebensraum zu zerstören ist

Volksverhetzung gilt für Justiz nicht bei Beleidigung Deutscher

Deutsche zu beschimpfen, gilt als juristisch unerheblich, entschied die Hamburger Staatsanwaltschaft - und wies eine Anzeige wegen Volksverhetzung gegen Malik Karabulut zurück. Dieser sprach von einer »Köterrasse«, deren Lebensraum zu zerstören sei.

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Als der Deutsche Bundestag seine Resolution zum Gedenken an den Völkermord an den Armeniern durch das Osmanische Reich auf den Weg brachte, zeigten etliche nationalistische Türken offen ihren Hass gegen Deutschland. Einer darunter war ein Vertreter des türkischen Elternrats in Hamburg.

Das ehemalige Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbunds Hamburg, Malik Karabulut, beleidigte auf seiner Facebook-Seite anlässlich der Verabschiedung der Resolution das deutsche Volk und seinen Fortbestand auf übelste Weise, doch eine Anzeige gegen ihn wegen Volksverhetzung wurde nun trotzdem zurückgewiesen.

Elternfunktionär Karabulut schrieb Anfang Juni 2016 in verächtlich machenden Tönen unter anderem: »Erhofft sich Türkei noch immer etwas Gutes von diesem Hundeclan? Erwarte nichts Türkei, übe Macht aus! Sie haben nur Schweinereien im Sinn. Möge Gott ihren Lebensraum zerstören.«

Im weiteren empörte sich Malik Karabulut, der in Hamburg auch Parteimitglied der Grünen ist: »Diese Schlampe mit dem Namen Deutschland hat uns den Krieg erklärt – und wir schweigen immer noch«. Und drohte schließlich: »Ab jetzt könnt ihr was erleben, ihr Köterrasse.«  

Die Staatsanwaltschaft Hamburg wies die Anzeige zurück, da sie in Karabuluts Äußerungen  keine Volksverhetzung erkennen könne. Diese argumentiert, Deutsche würden sich nicht durch »innere oder äußere Unterscheidungsmerkmale als äußerlich erkennbare Einheit« präsentieren, daher seien sie nicht »als unterscheidbarer Teil der Gesamtheit der Bevölkerung« zu erkennen.

Es handele sich bei Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft »um die Bevölkerungsmehrheit« und nicht um einen »Teil der Bevölkerung«.  Die Staatsanwaltschaft sieht Deutsche auch als Kollektiv als »nicht beleidigungsfähig«, da es sich bei ihnen nicht »um einen verhältnismäßig kleinen, hinsichtlich der Individualtiät seiner Mitglieder fassbaren Kreis von Menschen handelt«.

Die Richter sind in ihrem Urteilsspruch damit ganz auf  Kurs von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Für die CDU-Vorsitzende ist das deutsche Volk alles an Menschen, was sich gerade in dessen Grenzen lebt, womit  sie auch linken Vorstellungen den Boden bereitet, als ersten Staat allen Menschen ungeachtet einer Staatsangehörigkeit Wahlrecht zu geben.

Folgerichtig wäre damit zwar auch Herr Karabulut selbst Mitglied dieses »Hundeclans«, was aber nicht beruhigen kann. Hätte ein autochthoner Deutscher Türken als Hunde bezeichnet, deren Lebensraum zu zerstören sei, hätte man sicher von einem Hassposting gesprochen und eine harte Strafe verhangen. So gilt aber zweierlei Maß mit  Deutsche als beleidigungsfähiges Volk zweiter Klasse.

Der von Karabulut damals vertretende Türkische Elternbund gilt als Lobbyorganisation türkischstämmiger Eltern, der sich unter anderem »gegen Assimilation« wendet, und nach eigenen Angaben sich »entschieden gegen jede Diskriminierungen nach Rasse, Sprache, Religion oder Geschlecht« einsetze.

Mehr dazu unter epochtimes.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: kulleraugen

Mann hat das Gefühl mann will die Menschen Provozieren ich errinere nur an diesen Freedmann die Deutschen sollte die Flüchglinge Akzeptieren sonnst müsse mann die Demokratie in D wieder ein Führen ich nahm das als Drohung auf. Aber die Provokationen der Nato machen mir noch mehr sorgen.

Gravatar: wolle01

Mit einer nicht nur in diesem Einzelfall unterschiedlichen juristischen Bewertung eines Sachverhaltes im Hinblick darauf, ob er von einem "Biogermanen" ausgeht oder von jemanden mit anderweitig sozialisierten "Werten" ist die Selbstaufgabe des Rechtsstaates Realität, denn eine der Grundregeln "vor dem Gesetz sind alle gleich" wird aufgekündigt.

Gravatar: Dirk S

@ Ted Bundy

Zitat:"Damals war wirklich noch "heile Welt" zwischen den Deutschen und den Türken, soweit man das im Nachgang überhaupt sagen möchte."

Das muss aber schon ein bischen her sein. Wobei mir im Nachgang auch auffällt das seit rund 10(?) Jahren die Kopftücher in der Öffendlichkeit enorm zugenommen haben, eigentlich gegen die Erwartung. Man kann sagen, was man will, Erdogan und die AKP haben einen unguten Einfluss auf die in DE lebenden Türken (und Menschen türkischer Abstammung).

Zitat:"Die türkische Oxford-Diplomingeneurin, die den türkischen Sprach- und Kulturunterricht durchführte, war für alle Fragen offen."

Entspricht meiner Erfahrung, man kann mit so ziemlich allen Akademikern klar kommen, egel wie deren Herkunft ist. Wobei man deren Fachgebiete allerdings als Gesprächsthema meiden sollte (da kann sich die Verträglichkeit doch plötzlich ändern...).

Zitat:"So kam es auch dazu, das, wenn Türken andere Volkszugehörige zutiefst verachten, wie z.B. die zypriotischen Griechen, sie diese bevorzugt mit dem Ausdruck "HUNDE" bezeichnen."

Kommt aus dem Islam.

Zitat:" Das ist so ziemlich die größte Beleidigung, die ein Türke jemand anderem gegenüber verbal ausdrückt."

Hunde sind im Islam unrein und ein Vergleich eine schwere Beleidigung.

Zitat:"Da antwortete die Lehrerin mit dem Wort "AFFE". "

Da würde mich der Hintergrund interessieren.

Zitat:"Bezeichne einen Türken mit dem Ausdruck `Affe´, und er ist geneigt, Dir die Kehle durchzuschneiden."

Wie wäre es eigentlich, wenn man einen Türken als "Homo Sapiens" bezeichnen würde?

Zitat:"dann kann man im Umkehrschluß als Deutscher auch ohne Konsequenzen erwarten zu müssen, einen Türken oder die Türken als Affen bezeichnen."

Umkehrschlüsse gibt es bei Juristen nicht. Außerdem würde in diesem Fall ja die von der Staatsanwaltschaft Hamburg geforderte Erkennbarkeit der Gruppe erfüllt werden. Jeder kann einen Affen erkennen. Aber nicht immer einen Türken. Selbst wenn der sich wie ein Affe aufführt.
Und wer da mit wem beleidigt wird, das kann sich jeder selbst aussuchen.

Zitat:"Es sei denn, der / die Türke(n) haben ein geeignetes Messer für einen Kehlschnitt dabei... "

Oder lange Fingernägel...

Nagelfreie Grüße,

Dirk S

Gravatar: adlerauge

Beim Tatbestand der Volksverhetzung ist es irrelevant, ob das Volk gegen das gehetzt wurde in der Mehrheit oder in der Minderheit ist. Entscheidend ist, dass gegen ein Volk gehetzt wurde!

Wenn so eine fadenscheinige Ausrede für das Nichtstun und das Abwiegeln herhalten muss, ist das der Abgesang unserer Justiz.

Gravatar: Maikäfer aus Pommän

Kein Grund, sich aufzuregen. Wenn Levantiner das Maul aufmachen um verbale Jauche rauszulassen, sollte man das nicht allzu ernst nehmen, denn so reden sie auch untereinander, vor allem in gewissen Kreisen. Weil ich lieber einen echten Köter im Haus habe als einen muslimischen Neubürger vor der Haustüre.
Der Prophet bezeichnete Hunde als unrein, vermutlich weil er mit ihrer Aufrichtigkeit, ihrem Gerechtigkeitssinn und ihrer bedingungslosen Treue nichts anzufangen wußte. Nicht mein Problem.

Gravatar: Rietz

Nun gut.....zur Zeit müssen wir uns noch solche Sprüche von ,,Kümmeltürken" gefallen lassen und zusehen, wie die Staatsanwaltschaft solche rassistischen Sprücheklopfer schützen. Aber.....merkt euch die Namen dieses Türken und auch den Namen des Staatsanwaltes, denn es kann passieren, dass eines Tages auch diese Typen zur Verantwortung dafür gezogen werden !!! .....Wie auch immer,.....wir werden es nicht vergessen !!!

Gravatar: K Becker

Wahrscheinlich wird Maas ein neues Gesetz entwerfen:
Absolutes Spiegel-Verbot in Absurdistan (Deutschland).
Grund: Wen ein Richter oder Politiker in einen Spiegel sieht, kommt nur ein schwarzes Loch.
DEUTSCHLAND wird immer lächerlicher.

Gravatar: packi

Bei solchen SCH***HAUFEN in Richterroben brauch diese Volk keine äußeren Feinde. Unsere eigene, staatlich hochgepäppelte DR*CKSBR*T reicht zur Zerstörung unserer Nation völlig aus.

Gravatar: Ted Bundy

Vor vielen Jahren habe ich aus beruflichen Gründen mehrere türkische Sprachkurse absolviert. Damals war wirklich noch "heile Welt" zwischen den Deutschen und den Türken, soweit man das im Nachgang überhaupt sagen möchte.
Also außer hervorragend schmeckende, gesunde türkische Gerichte zuzubereiten, habe ich die Sprache und die Kultur zu einem Teil erlernt. Der Koran in der heutigen Auslegung blieb weitestgehend Tabuthema, bis auf einige "harmlose" darlegungen.

Die türkische Oxford-Diplomingeneurin, die den türkischen Sprach- und Kulturunterricht durchführte, war für alle Fragen offen.

So kam es auch dazu, das, wenn Türken andere Volkszugehörige zutiefst verachten, wie z.B. die zypriotischen Griechen, sie diese bevorzugt mit dem Ausdruck "HUNDE" bezeichnen. Das ist so ziemlich die größte Beleidigung, die ein Türke jemand anderem gegenüber verbal ausdrückt.

Und natürlich war auch die Frage im Raume, womit man denn einen Türken genauso beleidigen kann.
Da antwortete die Lehrerin mit dem Wort "AFFE". Bezeichne einen Türken mit dem Ausdruck `Affe´, und er ist geneigt, Dir die Kehle durchzuschneiden.
Wenn also die Deutschen ungestraft als Köterrasse bezeichnet werden dürfen, wie das Gericht eindeutig erklärte, dann kann man im Umkehrschluß als Deutscher auch ohne Konsequenzen erwarten zu müssen, einen Türken oder die Türken als Affen bezeichnen.
Es sei denn, der / die Türke(n) haben ein geeignetes Messer für einen Kehlschnitt dabei...

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