Verdacht von Kungelei und Wunschurteilen

Vielzahl an Treffen der Ampel mit höchsten deutschen Richtern

Mehr als 40 Mal trafen sich Mitglieder der Berliner Ampel seit dem Amtsantritt mit Richtern des Bundesverfassungsgerichts, dem Bundesgerichtshof und dem Bundesfinanzhof. Plus zahlreiche Telefonate und Mails zum gegenseitigen Austausch. Der Verdacht von Kungelei und abgesprochenen Wunschurteilen steht nun im Raum.

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Die AfD-Bundestagsfraktion hatte eine Kleine Anfrage an die Berliner Ampel hinsichtlich der Kontakte zwischen der Ampel und den höchsten deutschen Richtern gestellt. Die Antwort ergab, dass es über 40 persönliche Treffen zwischen ihnen gab sowie zahlreiche Telefonate und Mails zum intensiven Austausch. Diesen regen Kontakt halten Verfassungsexperten wie Volker Boehme-Neßler von der Uni Oldenburg laut einem Bericht der Bild für »hoch problematisch«. Laut Boehme-Neßler schaffen derart häufige Kontakte »eine Nähe und eine Vernetzung, die zwei wichtige Grundsätze des Rechtsstaats bedrohen: die Gewaltenteilung und die richterliche Unabhängigkeit.«

Der Verfassungsexperte weiter:»Der Rechtsstaat funktioniert nur, wenn die Richter völlig unabhängig arbeiten können. Einflüsse der Regierung auf die Gerichte bedrohen die richterliche Unabhängigkeit. Regelmäßige Kontakte schaffen Nähe und gegenseitiges Verständnis. Das macht es für Richter schwierig, die Regierung dann unparteiisch und objektiv zu kontrollieren.«

Verfassungsexperte Josef Franz Lindner von der Uni Augsburg schwächt die Kritik leicht ab und meint, grundsätzlich seien solche Treffen nicht problematisch, aber: »Es braucht eine inhaltliche Rechtfertigung.« Nicht akzeptabel hingegen seien »inhaltliche Treffen mit einem konkreten Bezug zu aktuellen politischen oder verfassungsgerichtlichen Entscheidungen.«

Genau hier aber liegt die Krux: einige grundsätzliche Entscheidungen der obersten deutschen Gerichte mit eindeutig tendenziöser Ausrichtung wurden unmittelbar oder zeitnah nach einem der zahlreichen Treffen mit Repräsentanten der Berliner Ampel getroffen - und zwar ganz exakt im Interesse der Ampel. Der Verdacht der Kungelei und im Vorfeld abgesprochener Wunschurteile steht nun im Raum.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Laut Boehme-Neßler schaffen derart häufige Kontakte »eine Nähe und eine Vernetzung, die zwei wichtige Grundsätze des Rechtsstaats bedrohen: die Gewaltenteilung und die richterliche Unabhängigkeit.« ...

Was aber längst schon unter dem Gewohnheitsrecht zu verbuchen ist, weil dies spätestens unter göttlichem(?) Diktat vorgemacht wurde!

„Wie ´war` das noch mal mit Neutralität und Unabhängigkeit der Justiz???
https://www.welt.de/debatte/kommentare/plus232427603/Merkel-und-ihre-Richter-Wie-war-das-noch-mal-mit-Unabhaengigkeit-der-Justiz.html

Gravatar: Hajo

Zu diesem Thema hat sich mal ein Jurist geäußert und mitgeteilt, das dieses Gebaren in früheren Jahrzehnten völlig unüblich war um die Eigenständigkeit der Gerichtsbarkeit zu wahren und wenn das nun heute anders ist, dann könnte durchaus der Verdacht bestehen, daß man sich nicht nur über den kommenden Urlaub unterhält und eher der Weisungsbefugnis zwischen Dienstherr und Beamten entspricht., was ungeheuerlich wäre, wenn man da irgendwelche Beweise auf den Tisch legen könnte.

Da fällt mir noch ein Richter ein, der in den sechziger Jahren in einem großen Dreifamilienhaus im Erdgeschoß wohnte und unnahbar war, selbst bei unverfänglichen Themen und es war kaum anzunehmen, daß solche Richter von damals sich von irgend jemand vor den Karren spannen ließen, was auch heute zum sozialistischen Zeitgeist gehört, wo man nur noch im Kollektiv arbeitet, was aber bei der Verteidigung des Rechts und der Verfolgung von Rechtsverletzungen nicht geht, wenn man seine Aufgabe ernst nimmt, denn sonst wäre das Recht nichts mehr wert, wenn die Unabhängikeit dabei flöten geht.

Gravatar: COBRA

Das ist mir schon lange K L A R !!!!!!!!!!!!!!!

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