Das Kreuz in Bayern bleibt

Verwaltungsgerichtshof weist Klagen gegen Kreuzerlass ab

Seit 2018 gilt in Bayern das verpflichtende Anbringen des christlichen Kreuzes in den Gebäuden der öffentlichen Verwaltung. Mit dieser Vorschrift hat sich Ministerpräsident Söder nicht nur Freunde gemacht. Deren Klagen scheiterten jetzt vor dem Verwaltungsgericht.

Fotomontage. Fotos: Pixabay
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Bayern darf am Kreuz in seinen Verwaltungseinrichtungen festhalten. 2018 hatte es Ministerpräsident Markus Söder anlässlich seines Kreuzerlasses persönlich im Foyer der Staatskanzlei angebracht. Seitdem gilt laut Paragraf 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (AGO), dass »im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes (…) als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen« sei. Das Kreuz darf demnach auch nicht eigenmächtig entfernt werden, mithin gilt ein Anbringungsgebot.

Auf den 2018 eingeführten Erlass reagierten einige erwartungsgemäß verschnupft. Sie sahen das staatliche Neutralitätsgebot verletzt und sich in ihrer Weltanschauungsfreiheit verletzt. Noch im selben Jahr klagten der Bund für Geistesfreiheit (bfg) sowie sein bayerischer Ableger gegen den Kreuzerlass. Sie wollten den Freistaat Bayern gerichtlich dazu verpflichten, die in den rund 1.100 öffentlichen Dienststellen angebrachten Kreuze wieder zu entfernen. 

Vor wenigen Tagen wurden die Klagen vom Verwaltungsgerichtshof München – nunmehr in zweiter Instanz – abgewiesen. Eine Begründung des Urteils steht noch aus. Etwas Licht könnte die Begründung des erstinstanzlich mit den Klagen befasste Verwaltungsgericht geben, das sein Urteil bereits 2020 sprach. Für das Gericht war damals nicht hinreichend begründet worden, durch welche Kreuze die Kläger betroffen seien und auch die Schwere der Betroffenheit konnte für die Richter nicht ausreichend dargelegt werden. Die Klage wurde abgewiesen und ging in die nächsthöhere Instanz des Verwaltungsgerichtshofs. Dort unterlag der bfg nun ein zweites Mal.

Ein Gastbeitrag der Initiative Christenschutz

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Deutscher Michl

Das Kreuz (Kreuzesform) bleibt. Das Kruzifix - die Darstellung des Leichnams Jesu - aber ist nicht erwünscht.

Ein kleiner aber markanter Unterschied.

Gravatar: Andreas B.

Vor allem geht es nicht, dass hier Moslems ankommen
und gegen Kreuze in christlichen Schulen oder Kinder-
gärten klagen. Und dann auch noch Recht bekommen und
die Kreuze müssen in diesen Einrichtungen verschwinden.

DAS DARF NICHT SEIN.

Wir leben hier in einem christlichem Land. Unsere Kultur
ist auf dem Christentum gegründet. Auch wenn das einigen Atheisten nicht passt.
Und es ist eine gute Kultur. Unsere Gesetze basieren
auf dieser Kultur. Christliche Nächstenliebe setzt sich
für andere ein. Bei manchen geht es sogar so weit,
das sie ihre Feinde lieben. Sonst würden sie keine Türken
und andere Moslems ins Land lassen. Und die auch noch
alimentieren. Natürlich auch keine Hindus und Buddisten.
Sie würden auch keine Atheisten erdulden.

Also ist unsere jüdisch-christliche Kultur die beste Kultur
die es gibt. Wo sonst gibt es eine bessere?
Na, überlegt? Richtig es gibt keine bessere. Also mal schön stille sein ihr Christenfeinde.
Und wir sind die Mehrheit. Es gibt nicht nur die Landeskirchen.

Gravatar: D.Eppendorfer

Eine Schule ist eine Bildungseinrichtung und der staatlichen Neutralität verpflichtet.

Wer die ignoriert, um seinen Glauben jedem aufzuzwingen, ist ein Religionsfanatiker.

Nicht jene sollten auswandern, die Kirche und Staat aufgrund leidvoller Geschichtserfahrungen zu trennen wünschen, sondern jene, die ihre Bibel so brutal durchpeitschen wollen wie viele Moslems ihren Koran.

Was also soll dieser Hass? Die Kirchen bleiben euch, etliche Einrichtungen und eure Wohnungen auch. Da könnt ihr dann so viele Kruzifixe aufhängen, wie ihr wollt.

Eine Schule hat jedoch keine privaten Vermutungen, sondern allgemeingültiges Wissen zu vermitteln.

Was ihr wollt, sind also quasi islamische Verhältnisse, wo der Glaube alles dominiert.

Wer nahe einer Kirche oder Moschee wohnt, empfindet häufiges Glockengeläut und Muezzingeschrei oft nicht als sprirituelle Musik, sondern als Lärmterror.

Das aber scheint ihr in eurer einseitigen Vernebelung überhaupt nicht zu kapieren.

Damit das klar ist: Ich will weder die eine noch die andere Glaubensdiktatur!

Tackert euch eure Kruzifixe also an die Stirn, wenn ihr ohne nicht lebensfähig seid! Aber belästigt mich und meine Kinder und Enkel nicht damit!

Gravatar: Katharina

Ein Mann, wollte in einem bayerischen Ort das Glockengeläut abstellen lassen.
Damit kam der Ein Mann bis jetzt nicht durch.
Warum verschwindet er nicht dahin wo er kein Kreuz
sieht und keine Glocke hört.
Z. B. in die Türkei, Saudi-Arabien, oder alternativ nach
North-Korea.
Was will der in unserer Kultur.

Für mich der schönste Klang. Egal wo, München, Köln,
Dresden oder diese hier;

https://www.youtube.com/watch?v=wHxKmxdeyrE

Gravatar: Ulrich Müller

Denjenigen, denen das Kreuz in bayerischen Schulen nicht passt, steht ja der Weg des Auswanderns offen: ich empfehle Sudan oder Saudi Arabien. Oder NRW!

Gravatar: D.Eppendorfer

2000 Jahre Katholizismusdiktatur und kein Ende in Sicht.

Dabei interessiert es unsere eigenen Rechtgläubigen offensichtlich nicht, dass ihre edle Gemeinschaft jahrhundertelang abscheulichste Verbrechen begangen hat und bis heute begeht.

Da wurde nämlich denunziert und nach Folter-Geständnissen dann alles vom Kind bis zu den Großeltern lebendig verbrannt, weil dumme Angst zum orgiastischen Glotzerirrsin mutierte und Christen sich an den Qualen angeblicher Ketzer ergötzen. Heute geht es um andere Kinderschänder mit Sutane.

Und sowas will man immer noch per Gesetz erzwingen? Der Führer in Bajuwaristan wird nicht ohne Grund Södolf genannt. Aber wie seinerzeit der Adolf hat auch er eine Menge Fans im Volk.

Gravatar: WF BECK

Der Halbmond und der Allahu akkbar Schreier sind die wahren Zeichen unserer antidemokratischen faschistischen Oekodiktatur.

Gravatar: Lutz

Respekt für dieses Urteil!!!

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