Haldenwang ausgebremst, sein Vorgehen sei gegen Chancengleicheit der Parteien

Verwaltungsgericht Köln untersagt Verfassungsschutz Beobachtung der AfD

Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesverfassungsschutz unter seinem Präsidenten Haldenwang untersagt, die AfD als Verdachtsfall zu beobachten. Als Begrünung wurde u.a. angegeben, dass die Bekanntgabe der Einordnung als Verdachtsfall in unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingreife.

Foto: Christliches Medienmagazin / Flickr / CC BY 2.0
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Thomas Haldenwang (CDU-Mitglied und politisch voll auf der Merkel-Linie) ist Präsident des Bundesverfassungsschutzes und Nachfolger des von Merkel geschassten Hans-Georg Maaßen. Der hatte sich nämlich bei seinen Entscheidungen hinsichtlich der AfD an Recht und Gesetz orientiert und ist nicht der von Merkel erwünschten (und eingeforderten?) Linie gefolgt, die AfD zu kriminalisieren. Für Maaßen lagen keine Anhaltspunkte vor, die eine solche Entscheidung gerechtfertigt hätte. Deswegen musste er gehen, ein linientreuer Nachfolger wurde gesucht und mit Haldenwang gefunden.

Der hatte seine Behörde unmittelbar vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz medienwirksam mitteilen lassen, dass man nun die AfD in ihrer Gesamtheit als Verdachtsfall beobachten lassen will. Es gibt zwar keine Fakten, die einen solchen Schritt als begründet betrachten lassen, aber das spielt offensichtlich keine Rolle. Spätestens seit September 2015, als die Regierungschefin höchstselbst mit ihrem Alleingang zahlreiche in Deutschland geltende Gesetze und international verbindlich abgeschlossene Abkommen aushebelte, sind Recht und Gesetz in diesem Land bestenfalls Orientierungshilfen und alles andere als verbindlich - zumindest für Merkel und Konsorten.

Allerdings gibt es hierzulande doch noch das eine oder andere Gericht und den einen oder anderen Richter, die sich tatsächlich noch an den Paragraphen orientieren und sich nicht der vorgegebenen Linie unterwerfen. So wie aktuell das Verwaltungsgericht Köln. Das hat nämlich ganz aktuell dem Verfassungsschutz untersagt, die AfD zu beobachten. Die Behörde hatte zugesagt, bezüglich der AfD sich öffentlich nicht zu äußern. Weil sich aber Haldenwang medial profilieren wollte, plapperte er aus dem Nähkästchen - und das fällt ihm jetzt auf die Füße.

Hier ist der Text der offiziellen Presseerklärung des Verwaltungsgerichtes Köln im Wortlaut:

[Quelle: Verwaltungsgericht Köln via www.vg-koeln.nrw.de]

In dem gegen die Einstufung als „Verdachtsfall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gerichteten Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Köln einem erneuten Antrag der Alternative für Deutschland (AfD) auf Erlass einer Zwischenentscheidung (sog. Hängebeschluss) stattgegeben. Mit Beschluss vom heutigen Tag untersagte das Gericht dem BfV bis zu einer Entscheidung über den von der AfD gestellten Eilantrag, die Partei als „Verdachtsfall“ einzustufen oder zu behandeln sowie eine Einstufung oder Behandlung als „Verdachtsfall“ erneut bekanntzugeben.

Die AfD hatte Ende Januar 2021 einen gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BfV, gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Dem BfV soll damit untersagt werden, die AfD als „Verdachtsfall“ oder „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen und zu behandeln sowie eine solche Einstufung oder Behandlung öffentlich bekanntzugeben. Zugleich hatte sie beantragt, bis zu einer Entscheidung über diesen Eilantrag einen Hängebeschluss zu erlassen. Andernfalls drohe ihr ein nicht wiedergutzumachender Schaden im politischen Wettbewerb. Den Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses hatte das Gericht mit Beschluss vom 27.01.2021 abgelehnt, nachdem das BfV so genannte Stillhaltezusagen abgegeben hatte (vgl. www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/05_27012021/index.php). Die Beschwerde der AfD gegen den Beschluss blieb vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) ohne Erfolg (Beschluss vom 18.02.2021, vgl. www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/13_210218/index.php).

Am 03.03.2021 berichteten Medien bundesweit darüber, dass das BfV die AfD als „Verdachtsfall“ eingestuft habe. Die Partei stellte daraufhin einen erneuten Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses.

Das Gericht gab dem erneuten Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses statt. Zur Begründung führte es aus, der Erlass einer Zwischenentscheidung sei nunmehr erforderlich. Dies gelte zunächst für die streitige Bekanntgabe der Einordnung als Verdachtsfall. Insofern werde in unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen, nachdem alles dafür spreche, dass sich das BfV nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten bzw. nicht hinreichend dafür Sorge getragen habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen drängen. Die Stillhaltezusage habe das OVG NRW ausdrücklich dahingehend verstanden, dass nicht nur eine öffentliche Bekanntgabe etwa im Wege einer Pressemitteilung unterlassen werde, sondern jegliche in ihrer Wirkung gleichkommende Maßnahme der Information der Öffentlichkeit. Aufgrund der medialen Berichterstattung vom 03.03.2021 stehe für das Gericht fest, dass in einer dem BfV zurechenbaren Weise der Umstand der Einstufung der Antragstellerin als Verdachtsfall „durchgestochen“ worden sei. Das gelte in gleicher Weise für die 262-seitige Antragserwiderung der Antragsgegnerin vom 01.03.2021, die ebenfalls an die Presse durchgestochen worden sei. Diesem Schriftsatz lasse sich im Einzelnen entnehmen, was aus Sicht des BfV für die Einstufung der Antragstellerin als Verdachtsfall maßgeblich sei. Das Gericht habe im ersten Durchlauf die Notwendigkeit einer Zwischenregelung verneint, weil die Antragsgegnerin Stillhaltezusagen abgegeben habe, um eine dem Gewaltenteilungsgrundsatz sowie dem Respekt vor dem Gericht entsprechende Verfahrensweise zu ermöglichen. Diese Vertrauensgrundlage sei nunmehr zerstört. Für den Hängebeschluss bestehe auch ein Bedürfnis, obwohl die Einstufung als Verdachtsfall nunmehr in der Welt sei. Denn mit jeder Verlautbarung vertiefe sich der Eingriff in die Chancengleichheit der politischen Parteien.

Auch soweit der Antrag die Einordnung und Behandlung der Antragstellerin als Verdachtsfall betreffe, falle die erforderliche Folgenabwägung nunmehr zu Lasten des BfV aus. Zum einen könne angesichts des Umstands, dass Stillhaltezusagen bezogen auf die streitige Bekanntgabe teilweise nicht eingehalten worden seien, nicht mehr davon ausgegangen werden, dass zumindest im Hinblick auf die Einordnung und Behandlung die Einhaltung der entsprechenden Stillhaltezusagen sichergestellt sei. Zum anderen sei bereits dadurch, dass die Einordnung als Verdachtsfall öffentlich bekanntgeworden sei, derart tief in die Chancengleichheit der Parteien eingegriffen worden, dass eine weitere Beeinträchtigung derselben dadurch, dass Mitglieder der Antragstellerin mit nicht gänzlich unerheblicher Wahrscheinlichkeit damit rechnen müssten, allein aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit nachrichtendienstlich überwacht zu werden oder von solchen Maßnahmen jedenfalls mittelbar betroffen zu sein, nicht hinnehmbar sei.

Das Gericht führte in seinem Beschluss ferner aus, dass es für den Erlass eines Hängebeschlusses allein auf eine Folgenabwägung ankomme, nicht hingegen auf eine Prüfung des voraussichtlichen Erfolgs des Eilantrags. Das Verfahren auf Erlass einer Zwischenregelung sei kein „Eilverfahren im Eilverfahren“.

Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

Az.: 13 L 105/21

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: asisi1

Sehe ich schon diesen Haldenzwerg, dann wird mir richtig übel!
So einen haben wir als Kind schon erkannt und der musste dann in der Ecke stehen!

Gravatar: egon samu

Beim naiven ARD/ZDF-Opfer bleibt nur hängen: AfD wird wegen Nazitums von der Stasi 2.0 "beobachtet"....

Gravatar: Wolfram

Bravo !!!

Gravatar: Maasmännchen

Die Altparteien sind der ultimative Abschaum und haben jeglichen Anstand und Respekt verloren. Die AFD ist eine Volkspartei und ordenlich gewählt worden und die Gerechtigkeit wird siegen. MERKEL und ihr SED Regime missachten die Menschen und treten sie mit Füssen deshalb werden sie irgendwann dafür büssen.

Gravatar: Manfred Hessel

@ruth, und mir macht es immer Spaß, gewisse linke Schmierfritzen per Mail auf den neuesten Stand zu bringen...

Gravatar: Rita Kubier

Ein Sieg für die AfD, aber sicher nicht auf Dauer!! Merkel wird sich gemeinsam mit Haldenwang Weiteres einfallen lassen, um diese Partei endlich totmachen zu können. Denn diese Niederlage können und werden die nicht einfach hinnehmen und auf sich sitzen lassen. Zwei machtbesessene Menschen, die es gewohnt sind zu siegen, und dass sich denen JEDER zu unterwerfen hat, da werden die mit ihrem Vernichtungsfeldzug weder gegen die AfD noch gegen das eigene Volk aufhören. "Feinde" müssen bekämpft werden - mit allen Mitteln, und seien die noch so absurd, unfair, hinterhältig und fies!
Die AfD wird als Feind betrachtet, da sie Merkels Politik kritisiert und ablehnt - zu Recht bei dieser verheerenden landes- und volksvernichtenden Politik, die Merkel & Co betreiben. Und genau deshalb wird immer wieder und immer weiter versucht, die AfD zu vernichten. Denn eine oppositionelle Partei ist diesen Volksverrätern ein großer Dorn im Auge, solange die existiert. Und dieser Dorn muss beseitigt werden, um für die Merkelsche Diktatur freie Bahn zu haben. Eine Partei, die die Vernichtung Deutschlands verhindern will, MUSS und WIRD Merkel bekämpfen, bis sie es geschafft hat!

Gravatar: Ketzerlehrling

Da ist die Loriot-Karikatur aber mächtig auf die Nase gefallen.

Gravatar: Jürgen kurt wenzel

Dieser ganze Aparat gehört seit Merkel auf dem Orüfstand ,oder in die Kandarre des verbliebenen Besatzungsrecht s !!!!!!!

Gravatar: ruth

Es ist sehr ermutigend, dass es noch so mutige Richter gibt! Blamage für ARD und ZDF, die ja die Einstufung der AfD als Beobachtungsfall als wichtiges Ereignis propagiert haben. Die Öffentlichkeit wird natürlich danach nicht die Wahrheit erfahren. Dass dies Wahlkampfgetöse war, war ja offensichtlich.
Manchmal möchte man einen Besen nehmen und diese ganze Mischpoke wegkehren!

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