Was wirklich in dem Münchner Missbrauchs-Gutachten steht

Vertuschte Ratzinger - Benedikt XVI.?

Die Vorwürfe aus dem Missbrauchs-Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl gegen Papst Benedikt XVI. sind derart absurd und an den Haaren herbeigezogen, dass offenbar nicht einmal versucht wurde, ihren perfiden Zweck zu verbergen...

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Von Michael Hesemann*

Die Vorwürfe aus dem Missbrauchs-Gutachten der Münchner Kanzlei  Westpfahl Spilker Wastl gegen Papst Benedikt XVI. sind derart absurd und an den Haaren herbeigezogen, dass offenbar nicht einmal versucht wurde, ihren perfiden Zweck zu verbergen: Durch die Prominenz des zu Unrecht Beschuldigten vom Versagen anderer abzulenken, allen voran des amtierenden Erzbischofs von München und Freising. Und der Kirche, für die Ratzinger steht, also einem theozentrischen Katholizismus, den Todesstoß zu versetzen und an ihrer Stelle die protestantisierte, anthropozentrische Zeitgeist-Kirche des „synodalen Weges“ zu installieren.

Zu keinem anderen Schluss kann kommen, wer die medialen „Soundbites“ von der Münchner Pressekonferenz in ihrem Kampagnen-Charakter durchschaut hat und sich stattdessen auf die Lektüre des Original-Berichtes konzentriert, der ja angeblich Belege für die selbstbewusst in die auf sprungbereite Feindseligkeit gegen die Kirche programmierte Welt hinaus posaunten Anschuldigungen enthalten soll. Doch wer nach Beweisen, Indizien oder gar harten Fakten sucht, die den Ratzinger-Papst der Lüge überführen könnten, wird ganz schnell enttäuscht. Denn in München kreißten ganz gewaltig die bayerischen Berge, doch geboren wurde nur eine lächerliche Maus, so klein, dass ihr keine römische Katze je nachlaufen würde.

Nehmen wir also die vier Fälle – ganze vier von insgesamt 65 – einmal unter die Lupe, in denen dem damaligen Erzbischof von München und Freising, Joseph Kardinal Ratzinger (von 1977-1982), Versagen im Amt vorgeworfen wird – genauer gesagt, „nicht regelkonform beziehungsweise angemessen“ auf Missbrauchsfälle reagiert zu haben. Schon hier aber droht der Fallstrick des Anachronismus, wenn Gutachter den Umgang mit Missbrauchsfällen vor einem halben Jahrhundert nach den heutigen Maßstäben zu bewerten versuchen. Denn dass eine „Missbrauchs-Pandemie“ die katholische Kirche befallen hat, ist erst eine Erkenntnis aus dem 21. Jahrhundert und es war ausgerechnet Benedikt XVI., der am vehementesten darauf reagiert und den Augiasstall ausgemistet hat. In seinem Pontifikat kam es, zumindest was Europa betrifft, zu der ersten Aufarbeitung von Missbrauchsfällen im kirchlichen Umfeld und den bislang härtesten Disziplinierungsmaßnahmen, von der Versetzung von 384 Täter-Priestern in den Laienstand bis zur (erstmaligen) Zusammenarbeit mit weltlichen Strafverfolgungsbehörden. Doch welchem Menschen kann man zum Vorwurf machen, 1977 noch nicht das Wissen und die Sensitivität für ein damals noch praktisch unbekanntes Problem besessen zu haben, über die wir heute, 2022, verfügen? War es nicht für uns alle unvorstellbar, in welche Abgründe die Übersexualisierung unserer Gesellschaft seit der „Umwertung der Werte“ von 1968 auch Priesterseelen stürzen würde? War die Vorstellung, es könne pädophile Priester geben, nicht für uns alle damals undenkbar? Gab es nicht andere Erklärungen für kolportierte Gerüchte, die auf der Grundlage damaligen Wissens wahrscheinlicher erschienen? Und weisen nicht gerade Menschen von hoher persönlicher Integrität oft eine gewisse Naivität auf, was die Abgründe krimineller Seelen betrifft? Haben nicht eben darum Hochstapler und Betrüger ein so leichtes Spiel? Ganz sicher ist ein Erzbischof kein Kriminalpsychologe und läuft Gefahr, zuerst das Gute in einem Menschen zu sehen. Die Mahnung Jesu, sich bei jeder Steinigung zurückzuhalten und auch reumütigen Tätern eine zweite Chance zu geben, führt jeden Bischof beim Umgang mit Missbrauchstätern zumindest in einen Gewissenskonflikt. Es ist also eher eine Binsenweisheit, wenn auch Benedikt XVI. in seiner Antwort auf die Fragen der Gutachter erklärt, es sei doch unumgänglich, „das seinerzeitige Handeln historisch richtig einzuordnen und in den damaligen zeitlichen Kontext, in die damalige Rechtslage, in den damaligen Zeitgeist und die damals herrschenden Moralvorstellungen einzuordnen.“ Dazu gehört, dass sich nur schuldig macht, wer gegen die zum Zeitpunkt seiner Verantwortung geltenden Rechtsnormen verstieß. „Nulla culpa sine lege“ („Keine Schuld ohne Gesetz“) ist ein juristischer Grundsatz aus dem römischen Recht, der auch einer Münchner Anwaltskanzlei bekannt sein müsste, zumindest auf der Pressekonferenz aber leider unter den Teppich gekehrt wurde. So trat die Instruktion „Crimen sollicitationis“, gegen die Ratzinger zwischen 1977 und 1982 verstoßen haben soll, überhaupt erst mit dem Codex Iuris Canonici von 1983 in Kraft, für dessen Verabschiedung kein anderer als – Joseph Kardinal Ratzinger, jetzt als Präfekt der Glaubenskongregation, verantwortlich zeichnete. Angewendet wurde sie sogar erst seit Ende der 1990er Jahre. Damit aber wäre zumindest geklärt, weshalb Ratzinger die fraglichen Fälle, wenn sie ihm überhaupt bekannt gewesen wären, nicht nach Rom meldete – das war zum damaligen Zeitpunkt weder Vorschrift noch gängige Praxis!

Doch auch sonst gibt es bei den fünf Fällen, die man Ratzinger unterstellt, einen ziemlichen Interpretationsspielraum. Das müssen auch die Gutachter einräumen, ebenso wie sie sogar die genannte Anzahl der Fälle gleich wieder relativieren, wörtlich: „Davon betreffen zwei Fälle während der Amtszeit des Erzbischofs Kardinal Ratzinger verübte Taten und drei Fälle solche, die vor dessen Amtszeit und teilweise außerhalb des Gebiets der Erzdiözese verübt wurden. Von den im Rahmen dieses Bandes behandelten Fällen hat sich der von den Gutachtern geäußerte Verdacht in einem Fall nicht bestätigt. In dem gesondert dargestellten Fall 41 (der gesondert behandelt wird und kein Teil des eigentlichen Berichtes ist, d.Verf.) hat sich der Verdacht nur teilweise bestätigt.“

Im ersten der vier Fälle – im Gutachten mit „Nr. 22“ beziffert – handelt es sich um einen Priester, der in den 1960er Jahren wegen homosexueller Pädophilie zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden war. Nach seiner Entlassung habe Ratzingers Vorgänger, Julius Kardinal Döpfner, ihn ins Ausland versetzt. In Ratzingers Amtszeit bat er um Rückkehr in seine bayerische Heimat, um dort in den Ruhestand gehen zu können. Das wurde ihm Ende der 1970er Jahre gewährt. Das Gutachten unterstellt Benedikt XVI., den Täter zu kennen, weil er  in dessen ehemaliger Pfarrei seinen Urlaub verbracht habe und darüber hinaus mit dessen Nachfolger bekannt sei. Zudem habe er ihm zum Ruhestand den „Ehrentitel ‚Pfarrer‘“ verliehen. Und eben dort fangen die Absurditäten an. Denn natürlich ist „Pfarrer“, anders als etwa Monsignore, Apostolischer Protonotar oder Prälat, kein Ehrentitel, sondern eine Berufsbezeichnung. „Pfarrer im Ruhestand“ darf sich jeder Priester nennen, der einmal eine Pfarrei geleitet hat. Also hat Ratzinger ihm diese auch nicht verliehen, er war lediglich mit seiner korrekten Berufsbezeichnung angeschrieben worden, als das Erzbischöfliche Generalvikariat ihm die Versetzung in den Ruhestand gewährte. Zu behaupten, Ratzinger habe sich bei seinem einmaligen Urlaub in dessen ehemaliger Pfarrei über sein Vorleben und Strafregister schlau gemacht, ist nicht nur eine Unterstellung, sondern eine perfide Konstruktion: der besagte Urlaub fand im August 1982 statt, also ein halbes Jahr nachdem Ratzinger sein Amt als Erzbischof niedergelegt hatte, um auf Wunsch Johannes Pauls II. in Rom als Präfekt der Glaubenskongregation zu wirken. Selbst wenn er also – was kaum anzunehmen ist – damals etwas über das Vorleben des Täters erfahren hätte, konnte es seine Handlung drei oder vier Jahre zuvor nicht beeinflusst haben. Ob Ratzinger je wusste, weshalb der Besagte im Ausland gewirkt hatte, ist mehr als fraglich. Er selbst bestreitet es vehement und es gibt keinen Grund, ihm nicht zu glauben. Es wäre aber auch kein Grund gewesen, einem Mann, der seine Strafe abgebüßt hatte und nie wieder rückfällig geworden war, die Rückkehr in seine Heimat und die Versetzung in den Ruhestand mit einem üblichen Standardschreiben und korrekter Anrede zu verweigern. Doch nicht einmal das hat Ratzinger getan; das Formschreiben blieb ohne die Unterschrift des Kardinals! So müssen selbst die Gutachter zugeben, dass Benedikt XVI. „insofern insgesamt als entlastet“ zu gelten hat.

Im zweiten Fall, „Nr. 37“, war ein Priester aus der Diözese Essen Anfang der 1970er Jahre, also vor Ratzingers Amtszeit, wegen „versuchter Unzucht mit Kindern und (sexueller) Beleidigung“ unter Alkoholeinfluss verurteilt worden. Sein Bistum zog ihn vom Schuldienst ab und schickte ihn schließlich zur psychiatrischen Behandlung nach Bayern. Damals glaubte man, dass sexuelle Perversionen heilbar sind, zudem in seinem Fall Alkoholmissbrauch der Auslöser war. Das Erzbistum München-Freising war bereit, ihm zum Zwecke der Therapie Aufnahme zu gewähren, wobei unklar ist, wie weit man über die Straftaten des Mannes informiert worden ist. Benedikt XVI. bestreitet ausdrücklich jedes Wissen um seine Vorgeschichte und als es hieß, das sei Thema einer Sitzung der Bistumsleitung gewesen, bezweifelte er seine Teilnahme an dieser. Mittlerweile wissen wir, dass er zwar an besagter Sitzung teilgenommen hat – er selbst hat seine Aussage entsprechend korrigiert! – aber auch dort keine Einzelheiten zur Sprache kamen. Während der Behandlung wohnte der Priester im lokalen Pfarrhaus, wurde vom Pfarrer mit diversen Aufgaben betraut und erledigte diese zu aller Zufriedenheit, ja er war bald sogar ziemlich beliebt. Trotzdem wurde er nach einem Jahr, wieder unter Alkohol, rückfällig und entblößte sich in der Öffentlichkeit, ohne dass man ihn erkannte oder er als Priester zu erkennen war. Dafür wurde er von einem Gericht zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt und sofort aus dem Gemeindedienst entlassen, um fortan an einer privaten, also nicht-kirchlichen Wirtschaftsschule zu unterrichten, wo er sich nach Auskunft des Schulleiters tadellos verhielt. Erst lange nach Ratzingers Amtszeit, als man ihn längst für geheilt hielt, kam es zu weiteren Verfehlungen.

Nun muss man festhalten, dass, so peinlich ein exhibitionistischer Akt auch ist, es während Ratzingers Amtszeit eben zu keinen Übergriffen auf Kinder oder Jugendliche kam, man ihn aber trotzdem sofort aus dem Gemeindedienst entfernte. Es gab aber keine Opfer! Und es gibt nicht den geringsten Beweis dafür, auch nicht im Protokoll der fraglichen Sitzung, dass Kardinal Ratzinger über seine Vorstrafen informiert war.

Auch hier gibt es also keinerlei Indiz für ein Fehlverhalten oder Versäumnis des Erzbischofs Ratzinger. Dass er keine Erinnerung mehr an eine Sitzung hatte, die sich vor 42 Jahren ereignete, ist dem 94jährigen Papst wohl nachzusehen

Der dritte Fall, „Nr. 40“, entlastet Benedikt XVI. eher, als dass er ihn belastet. Ein Priester einer ausländischen Diözese und Verwandter des dortigen Bischofs war in seinem Heimatland wegen sexuellem Missbrauch von Kindern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Bischof, sein Onkel, bemühte sich daraufhin, den Täter zur Fortsetzung seines Studiums bzw. seiner Promotion nach München zu schicken, ein Gesuch, dem Erzbischof Ratzinger stattgab. Dabei wurde dieser auch als Kaplan in der Seelsorge eingesetzt. Als er beim Nacktbaden beobachtet wurde und sich um private Kontakte zu Ministranten bemühte, wurde ihm jede Zelebration in der Pfarrei untersagt und schließlich seine Entlassung bewirkt.

Das Gutachten unterstellt Erzbischof Ratzinger, freilich ohne einen einzigen Beweis oder auch nur ein Indiz, dass er von der Verurteilung des jungen Priesters im Ausland gewusst haben muss. Sehr viel wahrscheinlicher ist allerdings, dass dessen Onkel diese bewusst verschwiegen hat. Nun ist weder Nacktbaden noch das „Bemühen um Kontakte“ ein sexueller Missbrauch, geschweige denn eine Straftat. Trotzdem handelte das Bistum präventiv.

Im vierten Fall, „Nr. 42“, geht es um einen Priester, der beschuldigt wurde, „anzügliche Fotografien“ von unter 14jährigen Mädchen angefertigt zu haben, was später auch zu einer Verurteilung führte. Darüber sei Erzbischof Ratzinger informiert worden, der entschied, den Beschuldigten fortan in einem Altenheim und einem Krankenhaus einzusetzen. Der Pfarrer, der ihn in seine Pfarrei aufnahm, ließ ihn auch in der Pfarrkirche zelebrieren. Wie die Gutachter aus der erfolgten Strafversetzung ein Versagen Ratzingers oder gar „Gleichgültigkeit und Desinteresse“ ableiten wollen, zumal nie sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zur Debatte standen, bleibt offen. In der ganzen Kardinal Ratzinger betreffenden Passage des Münchner Berichtes, auf 72 Seiten, geht es, zumindest was sein Bistum und seine Amtszeit betrifft, um keinen einzigen Fall eines sexuellen Missbrauchs. Es gab kein einziges Opfer eines solchen, weder Junge noch Mädchen, Mann oder Frau, weder minderjährig noch volljährig. Ihm daher mangelnden Opferschutz vorzuwerfen ist geradezu absurd.

Geben diese vier Fälle es her, das Lebenswerk eines der klügsten Päpste der Kirchengeschichte zu beschädigen? Allenfalls offenbaren sie, dass die Kirche im Umgang mit Missbrauch sensibler geworden ist, und das ist gut so. Doch gerade das war, wir sagten es bereits, das Werk Benedikts XVI. Umso absurder, umso perfider, den Aufklärer jetzt in eine Ecke mit den Vertuschern zu stellen!

*Michael Hesemann (*1964) ist Historiker und Journalist. Seine Bibliographie umfasst zahlreiche Werke zu christlichen und historischen Themen. Hesemann ist gefragter Kommentator der tagesaktuellen Geschehnisse im Vatikan.

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Gravatar: Exbiedermann

Lügt der Papst emeritus? - Zur medialen Hetze gegen Benedikt XVI.
vor 4 Stunden in Kommentar, 20 Lesermeinungen
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"Bagatelle: Ein 94jähriger Mann, obwohl emeritierter Papst doch auch Mensch wie wir alle, hatte sich geirrt. Er hat wohl doch an Ordinariatssitzung vor 42 Jahren teilgenommen, an die er keine Erinnerung mehr hat." Gastkommentar von Michael Hesemann


Vatikan (kath.net) „Benedikts Beichte – Ratzinger gibt Falschaussage in Missbrauchsgutachten zu“, behauptet die heutige BILD-Zeitung in einer überdimensionalen Schlagzeile, um gleich daneben ihren Papst-Hype von 2005 zu widerrufen: „Wir sind nicht mehr Papst!“ Autor und Verantwortlicher ist jener notorische N. Harbusch, der sich schon in der Vergangenheit durch kirchenfeindliche Hetze, gerne unter der Gürtellinie, zu profilieren versuchte und dafür auch mal eine Niederlage vor Gericht einstecken musste, weil er sich wieder einmal nur Gift aus den Fingern gesogen hatte. Und wieder kreißen gewaltig die Berge und geboren wird eine lächerliche Maus.

Denn was wirklich geschah, ist eine Bagatelle. Ein 94jähriger Mann, obwohl emeritierter Papst doch auch Mensch wie wir alle, hatte sich geirrt. Er hat wohl doch an einer Ordinariatssitzung vor 42 Jahren teilgenommen, an die er – oh Wunder! – keine Erinnerung mehr hatte. Genauer gesagt: Weil man ihn über den Inhalt dieser Sitzung falsch informierte, weil man ihm darüber hinaus Einblick in das offizielle Protokoll verwehrte, hatte man ihn ins offene Messer laufen lassen. Er musste schlussfolgern, dass, wenn auf dieser Sitzung tatsächlich besprochen wurde, was er nie gehört hatte, er an dieser ganz offensichtlich nicht teilgenommen haben konnte. Dass seine Anwesenheit in den Protokollen nicht ausdrücklich aufgeführt wird, man ihn lediglich zitiert, ließ auch uns glauben, dass er damit recht hatte.

Nach der Veröffentlichung des Münchner Gutachtens kennen wir jetzt den ganzen Ablauf der „Affäre Hullermann“, um die es hier geht und aus der Papst Benedikt und seiner Kirche der Strick gedreht werden soll.

Was war geschehen? Als Kaplan im Bistum Essen hatte sich Hullermann unter Alkoholeinfluss verschiedener pädophiler und exhibitionistischer Vergehen schuldig gemacht. Seine Heimatdiözese ordnete eine Begutachtung durch einen Nervenarzt und Psychotherapeuten an. Der Gutachter diagnostizierte Pädophilie und verordnete eine Therapie, die dieser möglichst weit weg von seiner Heimat absolvieren sollte und für die schließlich ein Psychiater im Raum München empfohlen wurde.
Am 20. Dezember 1979 rief ein Vertreter des Bistums Essen beim Münchner Ordinariat an und, jetzt zitieren wir wörtlich das Münchner Gutachten, trug „das Anliegen vor, einen jüngeren Kaplan der Diözese vorübergehend aufzunehmen, der sich in ärztliche psychotherapeutische Behandlung nach München begeben soll. Er weist darauf hin, dass dieser Kaplan ein sehr begabter Mann sei, der vielseitig eingesetzt werden könne. Wichtig sei, dass er in einem guten Pfarrhof bei einem verständnisvollen Kollegen Aufnahme finde. […] Die Angelegenheit wird auf der Ordinariatssitzung vom 15.1.1980 vorgelegt.“ Von den Gründen für die Therapie war also in der Nachricht keine Rede. Auch in der darauffolgenden schriftlichen Anfrage des Bistums Essen vom 3.1.1980, die am 9.1.1980 in München eintraf, hieß es lediglich, „ob die Erzdiözese München und Freising Priester X. für einige Zeit aufnehmen und bei einem Pfarrer in einer Pfarrgemeinde unterbringen könne. Dort könne er für Gottesdienste und liturgische Dienste eingesetzt werden, aber auch Religionsunterricht an einer Mädchenschule übernehmen. Bei Priester X. liege eine ‚Gefährdung‘ vor, die dessen Heimatdiözese dazu veranlasst habe, ihn sofort aus dem seelsorglichen Dienst herauszunehmen. In München solle er sich einer ‚psychisch-therapeutischen‘ Behandlung unterziehen. Ein Verfahren stehe hingegen nicht an.”



Lassen wir diese Zeilen einmal langsam auf uns einwirken. Hullermann, tatsächlich ein verurteilter Pädophiler, wird also vom Bistum Essen als „sehr begabter“, „vielseitig einsetzbarer“ junger Kaplan angepriesen, dessen einziges Problem seine „Gefährdung“ sei, womit alles, von Alkoholismus bis hin zu Suizidgefahr oder Drogensucht gemeint sein kann. Dass er schon straffällig geworden ist wird eindeutig vertuscht, im Gegenteil heißt es, es stehe kein Verfahren an. Zudem glaubte man in den 1970ern, dass auch Perversionen psychotherapeutisch behandelt und geheilt werden könnten, die erwähnte „Gefährdung“ würde also ohnehin durch seine Therapie unter Kontrolle gebracht.

Natürlich muss die Genehmigung des Erzbischofs, also Kardinal Ratzingers, eingeholt worden sein, aber auch er konnte nicht mehr erfahren, als aus Essen mitgeteilt worden war. Eine Absage wäre einer unterlassenen Hilfeleistung gleichgekommen und hätte wenig mit der von der Kirche propagierten Barmherzigkeit zu tun gehabt.
Was Ratzinger dann tatsächlich erfuhr, wenn er denn doch an der Sitzung vom 15. Januar 1980 teilnahm, entnehmen wir dem jetzt veröffentlichten Protokoll:

„Der Personalreferent für Priester der Diözese Essen bittet für [Kaplan Hullermann] für einige Zeit um Wohnung und Unterkunft bei einem Pfarrer einer Münchner Pfarrgemeinde. [Hullermann] wird sich einer psychisch-therapeutischen Behandlung unterziehen. Dem Gesuch wird zugestimmt, [Hullermann] soll bei Dekan […] untergebracht werden.“
Mit keinem Wort wird dabei also dem anwesenden Kardinal Ratzinger von der pädophilen Vorgeschichte Hullermanns berichtet, auch von einer „Gefährdung“ ist keine Rede mehr. Auf Bitten des Erzbistums Essen soll sich Hullermann einer psychotherapeutischen Behandlung unterziehen. Wer kann eine solche Bitte, die einem Priesterbruder Hilfe und Heilung verspricht, denn wirklich abschlagen? So scheint heute sicher, dass Kardinal Ratzinger das ihm mit diesen Worten vorgetragene Anliegen einfach abgenickt hat.

Eine Sitzung dagegen, auf der die pädophilen Vorstrafen und Taten Hullermanns vorgetragen und diskutiert wurden, gab es in Ratzingers Amtszeit nicht. Ihm wurde aber suggeriert, dass es sie doch gab, und daher war er überzeugt, dann eben nicht an ihr teilgenommen zu haben.

Was weder das Gutachten noch die Presseberichterstattung dabei berücksichtigt, ist die Frage des Persönlichkeitsschutzes. Wäre der zuständige Personalreferent des Bistums Essen überhaupt befugt gewesen, intime Details, vielleicht sogar aus der Diagnose des psychiatrischen Gutachters, nach München zu übermitteln? Und hätte man diese im Rahmen einer Ordinariatskonferenz diskutierten dürfen? Zumindest dieser Frage sollten moderne Datenschutzexperten einmal nachgehen.
Papst Benedikt hat jedenfalls (und das beweist das fragliche Protokoll, das ihm heute vorgehalten wird, mehr als alles andere) DIE WAHRHEIT gesagt, als er zu Protokoll gab, er sei nicht über die Vorgeschichte (und Verurteilung) Hullermanns informiert worden. Im ganzen Münchner Gutachten findet sich kein einziger Beweis dafür, dass es anders war, dass er doch über Hullermann informiert gewesen seo. Stattdessen nur Mutmaßungen wie “kann mir nicht vorstellen...”, “kann nicht mit Sicherheit sagen...”, “zweifle nicht, dass (er) die notwendigen Informationen in der Sache hatte”, immerhin: “unklar, zu welchem Zeitpunkt.“ Mit einem solchen Vortrag verliert auch die teuerste Anwaltskanzlei jeden Prozess.

Freilich GEIRRT hat sich Benedikt XVI. in seiner ersten Stellungnahme, als es um die fragliche Sitzung ging, weil er die falsche Schlussfolgerung gezogen hatte (nämlich "Weil ich nichts davon wusste, war ich nicht dabei" statt "ich war dabei, darum kann ich bezeugen, dass davon nicht die Rede war"). Nur wer sich noch heute an jeden einzelnen Termin, den er 1980 hatte, präzise erinnert, der werfe den ersten Stein!

Benedikt XVI. sagt heute, dass es wohl ein Missverständnis war. Er möchte den hochdotierten Gutachtern im Auftrag seines Nachfolgers, Kardinal Marx, nicht unterstellen, dass ihm eine Falle gebaut wurde, dass man ihn ins offene Messer laufen ließ, mit dem Ziel, ihn zum Sündenbock für das eigene Versagen zu machen und mit ihm alles aus dem Weg zu räumen, das die Durchsetzung des „Synodalen Weges“ noch behindern könnte. Eine solche Taktik wäre perfide.

Es ist zumindest offensichtlich, wem die Schlagzeilen dieser Tage nutzen. Es ist sicher kein Zufall, dass zeitgleich auf der ARD zur besten Sendezeit eine buntere, queere Kirche gefordert wird. So muss die angebliche Deckung pädophiler Homosexueller dafür herhalten, Toleranz für Homosexualität in der Kirche einzufordern. Man durchschaut die Absicht und ist verstimmt.
Auf der anderen Seite war das „Wir sind Papst!“ oder besser: „Wir sind Benedikt“ für gläubige Katholiken noch nie so aktuell wie in diesen Tagen. Nicht der Ratzinger-Papst ist das eigentliche Ziel dieser Angriffe, sondern die Kirche, für die er steht. Unsere Kirche. Sind wir bereit, jetzt zusammen zu stehen und diesen Angriff abzuwehren? Oder lassen wir uns verrückt machen und in die Irre führen, um erst in ihren Trümmern aufzuwachen?

Herzliche EINLADUNG - Die kath.net-MeWe-Gemeinschaft wächst: https://mewe.com/p/kathnet

VIDEO - Weltwoche Daily - Protestant Roger Köppel verteidigt Ratzinger

Die Angriffe auf Ratzinger sind politisch motiviert.

Gravatar: Deutschland ist nicht Rumänien

So sind sie eben, die Deutschen.

Napoleon zugeschrieben ist die folgende Einschätzung:

"Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Ich brauchte nur meine Netze auszuspannen, dann liefen sie wie ein scheues Wild hinein. Untereinander haben sie sich gewürgt, und sie meinten ihre Pflicht zu tun. Törichter ist kein anderes Volk auf Erden"

bzw.

"Leichtgläubiger ist kein Volk gewesen, und thöricht toller kein Anders auf Erden."

"Nur meine Netze durft ich stellen, und sie liefen mir wie scheues Wild von selbst hinein."

"Untereinander haben sie sich erwürgt, und glaubten redlich ihre Pflicht zu thun."


Da sie aber mit ihrer Regierung so nicht verfahren dürfen, obwohl sie es müssten, folgt dem Jubel der deutschen JubelperserInnen - ChauvinistInnen "Wir sind Papst!" ...

https://bilder.bild.de/fotos-skaliert/wir-sind-papst--44703947-40595002/2,w=1512,q=low,c=0.bild.jpg

... nach wenigen Jahren nur umso zwangsläufiger die wenig schmeichelhafte Aufklärung der Öffentlichkeit über "undichte Stellen" im Vatikan ...

https://alexbloggt.com/images/papst.jpg .

Beobachtungen im 21sten Jahrhundert wiederum bestätigen, dass Napoleons Einschätzung des deutschen Charakters auch nach zweihundert Jahren noch uneingeschränkt Gültigkeit hat. Die Deutschen scheinen nicht zu retten zu sein ...

https://menschundrecht.de/SocialEntrepreneursAreChangingTheWorld.mp4

https://menschundrecht.de/Denunziation%20und%20Politische%20Verdaechtigung%20in%20Deutschland%202005%20-%202021.mp4 .

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Geben diese vier Fälle es her, das Lebenswerk eines der klügsten Päpste der Kirchengeschichte zu beschädigen? Allenfalls offenbaren sie, dass die Kirche im Umgang mit Missbrauch sensibler geworden ist, und das ist gut so. Doch gerade das war, wir sagten es bereits, das Werk Benedikts XVI. Umso absurder, umso perfider, den Aufklärer jetzt in eine Ecke mit den Vertuschern zu stellen!“ ...

Da diese Geschichte auch für Bischof Ackermann „kaum zu ertragen” ist und auch er sicherlich schon deshalb von Benedikt Verantwortungsübernahme fordert
https://lokalo.de/artikel/251507/kaum-zu-ertragen-ackermann-fordert-verantwortungsuebernahme-von-benedikt/,
weil die fast unzähligen Fälle so viele kath. Priester betreffen, dass sie für die Aufklärer in ihrer Gesamtheit kaum noch zu überblicken sind:

Sollte Benedikt – als ´emeritierter` Papst - nicht besser schon darum die ´Gesamtverantwortung` übernehmen, weil es sein Chef (Gott) war, der seine Priester gewähren ließ?

Oder hat er Angst vor der Rache von Gottes Alten (der Göttin(?) die sich im Moment zu einer Auszeit noch auf Erden aufhält ... und ihm relativ nahe ist???

Gravatar: Hajo

Was soll man dazu noch sagen, denn der Kindermißbrauch ist doch schon seit vielen Jahrzehnten in beiden Kirchen bekannt und es nun auf eine Person zu projezieren ist doch sowas von offensichtlich, wo dabei Mitwisserschaft nicht entschuldbar ist und was können wir froh sein, so einen "schändlichen" Papst zu haben, wo doch unser Herr Bundeskanzler weit ehrlicher und anständiger ist, indem er sich einfach nicht an bestimmte Verbrechen erinnern kann, was man dem ehemaligen Oberhaupt der katholischen Kirche auch hätte empfehlen sollen und der nun von den Tatsachen eingeholt wurde und andere sind fein raus, auch die Protestanten, über deren Schandtaten man auch nicht mehr spricht, weil es das grandioseste Ablenkungsmanöver darstellt, was seit der Erfindung der Sozialdemokratie nun seinen Höhepunkt erreicht hat.

Dieses gewaltige Problem habe ich in anfänglichen Jugendtagen selbst gelöst, als einer von dieser Sorte im Aufbaugymnasium unter protestantischer Leitung es versucht hat und das Ergebnis war für ihn zwei ausgeschlagen Zähne, was ihn zum Rückzug gezwungen hat und er sofort demaskiert wurde und so sollte man mit diesen Typen verfahren, alles andere hilft nicht immer und wir wären die meisten Sorgen los, wenn es um Betreuung geht, die viele Opfer forderte, weil es mehr Schweine gibt, als man sich vorstellen kann.

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