Klage mehrerer Eltern gegen die Impfpflicht abgewiesen:

Verfassungsgericht winkt Impfpflicht bei Masern durch

Das Verfassungsgericht hat die Beschwerde von Eltern gegen die Masernpflichtimpfung abgewiesen.

Bundesarchiv, B 145 Bild-F083314-0010 / Schaack, Lothar / CC-BY-SA 3.0
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In einem für weitere Fälle in der Zukunft bedeutsamen Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde von mehreren Eltern gegen die Pflicht, ihre Kinder gegen Masern impfen zu lassen oder auf die staatlich zugesicherte Betreuung zu verzichten, zurückgewiesen.

Die Richter geben zu, dass die von den Eltern beanstandeten Regelungen gleich in mehrfacher Weise »mittelbar in das Grundrecht der beschwerdeführenden Eltern« eingreifen. Weiter handelt es sich um einen Eingriff »in das Grundrecht der beschwerdeführenden Kinder auf körperliche Unversehrtheit« und »das Recht der Kinder auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit«. Deutlicher gesprochen: Die Grundrechte von Eltern und Kindern werden gleich mehrfach verletzt.

In ihrer Begründung verweisen Richter auf den »Schutz vulnerabler Personen vor einer für sie gefährlichen Masernerkrankung«. Eine einigermaßen seltsame Begründung. Die Weltgesundheitsorganisation, WHO, schätzt die Tödlichkeit von Masernerkrankungen zu 0,01 bis 0,1 Prozent, womit sie unter der von Corona-Impfungen liegt. Laut RKI sind zwischen 2007 bis 2015 in Deutschland insgesamt 42 Menschen an Masern verstorben.

Interessant und weitreichender, als es scheint, ist ein anderer Aspekt des Urteils: Masernimpfstoffe stehen in Deutschland nur in Kombination mit Impfstoffen gegen Mumps, Röteln und Windpocken zur Verfügung. Die Pflicht zur Masernimpfung bzw. der Verzicht auf die staatlich zugesicherte Betreuung schließt damit eine Impfpflicht gegen Mumps, Röteln und Windpocken ein.

Zur Begründung wird lediglich auf die Empfehlung der Ständigen Impfkommission, Stiko, verwiesen, die »eine positive Risiko-Nutzen-Analyse« der Impfungen behauptet – also auch jener Impfungen, die über den Schutz gegen Masern hinausgehen und für die gar keine Impfpflicht besteht! Allein eine positive Risiko-Nutzen-Analyse der Stiko reicht aus.

Damit wird dem Gesetzgeber und den Behörden die Möglichkeit eröffnet, eine Impfpflicht gegen Infektionen indirekt einzuführen, auch wenn keine Gefahr durch die Infektion besteht. Nach den Erfahrungen mit dem wirren Gesundheitsminister Karl Lauterbach darf der Bürger nichts gutes erwarten und sollte auch nicht auf das Verfassungsgericht hoffen, an dem von der Politik benannte Richter Entscheidungen für Politiker treffen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Frank

Richter? Ohne Scham lassen sie es zu.....was für eine Welt???.....aber es ist wie es ist. Die Verantwortlichen, die das schon 80 Jahre zu lassen, sich nicht gegen die Besatzer wehren, sie untertätig Freunde nennen, und sich selber auch noch schamlos am Deutschen bereichern werden weiter gewählt.... Wir sind für alle Ewigkeit ein tributpflichtiges, besetztes Protektorat der Allierten in dem sich die Eliten kollektiv bereichern und die Menschen, die weiterhin als SEELENLOSE SACHE gelten immer ärmer werden. Die Milchkuh wird solange gemolken wie sie Milch gibt, dann wird .......????

Gravatar: Willi Winzig

Na hat Billyboy da jetzt auch in den Masern Impfstoff von Pfitzer eine gefälchte Messenger RNS einschleusen lassen, damit die Kleinen sehr früh schon sterben? Ja die brauchen dann ja nicht mehr im Mutterleib ermordet werden und nur die "Verschwörungstheoretiker" merken, was daran oberfaul ist, gelle?

Gravatar: Gerhard G.

Bei Masern bin ich noch einsichtig ...aber nicht mit dem unerforschten Corona-Impfstoffen ...da gehören alle Befürworter in den Knast oder ........ ganz gleich ob Regierende,Volkszetreter oder Verfassungsrichter
Blöde Frage ...wieso hat ein BVG darüber zu befinden ???
Jeder Bürger ist für seine Gesundheit selbst verantwortlich!

Gravatar: Gretchen

So sehen Freislers Erben aus ! Schaut sie euch genau an.Merken!

Gravatar: D.Eppendorfer

Die erneute Gleichschaltung ist längst gelungen, und darum liefert die weisungsgebundene deutsche Justiz auch wieder genau das, was der Machtpolitik Berlins nützt.

Und passt das GG nicht mehr, dann wird es einfach mit 2/3-Mehrheit der Regenbogenparteien umgeschrieben oder komplett abgeschafft.

So simpel ist das in unserer Westwertedemokratur.

Gravatar: Hans

Es gab einmal ein hohes Gericht das man Verfassungsgericht nannte und dessen Aufgabe es war, eben die Verfassung vor Gaunern, Verbrechern und sonstigen Staatsfeinden zu schützen, diese zu verurteilen und bestrafen. Seit einiger Zeit gilt der Name Verfassungsgericht nicht mehr seiner Aufgabe nachzukommen, sondern nur noch die Verbrechen die an der Bevölkerung und gegen das Allgemeinwohl begangen werden zu legalisieren und dessen Verbrechern freien Lauf und die Genehmigung zu erteilen, nach ihren abartigen und mörderischen Gelüsten mit Rat und Tat helfend bei zustehen.

Gravatar: werner S.

Die Justiz in Deutschland ist Teil jeder Regierung in Bund und Ländern. Wir leben in einer Diktatur durch politische Interessenverbände und in keiner Demokratie.
Zum Wählen gehen ist praktisch überflüssig, es kommen immer dieselben an die Macht.

Gravatar: Lutz

"...Schutz vulnerabler Personen ..."

Also ist mit diesem "Argument" das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder vom Harbarth-Laden ausgehebelt; etwaige Impfschäden sind vernachlässigbare Kollateralschäden.

Das beste Detschland, das es jemals gegeben hat!!!

Gravatar: asisi1

Laut einer schon länger bekannten Studie über die Zwangsimpfung bei Masern, sei gesagt.
Bei 1 Million Kinder welche an Masern erkranken, stirbt 1 Kind.
Bei der Zwangsimpfung sterben 2 Kinder auf 1 Million .
Diese Richter sind auch in meinen Augen Opfer der deutschen Verbildungspolitik, da sie nicht rechnen können.
Logik und einen gesunden Menschenverstand braucht man auch in Deutschland nicht mehr um an einen parasitären und überflüssigen Posten zu kommen.

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