Klage mehrerer Eltern gegen die Impfpflicht abgewiesen:

Verfassungsgericht winkt Impfpflicht bei Masern durch

Das Verfassungsgericht hat die Beschwerde von Eltern gegen die Masernpflichtimpfung abgewiesen.

Bundesarchiv, B 145 Bild-F083314-0010 / Schaack, Lothar / CC-BY-SA 3.0
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In einem für weitere Fälle in der Zukunft bedeutsamen Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde von mehreren Eltern gegen die Pflicht, ihre Kinder gegen Masern impfen zu lassen oder auf die staatlich zugesicherte Betreuung zu verzichten, zurückgewiesen.

Die Richter geben zu, dass die von den Eltern beanstandeten Regelungen gleich in mehrfacher Weise »mittelbar in das Grundrecht der beschwerdeführenden Eltern« eingreifen. Weiter handelt es sich um einen Eingriff »in das Grundrecht der beschwerdeführenden Kinder auf körperliche Unversehrtheit« und »das Recht der Kinder auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit«. Deutlicher gesprochen: Die Grundrechte von Eltern und Kindern werden gleich mehrfach verletzt.

In ihrer Begründung verweisen Richter auf den »Schutz vulnerabler Personen vor einer für sie gefährlichen Masernerkrankung«. Eine einigermaßen seltsame Begründung. Die Weltgesundheitsorganisation, WHO, schätzt die Tödlichkeit von Masernerkrankungen zu 0,01 bis 0,1 Prozent, womit sie unter der von Corona-Impfungen liegt. Laut RKI sind zwischen 2007 bis 2015 in Deutschland insgesamt 42 Menschen an Masern verstorben.

Interessant und weitreichender, als es scheint, ist ein anderer Aspekt des Urteils: Masernimpfstoffe stehen in Deutschland nur in Kombination mit Impfstoffen gegen Mumps, Röteln und Windpocken zur Verfügung. Die Pflicht zur Masernimpfung bzw. der Verzicht auf die staatlich zugesicherte Betreuung schließt damit eine Impfpflicht gegen Mumps, Röteln und Windpocken ein.

Zur Begründung wird lediglich auf die Empfehlung der Ständigen Impfkommission, Stiko, verwiesen, die »eine positive Risiko-Nutzen-Analyse« der Impfungen behauptet – also auch jener Impfungen, die über den Schutz gegen Masern hinausgehen und für die gar keine Impfpflicht besteht! Allein eine positive Risiko-Nutzen-Analyse der Stiko reicht aus.

Damit wird dem Gesetzgeber und den Behörden die Möglichkeit eröffnet, eine Impfpflicht gegen Infektionen indirekt einzuführen, auch wenn keine Gefahr durch die Infektion besteht. Nach den Erfahrungen mit dem wirren Gesundheitsminister Karl Lauterbach darf der Bürger nichts gutes erwarten und sollte auch nicht auf das Verfassungsgericht hoffen, an dem von der Politik benannte Richter Entscheidungen für Politiker treffen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Wahrheitsfinder

Na da haben wir doch eine Zwangsimpfung. Jedenfalls für die Kinder in Deutschland. Spätestens, wenn sie in die Schule gehen müssen (Schulpflicht !), müssen sie sich stochern lassen. Gegen eine Kinderkrankheit, die jedes Kind zur Stärkung seines Immunsystems durch machen sollte - so wie ich und viele meiner Klassenkameraden in der Schule es auch hatten !

Das setzt allerdings voraus, dass das Kind dann Zuhause Pflege (von einer Mutter - oder so) erhält (den Begriff "Mutter" evtl. googeln (solange er da noch überhaupt aufgeführt wird)).
Da die meisten "Mütter" heut zu Tage Vollzeit arbeiten gehen müssen, müssten diese Kinder ja dann auch schon mal (mit Masern) im Krankenhaus versorgt werden. Und DAS kostet ja auch wieder Geld...

Gravatar: Fritz der Witz

Dieses "Verfassungsgericht" ist in Wahrheit ein Fall für den Verfassungsschutz.

Gravatar: Jutta Bergman

@asisi1
'Diese Richter sind auch in meinen Augen Opfer der deutschen Verbildungspolitik...'

NEIN, sind sie nicht. Die wissen was si tun. Sie sind Lakeien der politischen Macht!

Und wieder zeiuen wahrscheinlich deutsche Richter das sie das Recht der Macht beugen. Wie oft noch?

Gravatar: Heinz Becker

Deutschland ist seit dem Ausrufen der "Energiewende" durch das Merkel (sagt man so im Saarland, bzw. "es Angela" oder einfach "Es") kein Rechtsstaat mehr. Der C19- und Impfbetrug haben gezeigt, dass die Deutschen in der Mehrheit jederzeit auf die Heilsversprechen von Lügnerinnen und Lügnern wieder reinfallen würden. Dieses Land hat fertig, und das ist wohl auch gut so.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Das Verfassungsgericht hat die Beschwerde von Eltern gegen die Masernpflichtimpfung abgewiesen.“ ...

Darf ich als völlig Ungebildeter deshalb fragen:

Per göttlichem(?) Diktat, weil zugegeben werden ´musste`, „dass die von den Eltern beanstandeten Regelungen gleich in mehrfacher Weise »mittelbar in das Grundrecht der beschwerdeführenden Eltern« eingreifen“, „es sich um einen Eingriff »in das Grundrecht der beschwerdeführenden Kinder auf körperliche Unversehrtheit handelt und in »das Recht der Kinder auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit« eingriffen wird bzw. „die Grundrechte von Eltern und Kindern werden gleich mehrfach verletzt“ werden???

Gravatar: Müller

Und immer wieder dieser "Karlsruher Flachbau" vormals Bundesverfassungsgericht BVerG..Seit dem dieser Präsident Harbarth in Amt und Würden ist, existiert dieses Gericht in meinen Augen nicht mehr. Da braucht man sich hier keine Gedanken mehr drüber zu machen.

Gravatar: Schnully

Erst läßt die deutsche Regierung alle und jeden nach Deutschland , die bringen Krankheiten wieder mit ins Land die bei uns als besiegt galten . Und nun bestimmt , das seit Merkel regierungsabhängige Verfassungsgericht Impfpflicht . Was kommt als nächstes ? Lehrgänge für Bundeswehr und Polizei , wie sich am besten Taser gegen Wutbürger einsätzen lassen .

Gravatar: Karl Biehler

Dieses Gericht, scheint zwischenzeitlich so überflüssig wie ein Kropf?

Gravatar: Werner Hill

@ asisi1

Rechnen können sie bestimmt! Umso schlimmer, daß sie
gegen besseres Wissen und zum Schaden der Betroffenen zu Gehilfen der Impfmafia geworden sind.

Dies zeigt sich auch bei der endlosen Verschleppung der Einsprüche gegen die Impfpflicht im Gesundheitswesen und bei der Bundeswehr.

Wann werden diese korrupten Unrechtsprecher endlich abgesetzt?

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