Klagewelle rollt auf Karl Lauterbach zu!

Urteil: Halbierung des Genesenen-Status verstößt gegen Grundgesetz

Nachdem der Gesundheitsminister vor Gericht mit seiner Genesenenregelung gescheitert ist, sind die Bürger aufgefordert zu klagen.

© Raimond Spekking
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Noch immer verteidigt Gesundheitsminister Karl Lauterbach seine von ihm als Kommunikationspanne beschriebene Halbierung des Genesenenstatus als richtigen Ansatz im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Ihn kümmern dabei weder Wissenschaften noch Leitlinien der EU. Er, Lauterbach, hat recht.

Nun haben Richter am Verwaltungsgericht Osnabrück deutlich gemacht, dass Karl Lauterbach im Unrecht ist. Ein aufrechter Bürger hat gegen die Neuregelung geklagt und, wie von den meisten juristischen und medizinischen Fachleuten erwartet, gewonnen. Die Halbierung des Genesenenstatus auf 90 Tage verstößt gegen das Grundgesetz. Ein härteres Verdammungsurteil gibt es in Deutschland nicht.

Der Landkreis wird damit verpflichtet, dem Bürger, der geklagt hat, einen Nachweis für sechs Monate auszustellen. Zugleich wird die Verwaltung angewiesen, an Stelle der von Lauterbach im Januar verhängten Verordnung die Regelung vom Mai 2021 anzuwenden.

In seiner Begründung verwies die Richter darauf, dass die zuständige Behörde, das Robert-Koch-Institut, RKI, die Bürger intransparent informiert habe, indem es auf einer Website die Einschränkung der Grundrechte verkündet habe. Der Ausschluss Einzelner vom öffentlichen Leben habe eine »hohe Grundrechtsrelevanz« und könne nicht auf diesem Weg entschieden und verbreitet werden. Weiter habe die Behörde nur ungenügend begründet, warum der Genesenenstatus zu halbieren sei.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb von zwei Wochen noch vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden. Ferner gilt die Entscheidung, wenn sie rechtskräftig wird, nur für diesen einen Kläger. Ein Verwaltungsgericht darf nicht über die grundsätzliche Rechtsgültigkeit dieser Norm entscheiden. Jeder einzelne Genesene, dem Karl Lauterbach mit seiner Willküraktion die Grundrechte einschränkt, muss also selber klagen, mit nun allerdings noch besseren Aussichten auf Erfolg. Mit anderen Worten:

Auf Karl Lauterbach rollt eine Klagewelle zu. Ob er dagegen einen Wellenbrecher findet, wird sich zeigen. Beim seinem Kampf gegen Corona hatte er mit seinen fixen Ideen keinen Erfolg. Dass es ihm vor Gericht besser ergeht, ist allerdings nicht sehr wahrscheinlich. In jedem Fall sind die genesenen Bürger aufgefordert, gegen den Willkürakt des Gesundheitsminister Einspruch einzulegen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: dieter berger

Lauterbachs Finanzen müssten überprüft werden auf eventuell unrechtmäßige Einnahmen , so wie er weitere Impfungen, ohne aktuelle Not, weiter propagiert. Es kann natürlich auch eine beginnende Demenz sein, so oft wie er neue Versionen mit Utopischen Corona-Todeszahlen zelebriert.

Gravatar: Stefan Riedel

"Noch immer verteidigt Gesundheitsminister Karl Lauterbach seine von ihm als Kommunikationspanne beschriebene Halbierung des G enesenen S tatus (K. L.).
Ich verteidige die Halbierung des Gehirnvolumens des K. L.
in den Wochen seit seinem Amtsantritt nicht!

Gravatar: I. Mayer

Die Politiker dürfen als Genesene 6 freie Monate genießen aber den Bürgern steht man nur 3 Monate zu.
Das schon allein ist für die Regierung eine Schande.
Genesene sind viel länger gegen Corona gewappnet wie geimpfte, und ungeimpfte haben ihr volles Imunsystem, das sie sowieso schützt, ist aber auch nichts Neues!!
Nichts wie nur Schikanen!!

Gravatar: Jürgen

Hallo zusammen,

wer kann mir genau aufzeigen, wie ich meine Klage vor dem Verwaltungsgericht vorbringen kann. Muß ich dazu einen Anwalt beauftragen?
Vielen Dank im Voraus für eine konstruktive Antwort.

Mfg

J.H.

Gravatar: Jüppchen

Unser Großimpfquisitor weiß, daß er mit der Durchsetzung bzw. Nicht-Durchsetzung seiner autoritären Politik steht oder fällt. Und er fühlt sich doch so wohl und kuschelig in den betreuten Talk-Shows. Zu Hause erwarten ihn nur die Tristesse seiner eigenen Bedeutungslosigkeit. Deshalb wir er verbissen bis zum Letzten kämpfen!

Gravatar: Karl Biehler

Auf den rollt gar nichts zu. Im Zweifel ist er unzurechnungsfähig!

Gravatar: Werner Hill

Think big!

Warum nicht gleich gegen alle G-Regeln klagen? Die verstoßen doch mindestens genauso krass gegen das Grundgesetz wie die Halbierung der Frist für Genesene.

Gravatar: werner S.

Die ganze Coronapolitik verstößt gegen das Grundgesetz. Kein Staatsanwalt erhebt Klage, weil alle von der Politik im vornherein abgeschmettert werden. Den Rest macht das Bundesverfassungsgericht in ihrem Sinne.
Gegen diese Politik, seit über 16 Jahren, ist ein Saustall ein Luxus -Apartment.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Noch immer verteidigt Gesundheitsminister Karl Lauterbach seine von ihm als Kommunikationspanne beschriebene Halbierung des Genesenenstatus als richtigen Ansatz im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Ihn kümmern dabei weder Wissenschaften noch Leitlinien der EU. Er, Lauterbach, hat recht.“ ...

Weil auf keinen Fall bekannt werden darf, dass der Karli etwa zu seinem und dem finanziellen Wohle seiner Politiker-Kollegen zu viel Impfstoff bestellt haben könnte und sein Ministerium etwa deshalb seit anderthalb Monaten keine Zahlen über Impfstofflieferungen veröffentlicht, da er auf seinem Stoff nun sitzenbleibt?
https://www.rnd.de/politik/ein-talkshowkoenig-regiert-das-ministerium-WMD7M7VH3FFSVLDKCD7NDABUBA.html

Haben es ´herkömmliche` Dealer da nicht sehr viel einfacher???

Gravatar: Schnully

Grundgesetzverstöße sind von der vorherigen und jetzigen Regierung gewollt gebrochen worden um uns zu zeigen wo es in der Zukunft lang geht und wer im Land das Sagen hat
Scholz auf jeden Fall nicht . Nur wer manipulierte Merkel und die jetzige Ampel zum Nachteil und auf Kosten der Einwohner ? Der Kapitalismus nicht ,denn was zur Zeit in Europa abgeht ist reine Geldvernichtung . Der Kommunismus auch nicht , da bei aller Gleichheit immer mehr Gruppen bevorzugt wobei andere benachteiligt werden oder ist das Kommunismus ?.
Grüne Ideologien mit Umweltschutzfaktor ? Auch nicht wirklich wenn ein Wirtschaftsminister gleichzeitig Klimaschutzminister und Vizekanzler wird

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