EU-Verfahren gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur EZB

Ursula von der Leyen prüft rechtliche Schritte gegen Deutschland

Da haben wir's: EU gegen Deutschland, Ursula von der Leyen gegen die deutsche Souveränität. Die EU-Kommission erwägt ein Verfahren gegen Deutschland wegen Vertragsverletzung. Beatrix von Storch (AfD) kritisiert dies scharf und fordert, das Grundgesetz zu schützen.

Foto: Screenshot, European Commission
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Da haben wir's: EU gegen Deutschland, Ursula von der Leyen gegen die deutsche Souveränität, Europäischer Gerichtshof gegen das deutsche Bundesverfassungsgericht. Die EU-Kommission erwägt ein rechtliches Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Vertragsverletzung.

Was war geschehen? Das Bundesverfassungsgericht verkündete ein neues Urteil: Der Ankauf der Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) verstößt in Teilen gegen das deutsche Grundgesetz, weil die Bundesregierung und der Bundestag die Ankäufe nicht geprüft haben.

Zu den Beschwerdeführern gehörten unter anderen der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler und AfD-Gründer Bernd Lucke. Sie haben nun vor dem Bundesverfassungsgericht Recht bekommen. In dem Urteil heißt es unter anderem: »Bundesregierung und Deutscher Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung verpflichtet, der bisherigen Handhabung der PSPP (das EZB-Aufkaufprogramm) entgegenzutreten.«

Damit stellte sich das Bundesverfassungsgericht erstmals gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).

Und wie reagiert die EU? Zuerst hat der deutsche Grünen-EU-Politiker Sven Giegold die EU-Alarmglocke geschlagen. Er hat die EU-Kommission aufgefordert, dieses Urteil nicht auf sich sitzen zu lassen, sondern ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Seiner Meinung nach bedrohe der Streit zwischen Karlsruhe (Bundesverfassungsgericht / BVerfG) und Luxemburg (Europäischer Gerichtshof / EuGH) die europäische Rechtsgemeinschaft. Er sehe mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die Stabilität der Währungsunion gefährdet.

Diese Aufforderung wurde von der EU-Kommission sofort aufgegriffen [siehe Berichte »Zeit-Online«, »Berliner Zeitung«].

Ursula von der Leyen antwortete daraufhin schriftlich und teilte Sven Giegold mit: »Auf der Basis dieser Erkenntnisse prüfen wir mögliche nächste Schritte bis hin zu einem Vertragsverletzungsverfahren.« Und sie stellte klar: »Das letzte Wort zum EU-Recht hat immer der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.«

Beatrix von Storch kritisiert dieses Vorgehen scharf. Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter kommentierte sie:

»#vonderLeyen prüft Verfahren gegen Deutschland wegen #EZB-Urteil des Verfassungsgerichts. Das heißt im Klartext, die Bundesregierung soll nach Willen der EU das #BVerfG entmachten. Das ist Aufforderung zum Verfassungsbruch! Schützt das #GG vor #Brüssel

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Jprgen kurt wenzel

Erschrecken die stoische Verweigerung der aktuellen Kommentare, auf die von mir des Öfteren benannten Wurzeln der EU-und überhaupt ,des herrschenden Systems zu reagieren !!
Mag sein , daß es bis zum Mauerfall und der zementierten Werteordnug , spätestens bis Merkel unwichtig war hinter die Kolissen zu schauen !
So wie jetzt nimmt das Unheil seinen Lauf !!!!!

Gravatar: die Vernunft

Bei dem Rat für gegenseitiger Wirtschaftshilfe (RGW) ging es niemals um die Versklavung und dem Austausch der osteuropäischen Bevölkerung. Der Name Begriff EU/ europäische Union ist irreführend, und sollte zu dem geändert werden, was er ist!

übergeordneter Machtapparat für Europa zur langsamen Auslöschung der alten Welt

Gravatar: Karin Weber

Es wird Zeit, diese Frau vor ein ordentliches Gericht zu stellen. Quer durch alle Ministerien ist deren Schadensbilanz nur noch schwer ermittelbar. Aus meiner Sicht 3-stellige Milliardenbeträge. Uns aber zerrt man vor Gericht, wenn wir einen Pfandbon auf Arbeit unterschlagen.

Wann endlich greifen die Besatzungsmächte hier wieder ein?

Gravatar: Dr. Michael Holz

Was ist aus der Idee, "Ein Europa der Vaterländer" geworden? Schumann und Adenauer würden sich im Grabe umdrehen, wenn sie sehen könnten was Schulze und vdL aus dieser Idee gemacht haben. Wobei ich Schranzen, wie die aus den kleinen Geldsack-Ländles, nicht ausgrenzen möchte.
Die EU, so wie sie jetzt ist, gehört auf den Müllhaufen der Geschichte, so wie die Sowjetunion und DDR!

Gravatar: egon samu

Ein arrogantes, skrupelloses und vollkommen unfähiges **********. Und sie will Große Diktatorin Europas spielen....

Gravatar: Michael Mechtel

Da ist der schon in der Grundkonstruktion angelegte und bisher latent schwelende Konflikt zwischen der nationalen und der europäischen Gerichtsbarkeit endlich mal aufgebrochen. Und kleines Detail am Rande: es hieß, der Präsident Vosskuhle, der das Urteil mitverantwortet, stehe kurz vor der Pensionierung (d.h., jetzt kann er es sich leisten, aufmüpfig zu werden).

Der EUGH hat verlauten lassen, er sei allein für die Auslegung des europäischen Rechts zuständig.
Genauso gut kann des BVG von sich sagen, es sei alleine für die Auslegung der deutschen Verfassung zuständig.

Und jetzt? Darf der EUGH eine nationale Verfassung brechen? Was legitimiert ihn dazu? Ist nicht das europäische 'Recht' als vertragliche Vereinbarung zwischen nationalen Regierungen zustande gekommen, die allesamt an ihre eigenen Verfassungen gebunden sind - so wie die Bundesregierung z.B. an das Grundgesetz? Wenn Deutschland noch ein Rechtsstaat sein soll, steht die Bundesregierung nicht über dem Grundgesetz, und das kann auch auf dem Umweg über Brüssel (oder Straßburg) nicht ausgehebelt werden!

Gravatar: Rita Kubier

Diese Dame macht ihrer Arroganz und ihres Größenwahns wieder einmal alle "Ehre"!

Gravatar: Hans

Die Alte - The Queen of the EU - bekommt € 30.000 im Monat.

Kein Wunder, dass sie so auftritt, während Deutschland in Armut und Ungewissheit versinkt.

Gravatar: Eberhardt Breitling

So viel Dummheit auf einem Haufen, uns alles gehört Flinten-Uschi!

Gravatar: Wolfram

Wenn ich mich nicht täusche, hatte diese bestens vernetzte Dame in ihrer Doktorarbeit über 30 Plagiate.Der Universitäts-Rat Braunschweig kam - nach Intervention von Geheimlogen-Kreisen (?) im Hintergrund, die sich an den Unis ja bekanntlich als Strippenzieher fleißig tummeln - zu dem merkwürdigen Schluss: "KEINE FÄLSCHUNGS-ABSICHT"!

Jedem normalen männlichen Studenten wäre der Doktortitel sicherlich aberkannt worden !!!

"Die Kleinen hängt man,
die Großen lässt man laufen" (Volksweisheit)

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