Al Qaida-Mann bleibt in Händen der tunesischen Justiz - und Bochum soll 10.000 Euro Strafe zahlen

Tunesien lehnt Rückführung von Sami A. klar ab

Kaum war der islamistische Gefährder Sami A. in seine Heimat Tunesien ausgeflogen, meinte ein deutsches Gericht, er müsse wegen dort möglicherweise drohender Folter zurückgeholt werden. Die tunesische Justiz lehnte nun eine Rückführung ab.

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Tunesien lehnt nun auch offiziell eine Rückführung des aus Deutschland abgeschobenen früheren Leibwächters von Al Qaida-Chef Osama bin Laden, Sami A.,  ab. Die tunesische Justiz begründet ihr Vorgehen damit, dass dem Salafisten Sami A. einer Anklage wegen Terrorismus in seinem Heimatland bevorstehe.

Gegen den Beschuldigten werde, wenn es zu einer solchen Anklage komme, in Tunesien verhandelt, erklärte Sofian Sliti, der Sprecher der Anti-Terror-Justizbehörde, »Es gibt keine Möglichkeit, ihn in irgendein anderes Land abzuschieben«, fügte er an. Es gebe dafür keine Grundlage, da er tunesischer Staatsbürger sei und nur in Tunesien eine Anklage bevorstehe.

Sliti wies  Vorwürfe von Sami A. klar zurück, dass er in Tunesien mit Folter rechnen müsse. »Wir bestätigen, dass das nicht geschehen wird. Wir bestätigen, dass die Rechtsprechung unabhängig ist und dass solche Praktiken nicht erlaubt sind«, betonte er. »Er ist ein Bürger dieses Landes mit allen Rechten in einem fairen Prozess«.

Losgelöst von der Entscheidung der tunesischen Justiz beschäftigen sich deutsche Behörden mit sich selber. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verlangte am Dienstag von der Stadt Bochum nochmals die Zurückbringung von Sami A. - und zwar bis zum 31. Juli. Sollte die Stadt dem Beschluss des Gerichts nicht nachkommen, drohe ein Zwangsgeld von 10.000 Euro.

Der islamistische Gefährder Sami A. wurde am 13. Juli von Düsseldorf aus in sein Heimatland ausgeflogen. Allerdings entschied am Vorabend das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, dass er nicht abgeschoben werden dürfe, weil ihm in Tunesien möglicherweise Folter drohe. Nach geltendem Recht darf Deutschland nicht abschieben, wenn im Heimatland unmenschliche Behandlung oderTod esstrafe drohe.

Der Beschluss ging jedoch erst beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein, als sich Sami A. bereits auf dem Weg nach Tunesien befand. Das Gericht ordnete daraufhin die unverzögliche Rückholung des Mannes an. Gegen das Urteil wurde beim OVG Münster unterdessen Beschwerde der verantwortlichen Behörde eingelegt.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Birgit Waßmann

Beim Thema Rückführung eines Extremisten aus Tunesien nach Deutschland schlagen die Wogen der Empörung sehr hoch, und das aus gutem Grund: Hier wird die Unversehrtheit eines Kriminellen über das Recht der Bevölkerung auf Schutz vor derartigen Leuten gestellt. Das bedeutet, der Gefährder darf auf keinen Fall einer Gefahr ausgesetzt werden, es wird ihm aber die Möglichkeit gewährt, die Bevölkerung eines Rechtsstaates in Gefahr zu bringen!

Damit wird die Rechtsauffassung auf den Kopf gestellt und geradezu ad absurdum geführt. Leute, welche die Regeln der Demokratie mit Füßen treten, werden auf geradezu lächerliche Weise geschützt. Doch wer schützt die Bevölkerung vor den Extremisten? Dafür ist der Rechtsstaat offenbar nicht mehr zuständig, er schützt lediglich die Täter, nicht die potentiellen Opfer!

Wer übernimmt eigentlich die Verantwortung, wenn ein Krimineller, der gegen jede Vernunft auf freiem Fuß ist, Menschen überfällt und vergewaltigt, wie vor kurzem in Hamburg geschehen? Übernehmen Richter und Anwälte die Verantwortung, wenn Kriminelle in unserem Land frei herumlaufen dürfen, weil ansonsten ‚der Rechtsstaat in Gefahr gerät’? Was erzählen Sie dem 14jährigen Mädchen, das nicht verstehen kann, warum es plötzlich mit dem Rechtsstaat zu vereinbaren ist, wenn sie einer Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt wird, die vermeidbar gewesen wäre? Wieso saß der Intensivtäter aus Afghanistan nicht in Untersuchungshaft?

Eine Rechtsauffassung, die extremistische Täter einseitig schützt und gleichzeitig die Rechte der Bevölkerung mit Füßen tritt, bringt den Rechtsstaat in Gefahr! Ein Staat, der den Tätern erlaubt, offen demokratische Regeln abzulehnen und ihm auf der Nase herumzutanzen, setzt mit dieser Art von Toleranzidiotie demokratische Regeln außer Kraft.

Wenn Richter und Anwälte dazu gezwungen wären, die Verantwortung zu übernehmen für jede Straftat, die verübt wurde, weil kriminelle Gefährder nicht dorthin befördert wurden, wo sie hingehören, nämlich hinter Gitter oder abgeschoben, dann würden sie sehr schnell von ihrem hohen Ross heruntersteigen und Urteile fällen IM NAHMEN DES VOLKES und nicht gegen das Volk!

Birgit Waßmann

Gravatar: Steffen Lutz Matkowitz

Irrenhaus - ja! Was kommt noch? Tunesien als unsicheres Land einzustufen irritiert, da jedes Reisebüro Werbung für einen Urlaub, einen Besuch des Landes macht und es liegen keine warnenden Reisehinweise bezüglich "unsicheres Land" vom Außenministerium vor. Das gilt auch für Marokko und andere Länder! Wir lassen doch nicht unsere Bürger in unsichere Länder reisen oder versagt das Außenministrium völlig? Ein extremistischer Gefährder und Staatsbürger Tunesiens wird in seinem Land zur Rechenschaft gezogen. Endlich.

Gravatar: Ketzerlehrling

Einmalig 10.000 €, besser oder billiger als diese Kreatur ein Leben lang alimentieren.

Gravatar: Ingo Möller

Mir wird kotzübel , wenn ich sehe wer sich auf unsere Kosten in unserem Land mit Wissen unserer Behörden so herumtreibt. Das ist mal einer, der ins Licht gerückt wird.
Und anstelle froh zu sein, daß der endlich in ein Land ausgeliefert wurde, wo er hingehört und der Prozess gemacht wird schlagen sich unsere Behörden gegenseitig auf ihr nicht vorhandenes Hirn.
-Wo sind wir hin geraten ????????????-

Gravatar: Manni

Lebe ich eigendlich in einem Irrenhaus?Ich denke ja.Unser Rechtsystem bedarf einer Psychischen Behandlung.Dringenst.Im Namen des Volkes wohlgemerkt.

Gravatar: Regina Ott-Hambach

Solche Entscheidungen eines Verwaltungsgerichts sind für deutsche Bürger nicht mehr nachvollziehbar. Ein wahrscheinlicher Verbrecher aus der Nähe des damaligen Oberhäuptlings des IS soll wieder nach Deutschland geholt werden, weil es ihm eventuell in Tunesien nicht so überaus gut ergeht wie in Deutschland. Nebenbei, dieser Migrant hetzt weiterhin gegen uns Deutsche als islamistischer Prediger. Und für solche Migranten, die in Deutschland nichts zu suchen haben, will ein deutsches Verwaltungsgericht ein dauerndes Bleiberecht in Deutschland durchsetzen. Deutsche Interessen nimmt dieses Gericht jedenfalls nicht mehr wahr. Wo leben wir eigentlich????

Gravatar: Gerd Müller

Prima, gelungene Aufführung ...
Titel:
"Völlig verblödetes Deutschland !"

Gravatar: lupo

Besser ist es auch das er da bleibt..
Aber in der Bananenrepublik Germany war alles besser für ihn, brauchte sich um nichts kümmern die Tauben flogen ihm in den Mund und der Rest wurde sonst wohin gesteckt, leider Leben noch viel zu viele Terroristen und Wirtschaftskriminelle in diesen Bunte Deutschland, denn die Justiz hat doch schon vor langer Zeit den Offenbarungseid geleistet von der Regierung ganz zu schweigen.

Gravatar: Wolfram

Einen radikalen, anti-semitischen, christenfeindlichen Hassprediger, der die deutsche Verfassung und freiheitl.demokrat Grundordnung der BRD ablehnt, zurückholen ???

Die Richter toicken wohl nicht mehr ganz richtig ???

Alle Gefährder und radikal(isiert)en Islamisten rausschmeißen - das ist das Gebot der Stunde !!!

Und radikale, deutschenfeindliche Moscheen weg flexen, schön sauber in Container verpacken und in die Wüste, nach Saudi-Arabien oder in die Türkei zurückschicken zu dem größten anti-semitischen und antichristlichen Rassisten und Islamfaschisten nach dem Irren aus Braunau.

Da gehören diese Leute und ihre heidnischen Götzentempel incl. Plärrtürme, wo permanent rassistisch gehetzt wird, hin !!!

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