Was bedeutet schon der Rechtsstaat

Thüringen: Linke Landesregierung ignoriert Gerichtsentscheidung

Die links-grüne Landesregierung in Erfurt beweist einmal mehr, was sie vom Rechtsstaat hält: Nicht allzu viel.

Foto: pixabay
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Seit Jahren wird darüber gestritten, ob die DDR ein Rechtsstaat war oder nicht. Demnächst dürfte die Diskussion eine Fortsetzung finden in der Frage, ob das von Linken und Grünen unter einem links-faschistischem Ministerpräsidenten regierte Thüringen noch Rechtsstaat genannt werden sollte.

Denn kaum haben Richter am Amtsgericht Weimar die von der Landesregierung über die Schulen verhängten Anti-Corona-Maßnahmen kassiert, erklären ihre Vertreter laut t-online frech, dass es zweifelhaft sei, ob das Urteil »wegen vieler Ungereimtheiten überhaupt irgendeine rechtliche Wirkung habe«.

Ungereimtheiten ? – Zu denen zählt das Bildungsministerium die angeblich fehlende Zuständigkeit des Familiengerichts, folglich könne es Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierung gar nicht überprüfen – das machten Verwaltungsgerichte. Dem Land und den Schulen liege der Beschluss nicht einmal in ordnungsgemäßer schriftlich ausgefertigter Form vor. »Der Beschluss wirft gravierende verfahrensrechtliche Zweifel auf.«

Nun, die mag ja stimmen. Allerdings ist ein Familiengericht dazu da, im Falle einer Kindeswohlgefährdung den juristischen Rahmen zu schaffen, so dass die dafür Zuständigen eingreifen können. Und genau darum geht es in dem Urteil: Um Kindeswohlgefährdung – und nicht, wie t-online regierungsamtlich behauptet, um »angebliche Kindeswohlgefährdung«. Und die Änderung der Verordnung hat das zuständige Amt zu erlassen.

Aber was will man von einer Regierung erwarten, die nach ihrer Abwahl erst durch einen Putsch aus Berlin wieder eingesetzt werden konnte. Sie bewegt sich schon deshalb außerhalb des rechtlichen Rahmens.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Walter Gerhartz

Ein bekannter Historiker sagte einst:
-
"Hitler hat 1933 nicht die Macht ergriffen, sondern es war die schweigende Masse, die ihm die Macht übergeben hat".
-
Wenn das Hitler noch erlebt hätte, der hätte vor Begeisterung in die Hände geklatscht ... Das ist Faschismus pur !!!.

Gravatar: germanix

Das Tollhaus hat in Deutschland keine Grenzen. Im Märkischen Kreis (Westfalen) wurde eine Ausgangssperre beschlossen - von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens darf keiner auf die Straße - außer, aus wichtigem Grund!

Diese Ausgangssperre im MK gilt aber nicht für Muslime. Muslime dürfen im Ramadan auch nachts in die Moschee.

Muslime dürfen während des Fastenmonats Ramadan nach 21 Uhr in der Moschee zur Religionsausübung zusammenkommen.

Also, liebe Kommentator/Innen - wenn Sie demnächst in Ihrem Kreis oder durch das neue Ermächtigungs-Infektionsschutzgesetz § 28b, nicht raus gehen dürfen - dann werdet doch schnell Muslime. Der Imam stellt eine Bescheinigung aus...!

Gravatar: Sack

Die Linken sind nicht die Ersten, die das Grundgesetz mißachten.
Sie haben eine ganze Reihe von unrühmlichen Vorbildern ...

Gravatar: Christlicher Heide

Anfang Juni ist die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Dann besteht die Möglichkeit, der AfD zu einem großen Erfolg zu verhelfen. Björn Höcke hat recht, dass eine Einwanderungspolitik nach japanischem Vorbild nötig ist. Die verdammten Corona-Maßnahmen müssen abgeschafft werden, so wie in Florida. Bitte googeln: Christliches Heidentum Traumsteuerung

Gravatar: adrian

Über die Kinder müssen die Eltern entscheiden dürfen !
Habe den Eidruck , dass die Politik wichtiger ist als die Kinder , wichtiger als die Zukunft dieser Welt !
Es gibt kein sicherer Test , es gibt kein sicherer Impstoff also Finger weg von Kindern !

Gravatar: Walter Gerhartz

Wir haben das Pech in einer Zeit zu leben in der es zu viele US – ELITEN gibt, die die Welt entweder mit Krieg oder mit anderem WAHNSINN beherrschen wollen.
-
Millionen von Menschen haben sie schon mit Kriegen ermordet und vertrieben und jetzt haben sich Rockefeller, Soros, Bill Gates und Klaus Schwab geneinigt einen KLIMAWAHN vom Zaun zu brechen und ausserdem per Impfung die Erdbevölkerung zu reduzieren.

Dies gelingt ihnen mithilfe unserer (angebliche unsere) Politiker, die in Deutschland, EU & USA reine Vasallen dieser ELITEN sind.

Sie schrecken, wie man nun sehen kann weder vor Gesetzesbruch noch vor Mord an der eigenen Bevölkerung zurück.

Ich verweise nun auf unser Grundgesetz Art 20 Abs 4 !!

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Gravatar: Bimmel

Man soltte den roten- grünen Faschisten mal mitteilen, dass dieses Urteil sofort umzustzen ist, Urteile zum Kindeswohl sind nicht aufschiebbar.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Aber was will man von einer Regierung erwarten, die nach ihrer Abwahl erst durch einen Putsch aus Berlin wieder eingesetzt werden konnte. Sie bewegt sich schon deshalb außerhalb des rechtlichen Rahmens.“

Sollte man dabei etwa berücksichtigen(?), dass dieser Putsch göttlich(?) aus Südafrika inszeniert wurde und die Linken sich deshalb sehr wahrscheinlich nun sicher sein können, die Allmächtige(?) – als einstige FDJ-Sekretärin für Propaganda der SED - auch weiterhin auf ihrer Seite zu haben???

Gravatar: heinzben

Die SED,die sich mehrmals umbenannt hatte,damit es nicht so auffällt,dass es bei der LINKEN um die ehemalige Mauermörderpartei handelt,hat nicht einmal von deutschem Recht eine Ahnung..
Das Gericht in Weimar hat eine einstweilige VERFÜGUNG erlassen,die sofort umzusetzen ist....
Eine einstweilige Verfügung eines Gerichtes kann auch keine Regierung ignorieren..
Man kann gegen diese einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen,da dass dann in einem Hauptsacheverfahren entschieden wird..

Auch die Landesregierung muss sich an die einstweilige Verfügung halten...
Eine Verfügung ist kein Urteil,sondern eine Dringlichkeitsentscheideung,der man widersprechen kann,aber an der man sich bis zu einem Hauptsacheverfahren dran zu halten hat..

Fazit:Betroffenene können ignorieren,was diese KOMMUNISTEN entscheiden,da letztere Recht brechen wollen..
Kein Gericht wird Bürger,Lehrer,Schüler verurteilen,wenn diese sich an der gerichtlichen Verfügung halten und daher willkürlich von der Landesregierung zu einer Ordnungsstrafe durch Behörden verdonnert werden...

Die Gerichte können dann aufzeigen,wie machtlos eine Landesregierung ist,wenn diese sich wie in Diktaturen verhalten und meinen,sich ankeiner gerichtlichen Verfügung halten zu müssen

Da haben sich die Kommunisten ein Eigentor geschossen und ihre wahre totalitäre Fratze gezeigt

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