Asylsuchende bezichtigen sich als Terroristen um Abschiebung zu umgehen

Terrorismus als Asylgrund in Deutschland

Hunderte Asylsuchende bezichtigen sich immer wieder vor deutschen Behörden Angehöriger einer Terrororganisation gewesen zu sein. Da Deutschland nicht in Länder abschiebt, wo Folter oder Todesstrafe drohen, hoffen diese, sich so ein Bleiberecht zu verschaffen.

Foto: Nick Youngson/ ImageCreator/ CC BY-SA 3.0
Veröffentlicht:
von

In Deutschland geben sich immer wieder Asylsuchende als Terroristen aus, um nicht in ihre Heimatländer abgeschoben zu werden. Nach Angaben der Zentralstelle für Terrorismusbekämpfung in Nordrhein-Westfalen habe man seit Gründung der Abteilung in rund 70 Fällen dieser Art ermittelt. Auch darüber hinaus soll es bundesweit Hunderte solcher Fälle geben, die sich bezichtigten Mitglied einer Terrororganisation wie der IS gewesen zu sein.

Dabei hätten im Laufe der Verfahren die Asylsuchenden meist zugegeben, dass sie die Angaben über eine eigene terroristische Vergangenheit erfunden hätten. Die Menschen glaubten, ihre Chancen auf ein Bleiberecht in Deutschland dadurch zu erhöhen, da Deutschland nicht in Länder abschiebt, wo Folter oder die Todesstrafe drohen. Der »Focus« zitiert dazu: »Ein Betroffener gestand: „Ich habe das nur gesagt, weil ich gehört habe, man bekäme so Asyl“.«

Immer wieder argumentieren die Asylsuchenden nach ihrer Selbstbezichtigung damit, dass ihnen in der Heimat aufgrund früherer Handlungen schwerste Repressalien drohen. Nachrangig erscheint, dass man wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung auch in Deutschland verurteilt können. Die Strafen dafür hierzulande gelten als recht mild.

 So verurteilte laut »Focus« der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden im Dezember 2017 den Syrer Nasser A. wegen der nachgewiesenen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Das alles ausgesetzt zur Bewährung. Noch weniger abschreckend ist, dass man auch wegen einer falschen Selbstbezichtigung strafrechtlich verfolgt werden kann.

Die Migranten werden vor ihrer Einreise von Schleusern auf die deutsche Justiz vorbereitet. Ein Jurist aus Niedersachsen erzählte zu einem Verfahren, das wegen Erschleichens eines Aufenthaltstitels eingeleitet wurde: »Der Betroffene hatte im Ermittlungsverfahren zugegeben, seine Geschichte auf Anraten des Schleusers erfunden zu haben, um das Asylverfahren im Sinne des Flüchtlings zu beeinflussen.«

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: die Vernunft

Laut dem uns von den Westalliierten diktierten Grundgesetz haben politisch Verfolgte in Deutschland ein Asylrecht, wenn sie nicht über ein sicheres Drittland eingereist sind. Terroristen haben kein Menschenrecht, denn sie sind Menschenhasser! Sie morden immer wehrlose unschuldige Zivilisten! Deutschland sollte sie sofort und ohne jede weitere Prüfung ausweisen!!!

http://www.bamf.de/DE/Fluechtlingsschutz/AblaufAsylv/Schutzformen/Asylberechtigung/asylberechtigung-node.html

In der DDR war es festgelegt, dass die Genehmigung zum Aufenthalt in der DDR jederzeit und ohne Begründung zeitlich und örtlich beschränkt, versagt, entzogen oder für ungültig erklärt werden konnte, es gab die Möglichkeit auf Asyl, aber kein kein Asylrecht!!

Darüber hinaus gab es Maßnahmen zur Immobilisierung und Disziplinierung der ausländischen Arbeitskräfte: Sie blieben z.B. in der Regel für die Dauer ihres Aufenthalts in der DDR an einen Betrieb gebunden und ihr Kündigungsrecht war stark eingeschränkt.

Bei einmaligem unentschuldigten Fehlen am Arbeitsplatz wurde eine Zulage um 50 Prozent gekürzt, bei zweimaligem unentschuldigten Fernbleiben ganz gestrichen. In den bilateralen Verträgen gab es ferner gruppenspezifische Vereinbarungen darüber, ob und wie viel Geld anteilig vom Bruttoverdienst direkt an die Regierungen der Herkunftsländer zu überweisen war, welcher Anteil des Verdienstes den Beschäftigten sofort und welcher ihnen erst nach ihrer Rückkehr ausgezahlt werden sollte.

Verfassung der DDR: Artikel 23
1 Der Schutz des Friedens und des sozialistischen Vaterlandes und seiner Errungenschaften ist Recht und Ehrenpflicht der Bürger der Deutschen Demokratischen Republik. Jeder Bürger ist zum Dienst und zu Leistungen für die Verteidigung der Deutschen Demokratischen Republik entsprechend den Gesetzen verpflichtet.
2 Kein Bürger darf an kriegerischen Handlungen und ihrer Vorbereitung teilnehmen, die der Unterdrückung eines Volkes dienen.
3 Die Deutsche Demokratische Republik kann Bürgern anderer Staaten oder Staatenlosen Asyl gewähren, wenn sie wegen politischer, wissenschaftlicher oder kultureller Tätigkeit zur Verteidigung des Friedens, der Demokratie, der Interessen des werktätigen Volkes oder wegen ihrer Teilnahme am sozialen und nationalen Befreiungskampf verfolgt werden.
Artikel 30(3) Verfassung der DDR
Durch einen Volksentscheid am 6.04.1968 wurde diese Verfassung rechtskräftig.

Gravatar: Freidenkende

Weil es die Merkelregierung nicht selbst betrifft, deshalb ist denen das sch...egal wer herein kommt, sie haben mit den Personen sowieso keinen Kontakt.
Sie müssen weder für die steigenden Kosten aufkommen noch werden sie für ihre "absichtlich" begangenen Fehler, die gegen das Volk und das Land gemacht wurden, zur Rechenschaft vor einem Gericht gezogen und dafür verurteilt.
Frei nach deren Einheits-Motto dieser Herde: "Nach mir die Sintflut."
ES geht denen nur um IHR EIGENES GELD und IHRE GELDVERMEHRUNG.

Gravatar: rolli

Bei einem normalen Menschenverstand sollten diese
Asylanten erst recht abgeschoben werden. Man sollte
davon ausgehen das wenn sie Terroristen sind oder
waren müssen diese ausgewiesen werden, denn dann
haben sie mit Sicherheit schwere Verbrechen begangen
und suchen hier nur Schutz um sich der Verantwortung
zu entziehen und Deutschland macht das auch noch mit.
Die verantwortlichen Deutschen sollten mit zur Rechen-
schaft gezogen werden.

Gravatar: Freidenkende

Jeden Tag eine neue Hiobsbotschaft, ich werde täglich in meiner Meinung zunehmend bestärkt, dass ich tatsächlich von Idioten regiert werde!!
Die holen und lassen wirklich ALLES rein!!

Gravatar: Heino de Witt

Wer so bescheuert ist und die Terroristen auch noch Einlädt und seinem eigenen Volk in die Eier tritt, der ist dem Untergang geweiht.Dem kann man nicht mehr helfen. By By Germany!!

Gravatar: H.M.

HERR, erbarme dich!

Gravatar: Heino de Witt

Verkehrte Welt eigentlich sollte man solche Leute erst gar nicht in unser Land reinlassen. Das zeigt nur wie kaputt diese Regierung ist. Bezichtigen jeden der was gegen diese Einwanderungspolitik sagt als Nazis und hofiert diesen Abschaum auch noch.

Gravatar: Thomas Waibel

Das Problem kann man lösen, indem man mit den Ländern, wo diesen Asylbetrüger angeblich die Todesstrafe und die Folter erwartet, Abkommen abschließt, mit denen sich diese Staaten verpflichten, weder die Folter anzuwenden noch die Todesstrafe zu vollstrecken.
Das hat man schon erfolgreich in den 1980er Jahren praktiziert.

Daß die Bundesregierung nichts dergleichen unternehmen wird, weil sie heil froh um jeden "Flüchtling", der nach Deutschland kommt ist, versteht sich von selbst.

Gravatar: Freigeist

Mal neu denken! Einen Flüchtlings-Staat von Brüssel aus in Afrika gründen, wo niemand wohnt, es jedoch fossiles Wasser gibt. Die Fläche pachten, in der Größe von Thüringen, für 150 Jahre. Dorthin alle Problemfälle ausfliegen und unterbringen. Arbeitspflicht. Flüchtlinge müssen sich selbst unterhalten, ähnlich den jüdischen Kibbuzim. Alle EU-Länder beteiligen sich am Aufbau und können ihre Problemfälle dorthin ausfliegen. Die Flüchtlinge können jederzeit den neuen Staat verlassen, also völlige Freiheit der Ausreise, am besten in ihre Heimatländer.

Gravatar: kim

Deutschland ist verrückt geworden. Ach Michel !

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang