Staatsanwalt klagt gegen Prof. Sucharit Bhakdi wegen Volksverhetzung

Staat will Impfkritiker mundtot machen

Weil Argumente nicht helfen, geht der Staat gegen den Impfkritiker Prof. Sucharit Bhakdi juristisch vor.

Foto: Screenshot, Youtube
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Prof. Sucharit Bhakdi ist einer der prominentesten Impfgegner in Deutschland. Und er ist, anders als so mancher Minister, kompetent. Seine Kritik an den Corona-Maßnahmen werden von staatlichen Stellen daher als Bedrohung ihrer Willkür empfunden. Also reagieren sie jetzt.

Bhakdi wird angeklagt! Nicht wegen Maskenhandel oder weil er wiederholt gegen die Grundrechte der Bürger verstieß. Sondern auf Grund von §130 StGB, Volksverhetzung. Speziell: Relativierung des Holocaust.

Vor einem Jahr hatte der streitbare Professor in einem Video die Impfpraxis in Israel mit teilweise scharfen Worten kritisiert. »Das Volk, das geflüchtet ist aus diesem Land, aus diesem Land, wo das Erzböse war«, sagte Bhakdi – gemeint ist Deutschland zwischen 1933 und 1945, und habe sein Land gefunden – gemeint ist Israel. Dieses Volk habe sein »«eigenes Land in etwas verwandelt, was noch schlimmer ist, als Deutschland war.«

»Das ist das Schlimme an den Juden«, fährt Bhakdi fort: »Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt - und umgesetzt. Deshalb ist Israel jetzt living hell - die lebende Hölle.«

Fraglos starke Worte! – Aber Volksverhetzung?

Nach Einschätzung der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein stachelt Bhakdi mit diesen Sätzen »zum Hass auch gegenüber in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden auf und machte diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich«.

Das nun ist grober Unfug! Denn zum einen bezieht sich Bhakdi auf die Juden in Israel und nicht in Deutschland. Zum anderen wird diese Politik auch von vielen Nicht-Juden unterstützt. Um antisemitisch zu sein, müsste sie, diese Politik, sich von allen anderen Staaten unterscheiden. Was sie aber nicht tut. Israel hat in den zwei Jahren Pandemie nur immer als erster Staat Maßnahmen ergriffen und mit der Impfung begonnen.

Weiter wird Bhakdi eine Rede vorgeworfen, in der er die Zulassung von Corona-Impfstoffen als »Endziel« bezeichnete und von einem zweiten Holocaust sprach.

Auch hier liegt die Staatsanwaltschaft offenbar falsch. Zum einen verwechselt sie den Begriff ›Endziel‹ entweder mit ›Endsieg‹ oder mit ›Endlösung‹ – was beim heutigen historischen Bildungsstand von Studenten nicht wundert.

Zum anderen handelt es sich um eine Einschätzung Bhakdis, die man zwar nicht teilen muss, die aber durch Artikel 5 gedeckt ist, das Grundrecht, seine Meinung frei zu sagen. Deshalb gehören Faschismus-Vergleiche im links-grünen Politmilieu zum rhetorischen Kleingeld. Sie sind straffrei.

Eine Einschätzung, die auch die Staatsanwaltschaft in Kiel geteilt hat – und keine Anklage gegen Bhakdi erhob.

Doch die vorgesetzte Behörde sieht das anders. Pikant an der Angelegenheit: Dieselbe Staatsanwältin, die sich in Kiel gegen die Einleitung von Ermittlungen aussprach, ist designierte Chefin der Generalstaatsanwaltschaft, die die Ermittlungen einleiten will. Sie hat mit der Klage nichts zu tun, würde aber mit ihr zu tun haben, wenn sie ihr Amt nur endlich antreten könnte. Was sie nicht kann, weil zwei Konkurrenten gegen ihre Anstellung klagen.

Für Volksverhetzung können eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren oder einer Geldstrafe verhängt werden. Außerdem droht Bhakdi der Entzug seines Professoren-Titels. Man kann nur hoffen, dass das zuständige Gericht die Klage mit Hinweis auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft in Kiel gar nicht erst zulässt.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Nordmann

Prof. Dr. med. Sucharit Bhagdi hat mutige und herioragende Aufklärung zum Thema corona etc. geleistet. Er hat alle möglichen Unterstützungsleistungen von Seiten unserer Bevölkerung verdient.
Alles alles Gute für diesen ehrlichen und tapferen Mann!

Gravatar: XANTIPPER

Gewaltenteilung, unabhängige Justiz, unabhängige freie Wissenschaft - Fehlanzeige! Wir nähern uns immer mehr
sowjetischen Verhältnissen!

Gravatar: Thomas Waibel

Es ist erlaubt zu sagen, Soldaten seien Mörder. Also?

Gravatar: Jens Heinert

Prof. Sucharit Bhakdi hat durch seine Aussagen, nur Nachteile in jeglicher Hinsicht.
Schon allein deshalb, ist er für mich absolut glaubwürdig.

Gravatar: Frank

Wer so demonstrativ für die WAHRHEIT steht wie Prof. Dr Dr Bhakdi muss sich IMMER fürchten vor den Vertretern der angeordneten Meinung, die es verbietet auszusprechen, das durch die Todesspritze "Covid-Impfung" weitaus mehr Menschen sterben als seinerzeit angeblich Juden vergast wurden...

Gravatar: henry paul

Die UN hat ausdrücklich dekretiert, dass die Behauptungen, die möglicherweise unter den deutschen Strafparagraph 130 falllen könnten, völkerrechtlich VERBOTEN sind, weil es keinem Staat ( ist D einer ???) erlaubt ist, Strafen für Meinungsvielfalt zu verhängen.

Also ihr lieben Völkerrechts-Experten: lest nach und dann haltet Euer dummes Maul!!!

Gravatar: asisi1

Es sind heute die gleichen Berufsgruppen die mitmachen, wie damals bei Adolf! Ob Richter, Staatsanwälte, Beamte oder Ärzteschaft samt RKI. Heute spielen die sich als die Guten hervor, dabei sind es die größten Lumpen!

Gravatar: Freiherr von

Schon das Nominierungsverfahren für Richter führt zur Politisierung

Gravatar: Freiherr von

1987 hat das Bundesverfassungsgericht die Pflicht zur Erhaltung des deutschen Volkes als Verfassungsauftrag hervorgehoben und hat wortwörtlich verfügt:
„Das Festhalten an der deutschen Staatsangehörigkeit in Art. 116 (1), 16 (1) GG und damit an der bisherigen Identität des Staatsvolkes des deutschen Staates ist normativer Ausdruck dieses Verständnisses und dieser Grundentscheidung. Aus dem Wahrungsgebot folgt insbesondere die verfassungsrechtliche Pflicht, die Identität des deutschen Staatsvolkes zu erhalten.“ (Neue Juristische Wochenschrift, Heft 2, S. 1313 f., 1988)

Gravatar: Freiherr von

"Das Ziel muss die Umwandlung aller Gesunden in Kranke sein", so im Deutschen Ärzteblatt von 2002
Auf Youtube eingeben :
Watch?v=-t20mOIN998

Wenn ich Zwangsgetötet werden soll, gehe ich bestimmt nicht alleine, wäre zu langweilig in der Hölle.

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