AfD vor Verfassungsgericht erfolgreich:

Seehofer erleidet schwere Niederlage

Das höchste deutsche Gericht hat der Klage der AfD gegen Horst Seehofer stattgegeben. Der hätte Äußerungen gegen die AfD nicht veröffentlichen dürfen.

H-stt / CC BY-SA
Veröffentlicht:
von

Das höchste deutsche Gericht hat der Klage der AfD gegen Innenminister Horst Seehofer, CDU, stattgegeben. Der durfte AfD-kritische Äußerungen nicht auf der Seite des Innenministeriums veröffentlichen. Damit errringt die AfD einen wichtigen Erfolg.

Hintergrund der Entscheidung ist eine Äußerung Seehofers vom September 2018. Darin hatte er die Alternative für Deutschland als »staatszersetzend« bezeichnet. Das Interview war später auf die Website des Innenministeriums gestellt und darüber verbreitet worden.

Mit dieser Veröffentlichung auf einer sozusagen staatlichen Seite verstieß der Innenminister gegen das sogenannte ›Neutralitätsgebot‹, das alle staatlichen Organe verpflichtet, gegenüber den politischen Kontrahenten neutral zu bleiben. Politische Äußerungen zum Beispiel von Ministern sind damit nur eingeschränkt möglich. Sie müssen die Grundprinzipien des Staates oder seinen Schutz betreffen. Kritik an demokratischen politischen Partei ist nicht zugelassen. »Die Zulässigkeit der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung endet dort«, erläuterte der scheidende Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle, »wo Werbung für oder Einflussnahme gegen einzelne im politischen Wettbewerb stehende Parteien oder Personen beginnt«.

Das Neutralitätsgebot gehört zu den Grundelementen des demokratischen Rechtsstaats und der Verfassung. Mit anderen Worten: Seehofer verstieß gegen das Grundgesetz. Zwar ist das Neutralitätsgebot nicht explizit im Grundgesetz genannt; aber es lässt sich über die Rolle des Staates und den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 zu einem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb ableiten.

Die Niederlage des Innenministers ist in der aktuellen Diskussion über die links-faschistische Antifa und die Unterstützung dieser offenbar verfassungsfeindlichen Gruppierung von Bedeutung. Auslöser der kritischen Bemerkung waren nämlich die deutlichen Worte der AfD in Richtung Bundespräsident Steinmeier, der für eine Großveranstaltung geworben hatte, auf der auch die linksfaschistische Combo ›Feine Sahne Fischfilet‹ auftreten sollte – und damit ebenfalls, nach Meinung vieler Fachleute, gegen das Neutralitätsgebot verstieß.

Seehofer hatte diese Kritik am Bundespräsidenten zum Anlass genommen, um zu behaupten, die AfD stelle sich gegen den Staat. »Da können sie tausendmal sagen, sie sind Demokraten.« Das sei bei einem »Frontalangriff auf den Bundespräsidenten« und »für unseren Staat hochgefährlich«, erläuterte Seehofer und ergänzte: »Ich kann mich nicht im Bundestag hinstellen und wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln. Das ist staatszersetzend.«

Seehofers Äußerung wurde vom Gericht nicht als verfassungsrechtlich bedenklich bezeichnet. Der Innenminister darf die Vokabel ›staatszersetzend‹ also weiterhin im politischen Meinungskampf nutzen – schließlich hat der Vorwurf ›zersetzend‹ oder auch ›staatszersetzend‹ zu wirken, schon immer zum rhetorischen Repertoire totalitärer Regime gehört.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: karlheinz gampe

Seehofer nun genauso wirr wie rote verlogene kriminelle CDU Merkel ? Färbt ein Umgang mit ehemaligen DDR Stasi Betonköppen ab ?

Idioten soll man meiden,denn die wissen nicht was sie reden und oft auch nicht was sie Tun.

Gravatar: Lothar Hannappel

Auch damit wird Horst genau so umgehen wie die Pinguine von Madagaskar: Stur lächeln (grinsen) und winken!

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Seehofers Äußerung wurde vom Gericht nicht als verfassungsrechtlich bedenklich bezeichnet. Der Innenminister darf die Vokabel ›staatszersetzend‹ also weiterhin im politischen Meinungskampf nutzen – schließlich hat der Vorwurf ›zersetzend‹ oder auch ›staatszersetzend‹ zu wirken, schon immer zum rhetorischen Repertoire totalitärer Regime gehört.“

Wird aus diesem Urteil nicht auch der gravierende Unterschied zwischen einer ´echten` Demokratie wie der der Schweiz und einer vorgeschobenen – wie der Deutschlands deutlich, wo sich die „totalitäre Herrschaft" scheinbar im „Infektionsfieber“ befindet?
https://www.rubikon.news/artikel/totalitare-herrschaft-im-infektionsfieber

„In der Schweiz beschimpft eine Partei ihre politischen Gegner als Ungeziefer. Trotzdem gehen diese bei den Wahlen Listenverbindungen mit ihr ein. Als wählerstärkste Partei sitzt die SVP selbstverständlich im Bundesrat, ihre Vertreter werden auch von links und der Mitte im Amt bestätigt“!!!
https://www.republik.ch/2020/02/12/wie-umgehen-mit-der-afd/diskussion

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang