Das Urteil von Köln wirft ernste Frage auf:

Schutz der Verfassung: Wird Merkel zum Verdachtsfall?

Ein Kölner Gericht hat den Verfassungsschutz angewiesen, die AfD nicht zum Verdachtsfall zu erheben. – Ein Kommentar

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Zuerst feierte der Mainstream, dann folgte der Kater: Die AfD bekam vorm Kölner Verwaltungsgericht Recht: Sie darf, urteilten die Richter, vom Verfassungsschutz nicht als »Verdachtsfall« bezeichnet werden. Dabei hatten sich von Kanzlerin Merkel bis hinunter zur Journaille doch alle klammheimlich oder ganz offen so gefreut darüber, dass der Inlandsgeheimdienst, also letztendlich die Regierung, die größte Oppositionspartei ausspähen darf.

Und sofort beeilten sich die Hetzer des Mainstreams um eine Deutung des Urteils, die sie gut aussehen lässt: »Nein, dieser Gerichtsbeschluss ist kein Sieg der AfD«, behauptet die Süddeutsche Zeitung. Nun, das kann man so sehen und wahrscheinlich muss die Journaille aus München das auch so sehen. Nur kümmert das nicht.

Denn egal, wie man es sieht: Dem Verfassungsschutz wurde strikt untersagt, die AfD als »rechtsextremen Verdachtsfall« einzustufen. Also hat auf jeden Fall die Bundesregierung verloren, das der Geheimdienst auf Weisung höchster Stellen agiert. Mehr noch: Das Urteil ist ein Sieg für den Rechtsstaat.

Von dem aber haben zumindest einige Regierende und etliche Mainstream-Medien mittlerweile großen Abstand genommen. Anders ist es nicht zu deuten, wenn dasselbe süddeutsche Blatt unverfroren kommentiert: »Der Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts ist einleuchtend. Aber er hilft der Partei.« Mit anderen Worten: Es kann nicht Recht sein, wenn ein Gericht der größten Oppositionspartei Recht gibt. Entsprechend kann eine Hamburger Illustrierte schreiben, das Vorgehen der Verfassungsschützer »passte den Richtern am Kölner Verwaltungsgericht offenbar so gar nicht.« – Als würden Richter nicht nach Recht und Gesetz, sondern nach Gutdünken Urteile sprechen.

Ein ähnliches gestörtes Verhältnis zum Recht und damit am Ende zum Grundgesetz haben auch die Regierenden. In der Urteilsbegründung erklärte das Gericht, dass mit der durchgestochenen Erklärung »in unvertretbarer Weise« gegen die »Chancengleichheit der Parteien« verstoßen wurde. Die für die Staatssicherheit Zuständigen hätten sich nicht an ihre »gegebene Stillhaltezusage« gehalten, beziehungsweise nicht »hinreichend dafür Sorge getragen, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen dringen.«

Anders gesagt: Der Verfassungsschutz hat gegen das von der Verfassung garantierte Neutralitätsgebot der Verfassung verstoßen. Oder noch etwas deutlicher: Der Verfassungsschutz verstößt gegen die Verfassung, die er doch eigentlich schützen soll.

Nun handeln die Verfassungsschützer sicher nicht ohne die Zustimmung der Regierung. De facto hat somit die Regierung gegen die Verfassung verstoßen und zwar in Person von Innenminister Seehofer, dem Dienstherr der Sicherheitsdienste. Der zeigte sich denn auch verärgert. Doch nicht etwa über den Bruch der Verfassung durch seine Untergebenen, sondern darüber, dass in seinem Geheimdienst nicht alles geheim bleibt: »Da platzt mir der Kragen.«

Wie würde Seehofer erst reagieren, wenn der Inlandsgeheimdienst diejenigen beobachten würde, die tagtäglich gegen die Verfassung verstoßen ? Am Ende würde womöglich Kanzlerin Merkel zum Verdachtsfall erklärt. Verkehrt wäre das nicht. Auch wenn es dafür eine Opposition geben soll. Die aber versagt auf ganzer Linie seit vier Jahren. Mit einer Ausnahme – wofür sie man sie nun per Verdacht abstrafen will.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Hans Runck

Ist Merkel eine DDR Agentin ?

Gravatar: Muttis Liebling

Die Einstellungsverfügung zu meinem entsprechenden, gegen die Frau Bundeskanzlerin gerichteten strafrechtlichen Ermittlungsersuchen hat die Staatsanwaltschaft Berlin wohl ganz bewusst nicht mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen, das heißt, die Frist für die Einlegung der Beschwerde gegen diese Einstellungsverfügung hat noch nicht zu laufen begonnen.

Wer sich also die Arbeit mit einer Beschwerde machen möchte, der kann die Akte gerne von mir haben.

Für die Einreichung einer ähnlich lautenden Verdachtsanzeige hat das BfV sich für das ihm damit entgegengebrachte Vertrauen übrigens ausdrücklich bedankt.

Liebes BfV, danke, bitte gerne, keine Ursache.

Mit freundlichen Grüßen
Muttis Liebling

Gravatar: Gerhard Gösebrecht

Es ist gut das ein Kölner Gericht den Verfassungsschutz angewiesen hat die AFD nicht zu Überwachen. Allerdings glaube ich das diese Regierung nicht so schnell Aufgeben wird die einzige Oppositionspartei zu zerschlagen.
Sie werden wieder irgend eine Gemeine Sache aushecken nur um die AFD zu schwächen. Es kann auch sein das es bei den Bundestagswahlen in verschiedenen Wahlkreisen wieder zu Manipulationen gegen die AFD kommen wird. Aber wir werden standhaft bleiben und für die Demokratie einstehen. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zu letzt.

Gravatar: Ede Wachsam

Was kümmert sich eine 800 Jahre alte deutsche Eiche, wenn sich an ihrem Stamm ganz unten ein paar Schweine schubbern? Das dicke Ende für dieses linke Pack kommt schon mit Riesenschritten auf die zu, die ahnen nur noch nichts davon.

Gravatar: Grace

Tja, liebe AfD, da habt ihr ganze Arbeit geleistet.

Die zum Saustall mutierte ReGIERung hat die Hosen voll.

Trotzdem kann die obige Frage mit einem klaren Nein beantwortet werden. Denn:

Verfassungsschutz = Merkelschutz

http://www.pi-news.net/2021/03/warten-auf-den-ruecktritt-warten-auf-godot/

Selbst die diesjährigen Wahlen werden daran nichts ändern. Ergebnisse werden sicher wieder kaltschnäuzig passend gemacht.

Gravatar: Gerd Müller

Jeder normale Bürger dieses Landes, stellt sich schon lange Fragen darüber, ob das alles was diese Frau macht rechtens sein kann.

Alleine die Tatsache, per Telefon, aus einen anderen Land heraus, eine demokratische Wahl in einem deutschen Bundesland rückgängig gemacht zu fordern, kann ja wohl kaum etwas mit RECHT und schon gar nicht mit Verfassung zu tun haben !!

Gravatar: Leonhardt Assander

Wenn schon Haselloff und Söder für die schnellere Prüfung von Sputnik V plädieren, müßte im Land mächtig stinken, rollen dann Köpfe, bestimmt nicht auch wenn es um Leben und Tod geht, es ist alles egal.
Wenn die AfD nicht gleich am Anfang gegen Corona Maßnahmen gewesen wäre, hätten sie heute triumphieren können und noch mehr!!!!
Und Flüchtlis werden weiter hineingeflogen und 500 m vom Ufer entfernt aufgesammelt, bis mal kracht.
Bei der Mittelstand fangen die Probleme schon an, bei den Armen ist das egal. Was suchen wir noch nach 20 Jahren in Afghanistan, der Westen wird dort niemals gewinnen.
Jetzt soll Frontex (angeblich auch von Soros-Gelder finanziert?) bestraft werden, weil sie nicht eingegriffen haben, wo Griechenland Illegalen zurück in die Türkei brachten, was ist das eine Welt (Aufgabe wäre für die AfD dagegen zu protestieren)…..

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