Richterin sieht im Moscheebesuch keine religiöse Beeinflussung

Schüler verweigert von Schule angordneten Moscheebesuch - Eltern werden von Amtsgreicht verurteilt

Der Streit um einen von einer norddeutschen Schule angeordneten Besuch einer Moschee und die Weigerung eines Schülers, daran teilzunehmen, hat ein vorläufiges Ende: die Eltern wurden vom örtlichen Amtsgericht verurteilt.

Quelle: pixabay.com
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Im Rahmen des Geografie(!)-Unterrichts besuchte eine Schulklasse des Rendsburgers Gymnasiums 2016 die örtliche Moschee. Ein Schüler verweigerte die Teilnahme an diesem Besuch, seine Eltern standen ihm bei und stärkten ihm den Rücken. Er werde seinen Sohn nicht einer religiösen Beeinflussung durch einen Moscheebesuch aussetzen, argumentierte der Vater. Daraufhin wurden die Eltern zur Zahlung einer Geldbuße von je 150 Euro verurteilt, legten jedoch Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ein. Es kam zu einer Gerichtsverhandlung, die aktuell vor dem Amtgericht Meldorf stattgefunden hat und mit einer Verurteilung der Eltern ein vorläufiges Ende fand.

Der Grund für die Verurteilung durch die Richterin Melanie Buhrk sei, dass es sich bei dem Moscheebesuch nicht um eine religiöse Beeinflussung im eigentlichen Sinn handele. Der Besuch sei lediglich allgemeiner Unterricht mit »religiösen Bezügen«. Warum dieser Besuch dann aber ausgerechnet im Rahmen des Geografieunterrichts stattgefunden hat - und nicht etwa im Rahmen des Religionsunterrichts - konnte auch die Richterin nicht darlegen.

Allerdings ist das Ende dieses Streits noch nicht sicher. Der Anwalt der betreffenden Eltern samt des Schülers erwägt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Er sieht definitiv eine religiöse Beeinflussung des konfessionslosen Schülers unter dem Deckmantel des Geografieunterrichts.   Niemand, so die anwaltliche Argumentation, könne zum Betreten eines Sakralbaus gezwungen werden. Er sei bereit, sofern die Eltern mitziehen, den Rechtsstreit bis zum Verfassungsgericht fortzuführen.

Noch ein kleines Schmankerl zum Ende: die besuchte Moscheegehört zur Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs, die bis vor wenigen Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet wurde.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Thomas Waibel

Ein Fehlurteil, das zeigt, daß viele Richter Antichristen sind und mit dem Islam sympathisieren.

Gravatar: Candide

Ein Tipp für die Richterin: sie soll verlangen, daß ebenso christliche Kirchen besucht werden und muslimische Schüler zwangsweise dabeisein müssen. Vermutlich wäre sie dann ihres Lebens nicht mehr sicher (und das weiß sie auch, jede Wette)!

Gravatar: Olga

Hier muss aufgeraeumt werden, Regierung, Richter alles weg.

Gravatar: Alfred

Keine Aufregung! Zu Adolfs Zeiten unterstanden die Richter auch der Politik. Warum sollte das bei Merkel anders sein? Schließlich leben wir in einer Scheindemokratie. Alle stecken sie bei uns unter einer Decke. In Mitteldeutschland nennt man das - der Klüngel.

Bei der nächsten Wahl könnte man das ändern, wenn bis dahin die Deutschen sich nicht weiter indoktrinieren lassen oder Merkel den Notstand ausruft.

Gravatar: Gerd Müller

Nö, die Kinder können auch in Spielhallen, Drogenkneipen und Bordelle gehen.
Da kann Papa schimpfen wie er will, es färbt ja nichts davon ab ....

Viele Grüße aus DUMMLAND !

Gravatar: Harald Schröder

Irgendwie dreht Deutschland so langsam durch
Zu viel nackte Haut– Schülerinnen bekommen Ersatzkleidung

Auf zu knappe Kleidung an heißen Tagen reagiert eine Mittelschule in Osterhofen im Landkreis Deggendorf – der Schuldirektor verteilt bedruckte T-Shirts an Mädchen. Klingt so, als wollte man „unschöne Bilder“ verhindern und knickt vor dem neuerdings massiv hereingeflüchteten Zeitgeist ein?
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https://tagebuch-ht.weebly.com/n.html
• Zensur wegen Islamkritik: Verlag will neues Sarrazin-Buch nicht veröffentlichen
• Eine Kirche, die nicht mehr missionarisch ist, ist eine tote Kirche
• Linksextremismus: Zahl der Gewalttaten fast verdoppelt

Gravatar: gisela glatz

Was soll denn das ? Hat nicht jeder Deutsche, auch Kinder, laut Verfassung das Recht auf eigene Meinungsfreiheit ? Warum soll ein Kind, was nichts mit dem Islam zu tun hat, eine Moschee besuchen ? Gehen denn die muslimischen Kinder in die Kirche, NEIN ? Was soll dieser Zwang auf unsere Kinder ? Das ist ja wie im dritten Reich, da mußten auch alle bei den Pfadfindern und in der Hitlerjugend sein. Ich finde , das sich die deutschen Eltern gegen dieses Urteil wenden sollten, denn wir haben die Verfassung noch nicht außer Kraft gesetzt. Leute wehret den Anfängen und wehrt euch gegen diese Justiz und Politik !!!

Gravatar: frank-afu

Jetzt wird schon Richterlich angeordnet eine Moschee bzw. Kirche zu besuchen . Das aber wirklich schlimme ist , das solche Juristen ohne gesunden Menschen Verstand in Deutschland s. g. Recht sprechen.
Was der Besuch einer Moschee im Geografie Unterricht
zu suchen hat lässt sich nicht einwandfrei erklären. Was aber ganz klar ist das jede Art von Religiöses nicht aufgezwungen werden darf .
Zu gerne hätte ich das Geschrei gehört wenn man Moslems zum Besuch in einer Kirche oder Synagoge zwingen will.

Frau Richterin Melanie Buhrk .........setzen - 6 -

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