Richtigstellung zum Blogbeitrag »Faesers Schattenmann«

Auf der Freien Welt wurde in einem einem Blogbeitrag vom 18.09.2023 mit dem Titel »Faesers Schattenmann« über Herrn Sven Hüber eine Aussage geschrieben, die einer Richtigstellung bedarf.

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Auf der Freien Welt wurde in einem einem Blogbeitrag vom 18.09.2023 mit dem Titel »Faesers Schattenmann« über Herrn Sven Hüber geschrieben:

»Er wurde zunächst als Tarifbeschäftigter und nicht als Beamter übernommen, das war üblich, um eine nachträgliche Sicherheitsüberprüfung möglich zu machen. Dieser konnte sich Hüber aber insofern entziehen, dass die GdP Hüber nach Apollo News-Informationen direkt 1990 nahtlos über einen aussichtsreichen Listenplatz in Personalräte brachte - die damit einhergehende Freistellung sicherte ihn ab und machte ihn faktisch unkündbar.«

Richtigstellung: 

Das ist falsch. Herr Hüber ist - wie jeder andere auch - seinerzeit sicherheitsüberprüft worden. Nichtübernahmegründe sind nicht festgestellt worden.

Die Redaktion

Wir haben den Blogbeitrag »Faesers Schattenmann« von der Plattform genommen.

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