Beschreibung der Wahrheit keine Volksverhetzung

Richter: »Migration tötet« entspricht der Realität

In Hessen ließ eine Bürgermeisterin ein Wahlplakat mit der Aufschrift »Migration tötet« abhängen. Damit verstieß sie gegen geltendes Recht, sagt nun ein Gericht in einem bemerkenswerten Urteil.

Autoren: Gémes Sándor/SzomSzed / Wikicommons / CC BY-SA 4.0
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Im Kreis Wetterau in Hessen ließ eine Bürgermeisterin beim EU-Wahlkampf Wahlplakate mit der Aufschrift »Migration tötet« abhängen. Mit den Plakaten würde, so die Sozialdemokratin, Angst vor Ausländern geschürt, indem der Eindruck erweckt wird, dass sämtliche in Deutschland lebenden Migranten potenzielle Mörder sind. Wörtlich hieß es: »Der verwendete Slogan 'Migration tötet' schüre Ängste vor Migranten und impliziere, dass der deutsche Staat nicht in der Lage sei, seine Bürger vor ausländischen Straftätern zu schützen.« Damit sei die Menschenwürde dieser Bevölkerungsgruppe verletzt.

Die Verantwortlichen klagten gegen diese Entscheidung und bekamen in mehrfacher Hinsicht Recht. Zum einen war die »Beseitigungsverfügung der Beklagten«, also der Bürgermeisterin, vom Mai 2019, »bereits formell rechtswidrig«, heißt es in der Urteilsbegründung, da dem Kläger nicht die Möglichkeit gegeben wurde, »sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.«

Weiter erklärte der Richter, die Bürgermeisterin habe überhaupt kein Recht gehabt, die Plakate abhängen zu lassen. Dieses Recht hätte, unabhängig vom Vorwurf der Volksverhetzung, allein die Polizei. »Wenn die Störung der öffentlichen Sicherheit in der Verwirklichung eines Straftatbestandes liegt, so dürfte die Zuständigkeit von der allgemeinen Ordnungsbehörde auf die Polizeibehörde oder die Staatsanwaltschaft übergegangen sein.« Damit wird zumindest angedeutet, dass die Sozialdemokratin ihr Amt als Bürgermeisterin unlauter ausgenutzt habe, um dem politischen Gegner zu schaden.

Nach diesen schon an sich bemerkenswerten Feststellungen, erklärt der Richter, die Plakate, die von der rechts-extremen NPD stammten, erfüllten aber ohnehin nicht den Tatbestand der Volksverhetzung nach §130. In der Begründung stellt der Richter zunächst fest, dem Begriff Invasion kommt »keine volksverhetzende Bedeutung zu, sondern er beschreibt hier im übertragenen Sinne lediglich den Zustand des Eindringens von außen in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, wie es insbesondere im Jahr 2015 objektiv feststellbar war. In diesem Jahr wurden die deutschen Grenzen durch die Wanderungsbewegung im Sinne eines Eindringens in das deutsche Staatsgebiet überrollt und es kam zu einem unkontrollierten Zuzug von Ausländern, aus welchen Gründen auch immer, zunächst insbesondere aus den Westbalkanstaaten, dann aber auch aus Afghanistan, Syrien, Iran, Irak in das Bundesgebiet. Die Geschehnisse im Jahr 2015 sind durchaus mit dem landläufigen Begriff der Invasion vergleichbar und beinhalten keine Wertung und damit keinen volksverhetzenden Charakter.«

Nach einer Beschreibung des Begriffs Migration und einer längeren Liste mit Beispielen solcher Migrationsbewegungen, kommt der Kern des Urteils, in dem es, wiederum wörtlich, heißt: »Diese Migrationsbewegungen endeten teilweise auch mit erheblichem tödlichem Ausgang.« Als Beispiele nennt das Gericht den Fall des Römische Reichs. Die Beschreibung liest sich wie eine Dokumentation der Ereignisse ab 2015 bis heute:

»Im Zuge der Völkerwanderung verlor die römische Regierung die Kontrolle über die Provinzen, das staatliche Waffenmonopol war nicht mehr aufrecht zu erhalten. Eine Unzahl an Verordnungen erging, aber sie wurden nicht mehr ausgeführt, die Executive versagte. Sobald die kritische Menge überschritten war und sich eigenständige handlungsfähige Gruppen organisierten, verschob sich das Machtgefüge und die alte Ordnung löste sich auf; das Römische Reich ging mitsamt seiner Kultur unter.«

Das Urteil erging bereits im vergangenen August und ist den Tugendwächtern der Willkommenskultur offenbar durch die staatssicherheitspolitischen Fänge gegangen. Oder unterblieb der moralische Aufschrei, weil die Argumentation des Richters durch ihre Klarheit besticht und im Grunde keine Widerrede ermöglicht ? – Folgerichtig verschwand das Urteil in den unteren Schubladen und kam erst jetzt ans Licht, in das es gehört. Es ist eine vernichtende Kritik der Regierung Merkel und verdient jede Aufmerksamkeit.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Kurt

Das Migration tötet wissen wir nicht erst seit Kandel ...
S. Manifest von Kandel

Damals, 2018 war es Mia die getötet wurde.

Und Jeder sollte die Internet page kennen, die sich tausendfach bewahrheitet hat:

Kandel ist ueberall

Seit Merkels illegaler Grenzöffnung 2015 sind lt. BKA Bundeskriminalamt mehrere 10. 000 Deutsche durch "Flüchtlinge" mit Messer überfallen worden und
getötet wurden 2000 Deutsche !!!

s. Focus

https://www.focus.de/kultur/gesellschaft/straftaten-durch-zuwanderer-bka-bericht-listet-knapp-2000-toetungsdelikte-seit-2016-auf_id_13441205.html

Ganz aktuell ist der tragische Asylmord an der 14 jährigen Ece aus illerkirchberg.
S. Video: Migrationspolitik der Ampel tötet Menschen

https://www.youtube.com/watch?v=RG9aLZU5y4o

Gravatar: Rita Kubier

@??? 03.12.2019 - 08:19

"Schon interessant, das ich das ganze erst für ein Wahlplakat von euch gehalten habe."

Wer sich lediglich mit Fragezeichen "outet", hat offenbar ein immense Problem mit Realitäten, verweigert sich diesen und versteckt sich feige hinter 3 Fragezeichen! Stellen Sie sich besser mal selbst und ihre Gesinnung in Frage!! Das wäre sicher sinnvoll und vor allem sehr wahrheitsbringend und augenöffnend für Sie. Denn dadurch kämen Sie wahrscheinlich zu dem Ergebnis, dass der Richter mit seinem Urteil im Recht ist - und damit auch die NPD mit ihrem Slogan die Realität benennt. Allerdings verweigern sich solche wie Sie stets den Wahrheiten, weil die Ablehnung und der Hass auf Andersdenkende, die fähig sind, mit normalem Menschenverstand zu urteilen, zu groß ist.

Gravatar: Manfred Hessel

Herr oder Frau ??? , nur mal zu Ihrer Information. Das , worauf Sie sich berufen ist von Mai 2019. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes aber ist vom 9.8.2019.

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Gie%DFen&Datum=09.08.2019&Aktenzeichen=4%20K%202279%2F19

Aber der Versuch einer Falschinformation war schon mal ganz gut, Sie müssen nur noch etwas üben. Da nun die sechswöchige Revisionsfrist abgelaufen ist und eine Berufung nun auch nicht mehr in Frage kommt müssen Sie mit diesem Urteil leben. Andererseits empfehle ich einen nächtlichen Spaziergang durch ein multikulturell durchwachsenes Viertel.

Gravatar: Michael41

Das was die Migranten in Deutschland treiben spottet jeder Beschreibung, diese Leute kommen hier her bekommen jede Unterstützung, Wohnung, Geld u. freies arbeitsloses Leben u. die Dummen Deutschen arbeiten bis zum Herzinfarkt für diese Parasiten, anders kann man das nicht mehr beschreiben was die Merkel da herein holt, sie will die Vorgaben der UN erfüllen, Umverteilung des Reichtums von Reich nach Arm, gegen den Willen der Bevölkerung, die werden natürlich erst gar nicht gefragt, denn die Antwort kennt man ja.

Aber damit nicht genug Moslems kommen hierher u. bringen andere Menschen um, hauptsächlich natürlich Frauen die ja keine Rechte haben in den kranken Gehirnen mancher Leute, warum passiert das, weil es auch in ihren Herkunftsländern passiert.

Wieso ist es normal anzunehmen, daß man in ein fremdes Land kommen u. da Verbrechen u. Kriminalität verüben darf, wenn ich als Gast in Deutschland bin dann habe ich überhaupt keine Verbrechen zu begehen, wieso ist es normal hier her zu kommen u. Leute umzubringen.

Wenn ich zu Besuch bei einem anderen Menschen bin vergewaltige ich doch auch nicht seine Frau u. stech die Kinder ab, wieso ist das alles normal u. wird akzeptiert, noch dazu von Krimonologen, es wird so getan als wäre das die größte Selbstverständlichkeit, das ist doch unglaublich u. nur mit unseren dummen Politikern, Richtern u. dieser gefühlskalten Bürokratie zu erklären.

Die Taktik vieler Moslems ist es Schrecken zu verbreiten, die Angst die dabei entsteht sichert ihre Macht, das weiß doch inzwischen jeder aber unsere Richter scheinen das perfekt zu ignorieren, aus Angst die Mehrheit auf die Barrikaden zu bringen.

Diese Menschen orientieren sich natürlich an Ihren eigenen Ländern, dort werden auch Frauen gesteinigt 80% der Moslem, nach amerikanischen Umfragen, befürworten Ehrenmorde in der Familie, das was die Moslems hier tun ist in deren Augen normal, ihr Staat zu Hause macht es doch genauso, sie haben es seit ihrer Kindheit so verinnerlicht, das schlimme ist das unsere Politiker glauben das sich das mit der Zeit legt, das ist aber ein fataler Irrtum.

Eine große Anzahl von Moslems kann man intellektuell von nichts überzeugen, sie haben ihre Scharia u. darin darf man Frauen u. Nicht Moslems behandeln wie man will, es gibt ja kein Grundgesetz das etwas verurteilt, warum gibt es kein Grundgesetz weil der Staat selbst Terror ausüben will u. das ist Faschismus, der Islam ist eine faschistische Religion, Punkt aus.

Gravatar: Frank Stone

@ Aventinus

Genau so, wie Sie argumentieren, argumentieren alle linken Gutmenschen und Klimasozialisten.
Ich denke, Sie haben sich hier als linkes UBoot in das Forum eingeschlichen.

Nur weil eine unangenehme Partei, hier die NPD, die Wahrheit sagt, ist diese Wahrheit nicht falsch. Parallele zur AfD. Auch unangenehm für die Linksverklemmten. Aber die AfD ist die einzige Partei, die noch klare Köpfe präsentieren kann.

Nach der Doktrin: Spiel' nicht mit den Schmuddelkindern..." akzeptieren Sie nur die Wahrheit, wenn sie von Links kommt. Das ist heuchlerisch und verlogen und muß tagtäglich von denen bekämpft werden, die eben keine Angst vor der Wahrheit haben.
Leute wie Sie sind der Untergang der Meinungsfreiheit und der Wahrheit! Gehen Sie weg!

Gravatar: Rita Kubier

@Aventinus 02.12.2019 - 19:38

"Vielleicht sollten wir uns hier nicht allzu sehr auf einen NPD-Slogan stürzen."

Offenbar verstehen Sie nicht, dass es dabei nicht um die NPD geht, sondern allein um diesen die Realität bestätigenden Slogan! Nur, weil dieser von der NPD verfasst wurde, ist er wohl Ihrer Meinung nach abzulehnen und damit auch die Realität? Außerdem scheinen Sie offenbar zu vergessen, dass selbst die NPD eine zugelassene Partei ist! Man muss diese Partei nicht mögen. Aber wo sie recht hat, hat sie nun mal recht, weil es so ist, wie es benannt wird. Und allein DAS ist entscheidend! Daher sollte eine persönliche Meinung zu dieser Partei außen vor bleiben. Und genau DAS hat der Richter mit seinem Urteil vollkommen richtig getan und geurteilt. Und Sie sollten das ebenso tun!

Gravatar: Aventinus

Vielleicht sollten wir uns hier nicht allzu sehr auf einen NPD-Slogan stürzen.

Gravatar: Karl Napp

Endlich kann ich mal wieder stolz auf einen Berufskollegen sein! Hut ab vor diesem Richter! Bei seinem Urteil passt die Überschrift: "Im Namen des Volkes".

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