Ein großer Schritt in Richtung Abtreibungskultur

Regierung will mehr Abtreibungsärzte und legale Werbung für die Ungeborenentötung

Im Ringen um das Werbeverbot für Abtreibung zeichnet sich ein Sieg der Lebensschutzgegner ab. Was der Paragraf 219a StGB bislang ausdrücklich unter Strafe stellt, will die Regierung legalisieren: Ärzte und Krankenhäuser, die die vorgeburtliche Kindstötung vornehmen, dürfen ihr „Angebot“ künftig öffentlich anzeigen. Zudem sollen die Kontakte von Abtreibungspraxen im Internet zugänglich gemacht werden.

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Die Handschrift der SPD wird bereits im Titel deutlich: „Vorschlag der Bundesregierung zur Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlage“ lautet der Gesetzentwurf, den das Regierungskabinett kurz vor der Weihnachtspause im letzten Jahr vorlegte. Die beschönigende Wortwahl „Verbesserung der Information“ ist ein deutliches Zugeständnis an die radikal-feministische Lobby, die monatelang in Redaktionen und Presseerklärungen darauf hinarbeitete, den im Gesetzestext verwendeten sachlich korrekten Begriff „Werbung“ durch „Information“ zu ersetzen. Das Werbeverbot für Abtreibung sei tatsächlich ein Informationsverbot, so die einstimmige Klage radikaler Abtreibungsbefürworter wie die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion Eva Högl und ihre Kollegin von Die Linke Cornelia Möhring. Die Damen scheinen  bei den regierenden Ministern durchgedrungen zu sein, denn der Vorschlag zum Gesetz nimmt die Forderungen der Feministinnen von den Bunt-Fraktionen nahezu eins zu eins auf. Welche ungute Dynamik die geplante Reform aufnimmt, hat selbst die Vorsitzende der CDU, Anngret Kramp-Karrenbauer, alarmiert. Sie mahnte vor wenigen Tagen, daß die CDU-Fraktion das Gesetz genau prüfen solle, um Werbung für Abtreibung „nicht durch die Hintertür“ zu legalisieren.

Dass der auf den Entwurf von Referenten zurückgehende Text bisher keine großen Wellen schlug, ist vermutlich seiner Janusköpfigkeit zu verdanken. Lippenbekenntnisse, die ganz offenkundig dazu dienen, möglichen Kritikern aus den Reihen der Lebensschützer Beruhigungspillen von geschwätziger Oberflächlichkeit zu verabreichen, werden in schöner Regelmäßig wiederholt. Vom „Schutz des ungeborenen Lebens“ tönt es da, dessen Recht man weiter ausbauen wolle, daß es „Werbung für den Schwangerschaftsabbrüche“ auch in Zukunft nicht geben solle, daß die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche zu hoch sei und ungewollte Schwangerschaften vermieden werden sollen. Der Subtext des Gesetzentwurfs spricht freilich eine andere Sprache – und die weist in toto in Richtung des radikalfeministischen Ziels, die Tötung von Ungeborenen in den Nimbus gesellschaftlicher Normalität zu treiben. Abtreibung soll zur gesetzlichen Kassenleistung auf Rezept und zwar ausdrücklich ohne lästige Beratungspflicht gemacht werden. Daß dies noch nicht geschehen ist, ist Paragraf 219a Abtreibungswerbeverbot zu verdanken. Denn für die „Dienstleistung“ Abtreibung zu werben, ist nicht nur deshalb verboten, weil sie für den Arzt einen gewerblichen Vorteil bedeutet. Sie ist verboten, weil der Gesetzgeber den Auftrag anerkennt, Leben zu schützen, indem man dessen Tötung nicht durch öffentliches Anzeigen und Bewerben zur gewissensfrei praktizierten Normalität erstarren läßt.

Wird der Vorschlag der Regierung zum Gesetz, sollen Ärzte und Kliniken für die „Dienstleistung“ Abtreibung werben dürfen. Außerdem verpflichtet sich die Regierung, Aufklärung zur Abtreibung im Internet von „staatlichen oder staatlich beauftragten Stellen“ vornehmen zu lassen. So erhofft man sich offenkundig, mittelfristig die Informationsseiten von Lebensschützern durch die Konkurrenz einer regierungsamtlich abgesegneten, politisch korrekten Einordnung des Themas „Schwangerschaftsabbruch“ zu diskreditieren. Als i-Tüpfelchen will die Regierung, „Maßnahmen ergreifen, die zu einer Fortentwicklung der Qualifizierung“ Abtreibung beitragen. Übersetzt: Hier wird ein Mangel – eine angeblich nicht ausreichende Zahl an Abtreibungsärzten – konstruiert, um ein Überangebot für alle jene Schwangeren zu schaffen, bei denen der Wunsch, ihr Kind auszutragen, noch ungefestigt ist. Allen anderen jungen Frauen signalisiert die Existenz eines Abtreibungsarztes gleich um die Ecke, dass der Ernstfall Schwangerschaft notfalls im Nachhinein auf medizinischem Wege schnell und unkompliziert gelöst werden kann.

Worum es geht, dürfte dem aufmerksamen Leser nicht entgehen: Paragraf 219a StGB soll durch die Aufnahme von Zusatzartikeln, die die disziplinierende Wirkung des Werbeverbots für Abtreibung konterkarieren, zum juristischen Hohlkörper gemacht werden. Ein zahmer Papiertiger, ein Gummiparagraf, der von Richtern je nach weltanschaulicher Präferenz ausgelegt werden kann. Man könnte auch konstatieren: Paragraf 219a nimmt den Weg großer Teile des deutschen Rechts, seit Angela Merkel regiert: linkerhand in die Beliebigkeit.

Ein Gastbeitrag der Initiative Familien-Schutz

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