Ohrfeige für EU-Bürokraten

Polnisches Verfassungsgericht: EU-Recht teilweise verfassungswidrig

Das höchste polnische Gericht hat Versuche der EU, sich in die juristischen Angelegenheiten des Landes einzumischen, zurückgewiesen.

Tag der polnischen Verfassung, Silar;CC BY-SA 4.0
Veröffentlicht:
von

Polen hat eine lange Tradition des Widerstands gegen Mächte, die das Land unterwerfen wollen. 45 Jahre bekämpfte die Bevölkerung offen oder versteckt die rote Besatzungsmacht aus Russland. Und immer war klar: Warschauer Pakt steht für Moskauer Hegemoniestreben.

Seit einigen Jahren kommen die Okkupanten aus dem Westen. Genauer aus Brüssel. Gegen die Übergriffe der EU haben die obersten polnischen Richter nun eine Linie gezogen. In einem Urteil heißt es: »Der Versuch des Europäischen Gerichtshofs, sich in das polnische Justizwesen einzumischen, verstößt gegen die Regel des Vorrangs der Verfassung und gegen die Regel, dass die Souveränität im Prozess der europäischen Integration bewahrt bleibt«.

Damit reagiert das Polnische Verfassungsgericht auf ein Urteil der obersten EU-Richter am sogenannten ›Europäischen Gerichtshof‹ – ein Name, der allein schon für Anmaßung steht, beschränkt sich die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs doch auf die EU und gilt sicher nicht für Europa. Sie hatten im März festgestellt, dass das EU-Recht Vorschriften im nationalen Recht der Mitgliedstaaten ignorieren kann, selbst wenn sie Verfassungsrang haben.

Das sah die Regierung in Warschau verständlicherweise ganz anders und rief das Polnische Verfassungsgericht an. »Die Organe der EU«, erklärte nun Julia Przylebska, die Vorsitzende des Verfassungsgerichts, »handeln außerhalb der Grenzen der Kompetenz, die ihnen von Polen zuerkannt wird«. Die EU-Mitgliedschaft des Landes und die damit verbundene Unterzeichnung der EU-Verträge bedeute nicht, dass den EU-Gerichten eine oberste juristische Gewalt übertragen worden wäre. Polen habe zu keinem Zeitpunkt seine Souveränität an die EU-Behörden abgetreten.

Das sieht die EU naturgemäß anders. Wie jedes hegemoniale System besteht es auf seiner obersten juristischen Entscheidungsgewalt. In Deutschland wird das zumindest von den herrschenden Parteien und Politikern akzeptiert, auch wenn das Verfassungsgericht darüber das letzte Wort noch nicht gesprochen hat. Die Karlsruher Richter hatten erst im Mai 2020 die milliardenschweren Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank scharf kritisiert und sich damit gegen ein Urteil des EU-Gerichtshofs gestellt.

Wenn nun der Mainstream in Deutschland einhellig gegen die Richter in Warschau hetzt und die politischen Parteien im EU-Parlament von einem »Angriff auf die EU als Ganzes« spricht, dann weiß man, wessen Geistes Kind in der EU herrscht. Man sieht sich dort in einem Krieg.

Wie ideologisch getränkt die Auseinandersetzung ist, merkt der Leser am Unfug, den der Mainstream ausformuliert. So behauptet Die Zeit in Bezug auf das Urteil aus Karlsruhe: »Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht nie den grundsätzlichen Vorrang von EU-Recht infrage gestellt.« Und setzt im nächsten Satz fort: »Karlsruhe behält sich lediglich in bestimmten, sehr seltenen Fällen die Letztkontrolle vor.« – Also doch!?!

Letztkontrolle ist exakt das, worauf die polnischen Richter bestehen. Warschau kontrolliert, was in Polen passiert. Polen, nicht Brüsseler Bürokraten, Hilfsindustrie und LGBT-Lobbyisten haben dort das Sagen.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Karl Napp

Obwohl ihre Eltern/Großeltern die schlesische Heimat unserer Familie geraubt haben, werden mir die nachgeborenen Polen von Jahr zu Jahr sympathischer. Wir besuchen gerne die frühere Heimat unserer Familie und werden von den jetzigen Bewohnern immer mit Freundlichkeit begrüßt. Und wie traditionsbewußt sie die kriegszerstörten früher deutschen Städte wieder aufgebaut haben - davor kann man nur den Hut ziehen.

Gravatar: Patriot

"Bertl"..: Niemand hat sie gewählt. Aber sie sind da. Das nenne ich Magie oder schwarze Kunst? Wunder geschehn,..ich habs gesehn..(Nena)

Gravatar: Hajo

Das kann man so oder so sehen, denn die Polen hat ja niemand gezwungen in die EU einzutreten und die Abgabe der Souveränität an einen Zentralstaat war so nie gedacht, auch nicht von den Gründervätern und sich nur im Laufe der Jahre verselbstständigt hat, was so nicht richtig ist und ein Europa der Vaterländer sein sollte um sich beizustehen und grenzenlos Handel zu betreiben.

Was aber deutlich zutage tritt ist die jeweilige Vereinnahmung der Verfassungsgerichte und das ist der eigentliche Skandal, weil die Gerichtsbarkeit nicht vereinnahmt werden kann für politische Zwecke, denn sie dient ausschließlich dem Recht und nicht den Herren, weil dies kondraproduktiv wäre und der Gesetzgebung im Wege steht, die sich ausschließlich an das zu halten hat, was einstmals beschlossen wurde ohne Ansehen der Person oder einer Institution.

Gravatar: Bertl

Ich hab die nicht gewählt, niemand hat die gewählt!

Gravatar: Patriot

Und wieder legen sich gerade die Deutschen EU-Fanatiker weit aus dem Fenster. Sitzen im Glashaus und werfen mit Steinen. Dabei ist gerade auch das bundesdeutsche Verfassungsgericht besetzt mit Parteigängern ohne Rückgrat. Was ganz praktisch ist. Ohne Rückgrat können sie den "Regierigen" geschmeidiger den Mastdarm hinaufrutschen.

Gravatar: ropow

„Der Grundsatz des Vorrangs gewährleistet, dass das EU-Recht ein höheres Gewicht als das nationale Recht hat. Er ist ein wesentlicher Grundsatz des EU-Rechts… Er ist nicht in den Verträgen festgelegt, wurde aber vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anerkannt.“

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=uriserv%3Al14548

Das muss man sich einmal vorstellen:

Dass EU-Recht vor nationalem Recht geht, wurde in keinem Vertrag verbindlich festgelegt und deshalb auch von keinem der Mitgliedsländer bestätigt oder gar anerkannt - der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat einfach selber bestimmt, dass seine Entscheidungen über den Entscheidungen der nationalen Verfassungsgerichte steht.

So buchstabiert man Diktatur.

Gravatar: Stefan Riedel

In einem Urteil heißt es: »Der Versuch des Europäischen Gerichtshofs, sich in das polnische Justizwesen einzumischen, verstößt gegen die Regel des Vorrangs der Verfassung und gegen die Regel, dass die Souveränität im Prozess der europäischen Integration bewahrt bleibt«.
Der EuGH, eine Abteilung der oganisierten Kriminialität?
Wer gehört hier auf welche Anklagebank?

Gravatar: Dana

Die deutsche Wählerschaft hat leider gezeigt, dass ihr die jetzigen Zustände passen. 90% der Wähler sind dafür und die einzige prodeutsche Partei, die AfD vegetiert an 10%. So wird sich nie etwas ändern. Bis zum bitteren Ende.

Gravatar: werner

Wir brauchen keine europäische Diktataur, sondern ein Europa der souveränen Staaten. Eine Art europäische Wirtschaftsgemeinschaft, nicht mehr.
Die Chaoten-Merkel zahlte mit hart erarbeiteten deutschen Steuergeldern, die Schulden von anderen Nationen, hier besonders für die Südländer.
Niemand soll für die Schulden der anderen Nationen aufkommen müssen.
Deutschland sollte mit anderen freien Nationen ein eigenes Europa errichten.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Seit einigen Jahren kommen die Okkupanten aus dem Westen. Genauer aus Brüssel. Gegen die Übergriffe der EU haben die obersten polnischen Richter nun eine Linie gezogen. In einem Urteil heißt es: »Der Versuch des Europäischen Gerichtshofs, sich in das polnische Justizwesen einzumischen, verstößt gegen die Regel des Vorrangs der Verfassung und gegen die Regel, dass die Souveränität im Prozess der europäischen Integration bewahrt bleibt«.“ ...

Wäre es deshalb nicht erneut an der Zeit und für Brüssel höchst notwendig, sich an die eigene Gesetzgebung zu halten und Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV)“ anzuwenden, welcher „die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören festlegt???
https://www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/146/der-schutz-von-artikel-2-euv-in-der-eu

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang