Illegal Eingereisten wird kein Anrecht auf Asylstellung gewährt

Polnisches Parlament beschließt Gesetz zum Verbot der Asyleinwanderung

Das polnische Parlament (Sejm) hat das Gesetz zum Verbot der Asyleinwanderung beschlossen. Wer illegal die Grenzen nach Polen übertritt, dem steht kein Anrecht auf Asylstellung zu. Nach Ergreifung erfolgt die unmittelbare Abschiebung ins Heimatland oder in das Land, aus dem der illegale Grenzübertritt erfolgt ist.

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Polen gehört zu den Ländern, die sich in jüngerer Vergangenheit massiv mit illegalen Grenzübertritten aus Weißrussland zu beschäftigen haben. Der dortige Despot Lukashenko schleust Asylanten, »Flüchtlinge« und sonstige Migranten quer durch sein Land an die Grenzen zu den EU-Ländern Polen und Litauen. Er will so Druck auf die EU ausüben, damit deren Kritik an seiner totalitären Staatsführung aufhört.

Polen hat jetzt per Gesetz beschlossen, diesem Treiben einen Riegel vorzuschieben. Wer illegal die Grenze zu Polen übertritt, dem wird ab sofort das Recht verweigert, in Polen einen Asylantrag zu stellen. Der Gesetzesvorschlag wurde bestern vom polnischen Parlament (Sejm) beschlossen. Ausländer, die nach illegaler Einreise angehalten werden, müssen polnischen Boden unmittelbar nach ihrer Aufgreifung ohne Asylrecht verlassen.

Es erfolgt entweder eine Rückführung in das Heimatland des jeweiligen Ausländers. Sollte dessen Herkunft nicht einwandfrei festgestellt werden können, so wird er in das Land zurückgeführt, von dessen Territorium der illegale Grenzübertritt erfolgt ist. Hinsichtlich des Grenzverlaufs Polens dürfte das in erster Linie Weißrussland sein.

Ein wichtiger Grund für diesen Gesetzesbeschluss ist das Ergebnis einer Untersuchung der polnischen Behörden. Viele vor allem junge Männer aus dem Nahen Osten haben sich als Kriminelle erwiesen und haben verschiedene sexuelle Störungen, die zu Straftaten führen können. Die polnische Regierung ist ihrem eigenen Verständnis nach für das Wohlergehen und die Sicherheit der Menschen in ihrem Land verantwortlich. Dieser Verantwortlichkeit will und wird man sich stellen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Angela Dach - Schaden

Dann ist das in Polen jetzt endlich so, wie es in den USA wohl schon immer war.

Gravatar: Uwe

Das Land, welches gegen geltendes EU-Recht verstößt aber trotzdem nicht zwangsläufig austritt, hat da eh nichts zu sagen. Desweiteren können die Flüchtlinge ja zu uns, wir haben noch genug Platz. Es wär nur gut, wenn man nicht wieder Turnhallen benutzen würde, aber andere Möglichkeiten gäbe es bestimmt, etwa mit Zelten oder leerstehenden Wohnungen und Häusern.
MfG
Uwe

Gravatar: Karl Napp

Vorbildliches Handeln der polnischen Regierung & Parlament im Interesse ihres Volkes, das sie gewählt hat und bezahlt. Daran sollten sich die Weltbeglücker des Deutschen Bundestages ein Beispiel nehmen! Sie vergessen gern, daß sie vom deutschen Volk gewählt sind und bezahlt werden, damit sie die Interessen des deutschen Volkes wahren und nicht als Weltbeglücker ihre eigene verschrobenen Ideen und Ideologie verwirklichen!

Gravatar: ropow

Wer illegal die Grenzen nach Polen übertritt, dem steht kein Anrecht auf Asylstellung zu?

In Deutschland werden ausländerrechtliche Verstöße wie Einreise und Aufenthalt ohne erforderliches Visum oder Aufenthaltstitel extra ignoriert, damit die kriminelle Energie, die man braucht, um illegal in ein Land einzudringen, sich nicht negativ auf Asylanträge und auf die Statistik der Ausländerkriminalität auswirkt.

Gravatar: Lutz

Richtig!

Polen hat ja auch keine Regierung, die aus Luschen besteht. Dort vertritt man konsequent polnische Interessen!!!

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