Versagungsgrund auch bei im Ausland geschlossenen Mehrehen

Österreich: Kein Pass bei Mehrehe

Während in Deutschland der Erwerb der Staatsbürgerschaft für Bigamisten oder Polygamisten aus arabischen Ländern möglich sein soll, schmettert Österreich ein solches Ansinnen rigoros ab.

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Wieder einmal ist Österreich im Umgang mit den »Flüchtlingen« aus arabischen Ländern einen großen Schritt weiter als Deutschland. Wer dort mehrfach verheiratet ist, wird die Staatsbürgerschaft Österreichs nicht bekommen können. Die Verweigerung gilt auch dann, wenn die Mehrfachehen im Quellland geschlossen wurden. Das stellte das Innenministerium des Landes eindeutig klar.

»Die Mehrehe ist strafrechtlich verboten. Wenn nach Paragraf 192 Strafgesetzbuch ein Strafverfahren anhängig ist oder eine Verurteilung vorliegt, so ist dies ein Verleihungshindernis für die Staatsbürgerschaft«, so die Verlautbarung des Ministeriums, wie es in der Kronen-Zeitung heißt. 

Noch deutlicher wird ein Kommentar der Experten des Innenministeriums zu den Mehrehen. Man wisse, »dass nicht wenige Migranten mit mehreren Frauen in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenleben und mit ihnen auch Kinder haben.« Doch in diesen Fällen seien den staatlichen Institutionen die Hände gebunden. Ein Konkubinat erfülle mangels rechtlicher Qualität die Versagungskriterien nicht. Zudem sei die Beweisführung in diesen Fällen äußerst schwierig, da die meisten der Zweit- und Drittfrauen als »Cousinen« in der gemeinsamen Wohnung lebten.

In Deutschland musste dieser Versagungspassus auf Betreiben von Justizministerin Katarina Barley (SPD) aus dem vom Kabinett beschlossenen Entwurf zum Dritten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes gestrichen werden. Wer eine Mehrehe führt, die laut § 172 StGB unter Strafe gestellt ist, kann dennoch die deutsche Staatsbrügerschaft erlangen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Freidenkende

Dann kommen ja noch mehr zu uns, bei uns ist es erlaubt, kein Problem.
Können die dann von Österreich nach Deutschland auswandern, werden sie direkt mit Flugzeug abgeholt oder müssen sie die Bahn (ICC) nehmen?
Hoffentlich kommen sie bei uns alle gut und sicher an (Ironie)

Gravatar: Thomas Waibel

Dieses Chaos kriegt man nur in den Griff, wenn man keine illegale Migranten einreisen läßt und die, die schon da sind, unverzüglich abschiebt.

Gravatar: Egon

die mehrehen sind eine Belastung für unsere sozialsysteme das stimmt aber sie sind aus meiner Sicht nicht wirklich das Problem niemand schaut genau hin das Problem sehe ich beim Heiraten innerhalb der Familie, es ist gang und gäbe bei den Moslems die Cousine oder in manchen Fällen sogar die Schwester zu heiraten. Ich denke nicht das so geistig und körperlich gesunde Generationen entstehen.
Da diese Heiratspartner oft aus den Heimatsländern importiert werden fehlt dem Staat die Kontrolle über solche Dinge wie bei vielen anderen.

Gravatar: Rita Kubier

Österreichs Entscheidung, bei Mehrehen, die österreichische Staatsbürgerschaft zu verwehren, ist zwar gut gemeint, wird aber kaum eine Wirkung haben. Solange diese Kerle mit ihren Frauen weiterhin ihre Versorgung für den Lebensunterhalt TROTZDEM erhalten, und sie sich weiterhin eines angenehmen Landesaufenthalts erfreuen können, wird diese "Maßnahme" diese Moslem-Polygamisten nicht stören. Und wenn die clever sind und sich NICHT OFFIZIELL zu Mehrehen bekennen, passiert ihnen gar nichts. Der Gesetzgeber/die Politiker machen sich mit diesen ziemlich unnützen Festlegungen nur lächerlich und zum Gespött dieser Polygamisten, die ihr "Ding" weiterhin ungehindert ausleben können.
Eine Maßnahme ohne tatsächliche Wirkung, kann man da nur schlussfolgern! Gewollt, aber nicht gekonnt. Offenbar stellen sich die Österreicher AUCH IMMER NOCH selbst die Beine.
Herr Kickl, DAS REICHT NICHT, um Vielweiberei einschränken zu können!!

Gravatar: Theo

Einbürgerungsurkunden für muslimische Männer mit Vielehen, eingeführt von CSU-Seehofer?

Ja, dann wissen wir ja jetzt auch endlich, was laut CDU-SPD Bundesregierung und der gesamten Pestbesetzung im BVerfG der Status einer Frau in Deutschland ist.

Wo ist der Aufschrei der Frauen in Deutschland???

Oder taugen hier gewisse Figuren nur noch als 2. / 3. / oder 4. Frau für Analphabeten aus Nordafrika ?

Gravatar: rolli

Österreich ist Deutschland eben Meilen weit voraus die
machen es richtig. Diese kommen mit mehreren Frauen
nach Deutschland und der deutsche Steuerzahler muss
dafür aufkommen. Wenn diese ihre deutsche Staatsange-
hörigkeit haben sind diese deutsch und müssen sich den
Gesetzen der deutschen fügen und es ist vorbei mit der
mehr Ehe, oder die deutschen dürfen das auch.

Gravatar: mah

Was hat die Barley da bloß wieder verzapft?

Eigentlich müßte ja der eingebürgerte Muslim mit Zweitfrau sofort unter Anklage gestellt werden wegen Bigamie.
Wenn er das nicht wird, sind nicht mehr alle gleich vor dem Gesetz. Denn ich würde wegen Bigamie vor dem Kadi landen.
Und was ist mit dem in Deutschland geborenen und hier verheirateten Türken, der im Türkeiurlaub eine Zweitfrau nimmt? Darf der das dann auch, oder ist hier Muslim nicht gleich Muslim. Und darf die Zweitfrau dann auch nach D. kommen?
Gilt das dann auch für Mormonen aus Utah?

Und was wird, wenn ich auswandere, zum Islam übertrete, dort 2x heirate und nach einigen Jahren wieder nach D. zurück möchte? Können dann meine beiden Frauen mitkommen?

Im übrigen bin ich dafür, die Gültigkeit des Gravitationsgesetzes aufzuheben für den Ort, wo Frau Barley gerade steht oder sitzt. Nur für einige Minuten. Es wäre allen sehr geholfen.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... »Die Mehrehe ist strafrechtlich verboten. Wenn nach Paragraf 192 Strafgesetzbuch ein Strafverfahren anhängig ist oder eine Verurteilung vorliegt, so ist dies ein Verleihungshindernis für die Staatsbürgerschaft« ...

Dies gilt nicht nur für Österreich, sondern besonders auch in Deutschland:

„Der deutsche Gesetzgeber hat gleich mehrere Regelungen erlassen, die im Zusammenhang mit der Doppelehe von Bedeutung sind. Zunächst einmal ist diesbezüglich § 1306 BGB von hoher Relevanz. So schreibt der Gesetzgeber hierin vor, dass eine bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft die Eheschließungausschließt. Folglich handelt es sich bei einer bereits bestehenden Lebenspartnerschaft oder Ehe um ein juristisch verankertes Eheverbot, das Doppelehen grundsätzlich ausschließt. Demzufolge darf eine neue Schließung einer Ehe nicht erfolgen, solange einer der beiden künftigen Ehegatten mit einer dritten Person verheiratet ist. Auf diese Art und Weise schließt das deutsche Gesetz die Bigamie kategorisch aus.“
https://www.erbrecht-heute.de/familienrecht/doppelehe-bigamie-ist-in-deutschland-verboten/

Orientiert sie das Barley in Sachen ihres auf göttliches Diktat völkerrechtswidrig nach Deutschland geholten Deutschen-Ersatzes etwa an den Rechtsbrüchen ihrer Führerin???
http://www.politikversagen.net/staatsrechtler-analysiert-rechtsbrueche-von-merkel

Unter unserer(?) Göttin(?) ist scheinbar aber alles möglich!!!
https://bundesdeutsche-zeitung.de/headlines/national-headlines/merkel-hat-ein-starkes-homogenes-und-geordnetes-land-wie-deutschland-destabilisiert-972980

Gravatar: Hajo

Dann kommen sie halt in drei oder vier Gruppen getrennt herein, beantragen Stütze und der Herr des Hauses besucht jeden Abend eine seiner Holden in ihrer Wohnung und das Geld müssen sie ehedem an ihn abliefern, das ist nicht überprüfbar und die beste Empfehlung ist, sie erst garnicht hereinzulassen, denn es handelt sich mehrheitlich weder um Fachkräfte noch um Flüchtlinge und da ist eine Einwanderung in unsere Sozialsysteme nicht abgedeckt und wer es doch veranlaßt, kann als Rechtsbrecher bezeichnet werden und es kommt auch der Zeitpunkt wo diese Handlungen Folgen haben werden, man muß nur warten können.

Gravatar: Thomas Waibel

Eine richtige Entscheidung!

Die Frage ist nur, wie lange sie bestand haben wird.

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