Verstoß gegen das Neutralitäts- und Mäßigungsgebot

Muslimischer Polizist verweigert Kollegin den Handschlag

Für Beamte im Allgemeinen und Polizeibeamte im Besonderen gelten ganz besondere Richtlinien, die sich im Beamtenrecht wiederfinden. So gilt für alle Beamten ein sogenanntes Neutralitäts- und Mäßigungsgebot. Ein verweigerter Handschlag aus religiösen Gründen, wie jüngst in Rheinland-Pfalz, kann gravierende Folgen nach sich ziehen.

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Ein muslimischer Polizist in Rheinland-Pfalz war im Mai befördert worden. Den obligatorischen Handschlag seiner Kollegen nahm er entgegen. Aber bei einer Kollegin verweigerte er diesen Handschlag und beruft sich im Nachhinein auf seine »religiöse Überzeugung«. Soll heißen: der Handschlag einer Frau, noch dazu einer »Kafir«, ist aus der Sicht eines überzeugten Moslems unwert und unrein. Sie ist es nicht wert, dass er sich an ihrer Hand beschmutzt. Das ist Inhalt des Islam. Auch nachzulesen in Sure 5, Vers 17: Ungläubig sind diejenigen, die sagen: Gott ist Christus, der Sohn der Maria.

Doch diese Selbsterhebung über eine christliche Frau seitens des muslimischen Polizisten könnte nun als Bumerang auf ihn zurück kommen. Zunächst wurde der bei der Polizeiinspektion Montabaur tätige Polizist in den Innendienst versetzt (darf sich jetzt also primär mit Büro- und Aktenarbeiten beschäftigen). Darüber hinaus wurde ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet. Denn, so heißt es in einem Bericht der »Welt«, der Mann habe beamtenrechtliche Vorschriften verletzt. Die Verweigerung des Handschlags verstoße gegen das Neutralitäts- und Mäßigungsgebot für Beamte.

Seine fundamentalistische islamische geringschätzige Haltung gegenüber Frauen könne bis zu einer Entlassung aus dem Dienst führen. Kleinere Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Gehaltskürzung, könne das örtlich zuständige Polizeipräsidium selbst entscheiden. Weiterreichende Maßnahmen, bis zur Entlassung, müssten jedoch vom Verwaltungsgericht entschieden werden. 

Auch die Gewerkschaft der Polizei, die sich im Allgemeinen schützend vor die Polizisten stellt, findet hier klare Worte der Kritik an dem Muslim: »Ein verfassungsgemäßes Frauenbild sei die Gretchenfrage für die Treue zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.« Sollte der Polizist auf auf einer anderen Behandlung von Menschen nur auf Grund ihres Geschlechtes beharren, wird er sich entscheiden müssen. »Die Trennung von Staat und Religion ist für uns nicht verhandelbar«, wird der GdP-Landesvorsitzende Ernst Scharbach in der Welt zitiert.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Gerd Müller

Wie viele von denen werden, wenn es soweit ist, ihre Befehle verweigern ??

Integration, daß ich nicht lache !!!

Gravatar: lupo

Vielleicht muß die Polizistin bald ein Kopftuch tragen oder
wird gar entlassen und dem Muselmanen richtet man auf dem Polizeirevier eventuell noch einen Gebetsraum ein.
Hallo wo sind wir mittlerweile und das ist ja noch nicht das ende der Fahnenstange, da gibt es nur eins sofort rausschmeißen ohne irgendwelche finanzielle Ansprüche.
Aber solange hier alles verkehrt läuft, siehe Verteidigungsministerium (wo mit Kanonen auf Spatzen volles Rohr geballert wird) kann es nur abwärts gehen.

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