40.000 schwedische Kronen wegen Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgebot

Muslimische Handschlagsverweigerin gewinnt Diskriminierungsklage vor Gericht

Farah Alhajeh hatte sich für den Job einer Übersetzerin im schwedischen Uppsala beworben. Beim Bewerbungsgespräch verweigerte sie den Handschlag zur Begrüßung, woraufhin das Gespräch beendet wurde. Sie klagte vor Gericht und bekam Recht.

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Farah Alhajeh war zu einem Bewerbungsgespräch für eine ausgeschriebene Stelle im schwedischen Uppsala eingeladen. Der Gesprächsführer, ein Mann aus den oberen Etagen des Unternehmens, bot der Bewerberin, wie es in der westlichen, zivilisierten Welt Usus ist, zur Begrüßung die Hand dar. Farah Alhajeh aber verweigerte den Handschlag mit dem Hinweis darauf, dass ihr Glauben es nicht gestattete, körperlichen Kontakt mit einem Mann außerhalb der eigenen Familie zu haben.

Unmittelbar nach ihren Ausführungen war ihr Bewerbungsgespräch allerdings bereits zu Ende. Ihr wurde klar gemacht, dass man in dem Unternehmen durchaus die Besonderheiten der unterschiedlichsten Glaubensrichtungen berücksichtige. Aber im selben Maße wie auf diese Befindlichkeiten Rücksicht genommen werde, so erwarte man, dass auch die Regeln des zivilisierten Zusammenlebens von allen Angestellten befolgt werden. Der Handschlag gehöre nun einmal dazu. Mit diesen Worten geleite man Farah Alhajeh zum Fahrstuhl und komplimentierte sie hinaus.

Die verhinderte Übersetzerin fand sich ungerecht behandelt und brachte ihren Fall dem Antidiskriminierungsombudsmann zu Gehör. Der strengte eine Klage bei dem zuständigen Arbeitsgericht an und das sprach Farah Alhajeh jetzt 40.000 schwedische Kronen als Kompensation zu. Das vom Unternehmen angeführte Gleichbehandlungsrecht bei der Begrüßung sei nicht in gleichem Maße berücksichtigungswert wie die Glaubensrichtlinien der Klägerin, heißt es dazu in einem Bericht bei »SVT«. Der Klägerin sei ein Schaden entstanden, den das Unternehmen zu ersetzen habe.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Reinhard Riek

Könnte sie die Stelle im Koran eindeutig benennen, die den Handschlag verbietet! Diese Möchtegern-Musel, die den Koran auswendig können, ohne ihn jemals lesen z haben, haben in Europa nichts zu suchen. Sofort dorthin schicken, wo der wirkliche Inhalt des Koans niemanden interessieren muss, nämlich nach Muselland

Gravatar: Birke

Schade, dass es ständig zu solchen Problemen kommen muss. Ich verstehe nicht, wie sich an solchen Kleinigkeiten so aufgespielt werden kann... traurig :(

Gravatar: Amon Göth

Bei mir wäre die Unterhaltung anders verlaufen, schon in den ersten 10 Sekunden !

Gravatar: Neuenhausen

Ich habe langsam das Gefühl, dass die Richter das Land regieren und entscheiden was das Volk zu denken hat.
Wer wählt denn eigentlich die Richter und welche politische Gesinnung vertreten sie?

Gravatar: Hans

Jeden Tag eine Scheibe Schinken auf die Kantinentheke legen. Das kann man uns auch nicht "verweigern". Satire

Gravatar: Wissen

Hm, die Entscheidung des Gerichts scheint fragwürdig. Gehört der Handschlag doch eigentlich zum guten Ton. Ich finde, man sollte hier klar zwischen Beruf und Privatleben und praktiziertem Glauben differenzieren, was anscheinend nicht gemacht wurde.

Gravatar: Alfred

Die Dummheit ist in Schweden genauso groß wie in Deutschland. !!!!!
Diskriminierung, auf dieser Welle schafft man sich ein Vermögen. Also, Vorsicht, wenn mich demnächst einer schief anguckt.

Gravatar: Karl Napp

Nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in Schweden gibt es also Richter, die gegen das eigene Volk richten! Diese Clowns in Robe gehören in die Klappse, nicht auf ei en Richterstuhl.

Gravatar: P.Feldmann

Bei Schweden denke ich nur noch an eine riesige Rattenfalle- für Muslime.
Für die Schweden aber fatal: sie machen sich zum Köder!

Gravatar: kim

Bald sind Wahlen in Schweden - vielleicht geht der rotzgrüne Stuß zuende ?

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