Sie hatte geklagt

Muslima darf nicht verschleiert Auto fahren

Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat nun bestätigt, dass das Verhüllungsverbot auch für Autofahrerinnen gilt. Eine Muslima hatte geklagt und hatte sich – offenbar in der Hoffnung, dass es sich als Trumpf-Argument erweist – auf ihre religiösen Gefühle berufen.

Pixabay
Veröffentlicht:
von

Also hatte sie, wie die WAZ meldet, einen Eilantrag eingereicht auf »einstweilige Anordnung zur Aussetzung des in der Straßenverkehrsverordnung enthaltenen Verhüllungsverbots«.

Die Straßenverkehrsordnung war erst im September 2017 geändert worden, und zwar dahingehend, dass eine »Verdeckung oder Verhüllung des Gesichts, die die Identifizierung der Person beispielsweise beim Blitzen verhindert«, für nicht mehr zulässig erklärt wurde. Somit sind auch Burka und Nikab-Varianten der muslimischen Vollverschleierung am Steuer eines Autos nicht mehr erlaubt, da ein Autofahrer laut Straßenverkehrsordnung sein Gesicht »nicht so verhüllen oder verdecken« darf, »dass er nicht mehr erkennbar ist«.

Außerdem muss zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer eine »ungehinderte Rundumsicht« gewährleistet werden. Ein Verstoß gegen die Regelung wird mit einem Bußgeld geahndet.

Die Antragstellerin hatte argumentiert, dass das Verhüllungsverbot für Kraftfahrzeugführer ihre Religionsfreiheit verletze. Sie trage wegen ihres islamischen Glaubens seit sieben Jahren einen Gesichtsschleier und könne auch während der Autofahrt nicht darauf verzichten.

Das Verhüllungsverbot führe letztlich dazu, dass sie ihren Führerschein nicht mehr zu Ende machen könne. Sie könne verschleiert weder die noch ausstehenden Fahrstunden nehmen, noch die praktische Fahrprüfung ablegen. Sie sei aber als alleinerziehende und auf dem Land lebende Frau auf das Auto angewiesen.

Aber ist sie darauf angewiesen, alleinerziehend zu sein? Ist sie darauf angewiesen, in einem Land zu leben, in dem Religionsfreiheit auch Freiheit von einer Religion bedeutet? 

 

 

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Karl

schon immer wieder erstaunlich für was das argument der Religionsfreiheit herangezogen wird. Ganz nach gutdünken wird da sich auf religiösen Gefühle berufen und deutsche Gerichte beschäftigt. Ist es nicht wohl eher so, das sie sich vor repressalien seitens der eigenen Glaubensbrüder schützen will??

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang