Urteil: 900 Euro Geldstrafe - wegen Schwarzfahrens

Migrant drohte ICE zu sprengen

Mohammed T., Franzose mit algerischem Migrationshintergrund, saß im ICE 802 von Berlin nach Hamburg - ohne gültigen Fahrschein. Bei der Kontrolle rastete er aus und drohte damit, den Zug zu sprengen. Jetzt wurde er verurteilt: 900 Euro Geldstrafe wegen Schwarzfahrens.

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Wer ohne gültigen Fahrschein die Beförderungsleistung der Bahn in Anspruch nimmt, begeht die Straftat der Beförderungserschleichung nach §265a StGB. Das tat Mohammed T., 30-jähriger Franzose mit algerischem Migrationshintergrund, am 03. Juli, als er ohne gültigen Fahrausweis im ICE 802 von Berlin nach Hamburg angetroffen wurde. Mohammed T., dessen Vorstrafenregister in Frankreich einen beträchtlichen Umfang aufweist (Hehlerei, Körperverletzung, Einbruchsdiebstahl, Betrug, Unterschlagung, Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ), tickte komplett aus und drohte damit, den Zug zu sprengen.

Der ICE wurde auf freier Strecke im brandenburgischen Friesack gestoppt, die 308 Passagiere mussten evakuiert werden und das GSG 9 musste Mohammed T. überwältigen. 59 Züge waren im Anschluss an diesem Einsatz verspätet, elf fielen komplett aus, 19 weitere mussten umgeleitet werden.

Mohammed T. wollte mit dieser Drohung seine begangene Straftat verbergen. Gefährliche Eingriffe in den Schienenverkehr werden gemäß der Tatbestandsmerkmale des § 315 StGB behandelt. Dort steht in Absatz 3 Satz 1 Halbsatz b wörtlich: »Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter in der Absicht handelt, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken.« Laut Definition handelt es sich wegen der Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr also um ein Verbrechen, nicht um ein Vergehen. Eine grundsätzliche Strafaussetzung (Bewährungsstrafe) nach § 56 StGB wäre also nicht möglich, Mohammed T. müsste nach juristischen Gesichtspunkten verurteilt werden und einfahren.

Aber nicht so beim Amtsgericht Nauen. Nicht nur, dass das Gericht weder die Drohung mit einem Sprengstoffanschlag bewertet, sie ignoriert auch vollkommen den gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr. Das Skandal-Urteil jenes Gerichts lautet: Mohammed T. marschiert mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro wegen der Beförderungserschleichung aus dem Gericht.

Seit Mai wurde er schon sechs Mal von der Bundespolizei wegen Schwarzfahrens erwischt. Da wird Mohammed T. die 900 Euro Geldstrafe ganz sicher bezahlen. Garantiert!

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Rita Kubier

@Wolfram 14.07.2020 - 15:24

"Die Medien berichteten ja darüber, es sei ein Franzose gewesen. Nun was alle Medien verschwiegen, war, dass es eigentlich ein algerischer Migrant mit französischem Pass war. ....."

Genau DAS war mein erster Gedanke, als in den Staatsmedien nur kurz bemerkt wurde, der Täter sei Franzose. Und wiedereinmal bestätigt sich dieser erste Gedanke als richtig!
Und ob dieser Kerl die 900 Euro jemals zahlen wird, ist mehr als fraglich!! Das hieße dann, der kommt straflos davon und die nächste Tat dieses Kerls ist somit vorprogrammiert! Eine mehr oder weniger, was macht das schon?! Genau DAS sieht sicher auch der Kuschel-Urteils-Richter so, was diesem aber wahrscheinlich völlig egal ist. Wahrscheinlich muss der Täter erst mal einen Mord begehen, ehe die Strafe etwas "härter" ausfällt. Damit wäre der ja aber nicht der erste, bei dem ein "steigender Wertegang" in dieser Art stattfindet.

Gravatar: hw

900 € für einen Schwarzfahrer ist eine Menge Geld. Das Geld braucht der liebe Algerier mit französischen Pass für Waffen, Drogen und illegale Geschäfte.
Für eine Fahrkarte in Deutschland bleibt kein Geld übrig.
Angst muss der Algerier nicht haben, denn jeder kriminelle Islamist in Deutschland wird von der deutschen Justiz gerne zum Opfer gemacht und von Mainstream-Medien als solche dargestellt.
Unsere Justiz ist unabhängig und als solche eine Freude für alle unabhängigen islamischen Kriminelle in Deutschland!!!

Ein Mosaik, das in die islamische Rhetorik der lieben Bundeskanzlerin Angela Merkel passt.
Sie hat nichts anderes vor, als Deutschland mit dem Islam zu überfluten.
So jemand ist bei der CDU!?
Das "C" steht doch für "Christlich", oder?
Nicht vergessen: Frau Merkel ist die erste Kanzlerin, die vor Hass auf Deutsche beim Abspielen der Nationalhymne zitert!

Gravatar: Doppelgänger

Ein Mensch hat die Gabe zu lernen und seine Erfahrungen in zukünftige Handlungen einfließen zu lassen. Mohammed T hat mittlerweile gelernt, dass der deutsche Staat eine Lachnummer ist und er sich ohne Rücksicht auf Andere oder geltende Gesetze verhalten kann wie es ihm gerade passt. Diese Lebensphilosophie wurde ihm ja auch gerade höchst richterlich von einem deutschen Gericht bestätigt. An dieser Erfahrung wird er sich wohl auch künftig orientieren, befürchte ich.

Gravatar: Manni

Ooooch lasst doch den Lütten,gönnt dem doch ne Freifahrt,der gönnt sich ja sonst nix,Bumm macht das auch Sylvester,900 Mäuse kriegt der doch hinne,nen Anwalt als Sorgenpastor hatter sowieso,Mutti wartet warscheinlich am Bahnhof und klatsch Beifall und macht die Beamten zur Sau.Ausser Spesen nix gewesen.

Gravatar: die Vernunft

In Deutschland soll nichts mehr klappen. Der Kampf gegen das Recht fordert den ganzen Einsatz der Regierung. Weitere Sorgen hat sie nicht!

Wie sagte es einst Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der DPolG, der übrigens im Gegensatz zu der Kanzlerin 5 Kinder hat, und unserem Volk und seinen Kindern unser Land erhalten will, so schön: "Die Zeit der schönen Bilder ist vorbei!"

https://www.youtube.com/watch?v=TvgVL7qhvfk

Gravatar: Wolfram

Die Medien berichteten ja darüber, es sei ein Franzose gewesen. Nun was alle Medien verschwiegen, war, dass es eigentlich ein algerischer Migrant mit französischem Pass war.

Wie milde doch unsere Kuscheljustiz über kriminelle Migranten urteilt !!! Der Kriminelle Propheten-Jünger lacht sich doch kaputt über diesen "zahnlosen Tiger" deutsche Justiz !!!

Was wäre ihm eigentlich widerfahren, wenn er den ganzen ICE in die Luft gesprengt hätte ??? Etwa eine Bewährungsstrafe - oder ein paar Sozialstunden bei der DB ???

Die Migranten nehmen unseren Rechtsstaat schon lange nicht mehr ernst !!!

Deshalb auch diese äußerst brutalen, hinterlistigen Attacken gegen unsere Polizei !!!

Gravatar: Einzelk@mpfer

Schon wieder ein Mohamed! Haben nicht neulich Mohammed und Mohamed und Selim und Moussa einen Busfahrer gelyncht? Was muss den jetzt getan werden, dass wir nicht alle massakriert werden?

Gravatar: Pack

Er wollte doch nur spielen ...
Manchen tut man eben nichts.
Die 900 Euro hat er nicht, also erläßt man ihm auch noch die "Strafe"!
Hintergründe werden nich bestraft, so unsere Erfahrung nach Jahren ...

Gravatar: Sigmund Westerwick

Kurzgeschorene blonde Haare

Es ist nur schwer auszuhaten wie der sogenannte Rechtsstaat seine Legitimation untergräbt und mit zweierlei Maß misst.

Wenn ein biodeutscher eine ähnliche Drohung aussprechn würde wäre sofort eine Sonderkommission eingesetzt, um evtl rechtsextreme Gesinnung aufzuspüren und aktenkundig zu machen.
Bei einem Neubürger geht mit Bewährungsstrafe durch, was eine Straftat ist, und natürlich werden die 900 € Tagessätze nicht bezahlt, vielleicht aus der Staatskasse wenn der Algerier glaubhaft machen kann, daß er eine schwere Kindheit hatte.

Der Richter müßte sich eigentlich fragen lassen, welche Wirkung er mit einem solchen Urteil erreichen möchte, allerdings kennt er die Antwort, er möchte schlichtweg nicht als Rassist dargestellt werden.
Schon erstaunlich wie verlottert der Rechtsstaat mittlerweile ist.

Gravatar: Fritz Köhler

Wir haben die beste Justiz der Welt. Die packt wenigstens richtig zu, wenn es um Strafen Dunkelhäutiger geht.

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