Kein Schutz gegen Viren, Dauernutzung stark gesundheitsgefährdend

Merkels Tragepflicht von FFP2-Masken gefährdet die Gesundheit

Die Menschen im Land werden von Merkel genötigt, im Alltag FFP2-Masken zu tragen. Doch auf der einen Seite sind diese Masken gegen Viren wirkungslos, auf der anderen Seite gibt es klare Vorschriften hinsichtlich des Tragens solcher Masken. Eine Tragepflicht für Jedermann, wie sie von Merkel vorgegeben wurde, ist gesundheitsgefährdend.

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FFP2-Masken gehören laut DGUV Regel 112-190 zur Kategorie der sogenannten partikelfilternden Halbmasken ohne Auslassventil. Wie die Kategorie schon vermuten lässt, können mit solchen Masken Partikel verschiedener Art aus der Luft gefiltert werden. Viel wichtiger im Zusammenhang mit der Merkel-Entscheidung zur allgemeinen Tragepflicht aber ist, dass die FFP2-Masken nicht dazu geeignet sind, Viren aus der Umgebungsluft zu filtern. Für die Ausbreitung von Corona ist jedoch das Covid-Virus verantwortlich. Logische Schlussfolgerung: um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, helfen FFP2-Masken NICHT!

Darüber hinaus ist die Anwendung von FFP2-Masken durch Laien im höchsten Maße gesundheitsgefährdend. In der DGUV Regel 112-190 gibt es klare Vorgaben, wer wann unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen wie lange eine solche Maske ununterbrochen tragen darf. So ist dort unter anderem festgelegt, dass partikelfiltrierende Halbmasken bei unzumutbar hohem Atemwiderstand oder spätestens nach einer Arbeitsschicht ausgetauscht werden sollen. Eine Mehrfachverwendung ist nicht vorgesehen.

Im Anhang 2 findet sich unter anderem eine maximale Tragezeitdauer diverser Atemschutzgeräte. Unter Punkt 5.1.2 sind die Vorgaben für Halb- und Viertelmasken angegeben. Die maximale Tragedauer beträgt 120 Minuten am Stück, danach ist eine Regenerationsphase von 30 Minuten zwingend vorgesehen. Zudem darf es maximal drei solcher Einsatzblöcke am Tag geben.

Und es gibt selbstverständlich auch Regeln, die sich auf den Personenkreis beziehen. So heißt es unter anderem wörtlich: »Die Benutzung von Atemschutzgeräten bedeutet im Allgemeinen eine zusätzliche Belastung für den Träger, so dass seine Eignung durch einen Arbeitsmediziner oder einen Arzt mit der Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ bestätigt wird.« Bevor also jemand dazu gezwungen wird, eine Maske zu tragen, muss zunächst einmal seine Eignung durch einen Humanmediziner festgestellt werden. Ein Doktor-Titel in Physik ist dafür keine ausreichende Qualifikation.

Es geht noch weiter: vor der Verwendung von Atemschutzgeräten jeder Art (die FFP2-Masken gehören dazu) hat eine entsprechende Unterweisung zu erfolgen. Diese muss zwingend »durch eine geeignete Person abgehalten werden, die spezifische Kenntnisse für diesen Zweck besitzt.« Zur Vermittlung dieser Kenntnisse gehört auch eine theoretische Schulung, bei der einige wichtige Aspekte vermittelt werden, so zum Beispiel die »Folgen von Sauerstoffmangel auf den menschlichen Organismus« oder auch die »Belastung durch Atemschutzgeräte«.

Merkel aber will, dass Jedermann die gegen Viren nutzlose FFP2-Maske OHNE Voruntersuchung, OHNE Unterweisung und OHNE Vermittlung der wichtigsten Grundkenntnisse im Alltag trägt. Eine solche Zwangsverpflichtung ist im hohen Maße gesundheitsgefährdend, Merkel gefährdet leichtfertig das Leben der Bürger im Land.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Gerhard

... Merkel gefährdet leichtfertig das Leben der Bürger im Land.

Das ist doch nichts neues.

Kein Sport, kein Aufenthalt im Freien (Vitamin D), keine Sozialen Kontakte, keine ungefilterte Luft, Zerstörung der obersten Hautschicht durch ständiges Desinfizieren, Experimente durch neuartige Impfstoffe, Vereinsamung.....usw., usw.

Für viele dann noch Existenzängste wegen Jobverlust oder Firmenpleite als Inhaber / Selbständiger.

Panikmache mit dem Virus, ...usw, usw.

Es wird alles gefördert, was das Immunsystem schwächt, aber zumindest bekommt man den Rat: "Bitte bleiben Sie gesund" (Aber wie soll das so gehen?)

Gravatar: Wolfgang Schlichting

"Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz" informiert die Bevölkerung wie folgt:

VÖLKERSTRAFGESETZBUCH (VStGB) § 6 Völkermord

(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöseoder ethnische Gruppe als solche ganz, oder teilweise zu zerstören,

1. Ein Mitglied der Gruppe tötet,
2. einem Mitglied der Gruppe schwere, körperliche und seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz, oder teilweise herbei zu führen,
4 Maßregeln verhängt, die Geburten verhindern sollen,
5 ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft, (2) in minder schweren Fällen, des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Faktisch wurde fast das gesamte deutsche Volk ein Jahr lang unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (mit der Zusicherung, dass die völlig wirkungslosen Community-Masken gegen eine Infektion mit dem Coronavirus schützten, obwohl dies nicht der Fall ist) per Verordnung dazu gezwungen, sich mit dem Coronavirus zu infizieren, obwohl den Politikern bekannt war, dass die, von Frau Merkel als "Virenschleudern" bezeichneten Community-Masken nicht vor einem Virenbefall schützen und bei infizierten Personen auch keine abgehusteten Tröpfchen in der Maske zurück halten.

Parallel dazu ordnete der Gesundheitsminister an, dass 908.000 notwendige Operationen monatelang verschoben wurden, weil er die Spezialbetten auf den Intensivstationen mit "Coronapatienten" belegen wollte, die jedoch nicht in den Kliniken erschienen, wie viele Patienten, die auf Anordnung des Gesundheitsministers nicht operiert wurden in der Wartezeit auf eine Operation verstarben,
könnte sicherlich ermittelt werden, wenn die Politiker wegen Völkermord verklagt werden.

Der Zwang, statt der schutzunfähigen "Virenschleudern" FFP2 Masken zu benutzen und die zwangsweise Impfung mit einem Impfstoff, dessen Nebenwirkungen nicht bekannt sind, sehe ich ebenfalls als Völkermord an, weil die FFP2 Masken ebenfalls nicht in der Lage sind, die Träger vor einem Virenbefall zu schützen und es bereits diverse Todesfälle gab, bei denen die geimpften Personen unmittelbar nach der Impfung verstarben.

Gravatar: karlheinz gampe

Idioten, welche einfache Zusammenhänge nicht erfassen, die gefährden oft die Gesundheit anderer, In der DDR, dem geliebten rotem Mörderstaat einer kriminellen CDU Merkel, da wurden Menschen sogar kaltblütig ermordet. Wer ist so bekloppt und wählt rotgrüne geistig unterbelichtete Menschen, die Ethik und Moral hinten anstellen, hinter ihre kranken roten Ideologie?

Gravatar: Ekkehardt fritz Fritz Beyer

... „Die Menschen im Land werden von Merkel genötigt, im Alltag FFP2-Masken zu tragen. Doch auf der einen Seite sind diese Masken gegen Viren wirkungslos, auf der anderen Seite gibt es klare Vorschriften hinsichtlich des Tragens solcher Masken. Eine Tragepflicht für Jedermann, wie sie von Merkel vorgegeben wurde, ist gesundheitsgefährdend.“ ...

Da sicherlich nur die indigen Deutschen auf 28 Millionen geschrumpft werden „sollen“ https://www.bitchute.com/video/mgWvEarcnWlv/:

Ist das zum Einklang dieser Maßnahme nicht eine ganz besonders humane Methode???

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