»Verfassungsrechtliche Problematik vollkommen verkannt«

Merkels Kanzleramtsminister Braun vom Richterbund scharf kritisiert

Merkels Kanzleramtsminister Helge Braun ist mit seinen Äußerungen zu den Gerichtsurteilen bezüglich der Corona-Regelungen vom Richterbund scharf kritisiert worden. Zudem verkenne Braun die verfassungsrechtliche Problematik vollkommen, so der emeritierte Jura-Professor Ulrich Battis.

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Die Merkel-Regierung will nach wie vor an ihren Entschlüssen zur angeblichen Eindämmung derVerbreitung des Corona-Virus festhalten. Diese Entschlüsse aber beschneiden die im Grundgesetz fest verankerten Rechte der Menschen. Das haben mehrere voneinander unabhängige Gerichte festgestellt, die Bestimmungen als Rechtswidrig bezeichnet und sie gekippt. Für Merkel, die entsprechende Forderungen zur Lockerung der Maßnahmen als »Öffnungsdiskussionsorgien« abtat, sind diese Urteile ein Schlag ins Gesicht.

Ihr Bundeskanzleramtsminister Helge Braun sah sich durch die Urteile offensichtlich genötigt, für Merkel in die Bresche zu springen. Zu den Gerichtsurteilen befragt, sagte Braun, dass er jedes einzelne Urteil verstehe und akzeptiere. »Aber ich empfinde es schon als Herausforderung, wenn sich Gerichte auf den Gleichheitsgrundsatz berufen, um einzelne unserer Maßnahmen aufzuheben oder zu modifizieren.« Für ihn sei es rechtlich unproblematisch, »aus Infektionsschutzgründen alkles zu schließen«, bei der schrittweisen Öffnung aber könne es keine Gleichberechtigung aller gesellschaftlichen Bereiche geben.

Für seine Ausführungen erhält Braun nun scharfen Gegenwind vom Richterbund. Die Korrektur »unverhältnismäßiger Maßnahmen« durch die Gerichte lasse erkennen, dass der Rechtsstaat noch funktioniere, teilten Barbara Stockinger und Joachim Lüblinghoff am vergangenen Sonntag in einer Erklärung mit. Die entsprechenden Gerichte seien ein »wirksames Korrektiv«.

Ulrich Battis, emeritierter Jura-Professor und Verfassungsrechtler, wird in seinen Ausführungen noch deutlicher: »Im Grunde sagt Braun: Das Schließen ist einfach, beim Öffnen aber müssen wir abwägen. Das zeigt, dass er die verfassungsrechtliche Problematik vollkommen verkennt.« Eine Abwägung, so Battis, sei auch vorher notwendig gewesen. Es habe sich schließlich um schwerwiegende Grundrechtseingriffe gehandelt. Und: »Der Eingriff in das Grundrecht bedarf besonders sorgfältiger Abwägung.« Braun hingegen argumentiere, als bedürfe lediglich die Wiederherstellung des verfassungsgemäßen Zustandes besonderer Abwägung. »Umgekehrt ist es richtig.«

Auch Christoph Möllers, Berliner Professor und ebenfalls Verfassungsrechtler, wird in seiner Kritik deutlich. Schränkt die Verwaltung etwas ein, gibt es dazu üblicherweise eine spezifische Begründung. Die fehlt bei den Corona-Bestimmungen, »wir sehen wenig formalisierte Begründungen«, so Möllers. Gesetze würden grundsätzlich durch Verordnungen konkretisiert. Diese Verordnungen regeln »normalerweise Dinge wie allgemeine Grenzwerte und nicht, dass jemand seinen Laden schließen muss«, sagt Möllers. Für abgelehnte Baugenehmigungen oder erfolglose Asylanträge gibt es seitenlange Begründungen. Bei den Corona-Bestimmungen ist das anders, »da gibt es eigentlich nur noch Pressekonferenzen.« Normalerweise debattiert der Gesetzgeber oder die Verwaltung begründet. »Gerade haben wir beides nicht. Da fehlt etwas«, so Möllers.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Werner

Dieser *****kriecher vom Kanzleramt stellt in seiner Unwissenheit die Urteile, der anscheinend doch noch unabhängig funktionierenden Justiz in Frage. Hier sehen wir klar und deutlich wie der Politstil der Merkel in der Praxis aussieht, nach aalglatter Stasi-Manier.

Gravatar: Karl Napp

Der Kanzleramtsminister ist nur die Stimme seiner Herrin. Und woher soll denn diese etwas von Gewaltenteilung verstehen, da sie in einer sozialistischen Terrordiktatur, der DDR, erzogen und sozialisiert worden ist?!

Gravatar: Andreas Schulz

Keine Kritik an der Göttin. Ihre Versallen fangen an zu wanken, wann fällt der erste zum Schutz der Göttin? Die Göttin ist das größte Problem und der Sie umgebende Popanz.
Das bei denen, von einer niemals endenden göttlichen Merkelmonarchie geträumt wird ist doch klar. Alles was gegen das Volk geht ist erlaubt, man kann ohne jegliche Kompetenz zu allen Fragen agieren, jede noch so blöde Idee kann vom Ende her gedacht werden etc.etc.Nur eines darf man nicht, gegen die Göttin agieren. Wenn alle im Gleichschritt marschieren, dann braucht es auch kein links oder rechts mehr. Die Göttin ist das Maß, die Richterin und die Vollstreckerin.

Gravatar: Müller

Glaubt irgendjemand noch an einen Rechtsstaat in D?

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