Wegen Nichterfüllung der Löschquoten

Maas droht sozialen Netzwerken mit Verschärfung der Richtlinien

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat den Betreibern großer Internetportale und sozialer Netzwerke mit einer Verschärfung von EU-Richtlinien gedroht. Diese würden kritische Inhalte »viel zu wenig und zu langsam« löschen.

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Noch gelten für die Betreiber von sozialen Netzwerken wie Facebook und anderen nicht die relativ eng gefassten EU-Richtlinien, wonach diejenigen in der Verantwortung stehen, auf deren Medien Beiträge veröffentlicht werden. Diese Richtlinie könne, so Maas, jedoch bald auf diese Netzwerke erweitert werden, falls diese nicht bis März 2017 »deutliche Verbesserungen bei der Löschung« vorweisen können.

Für ihn, Maas, würden diese Unternehmen »noch immer viel zu wenig und zu langsam« kritische Inhalte löschen. Weil dies so ist und die Betreiber dieser Netzwerke die von Maas erwartete Löschquote nicht erfüllen, will er nun prüfen, ob die neue Richtlinie zu den audio-visuellen Medien auch auf die sozialen Netzwerke angewendet werden könne. Derzeit genießen jene noch das Privileg, dass sie nicht für den Inhalt der verbreiteten Nachrichten zur Verantwortung gezogen werden können.

Sollten sie jedoch auch weiterhin den Maas-Vorgaben nicht Folge leisten oder sich gar dem Diktat widersetzen, so werde er, Maas, sich fragen, ob dieses Privileg, diese Ausnahmestellung, »auch weiterhin sachgerecht ist«.

Sprich: entweder, die Medien folgen der Maas-Richtlinie und löschen alle »kritischen Kommentare«, wobei er selbst oder seine Handlanger vorgeben, was »kritisch« ist; oder aber die Betreiber der Seiten werden für etwaige rechtsverletzende Inhalte eines Beitrags in Regress genommen. Sozusagen eine neue Form der Sippenhaft, technologisch auf das Computerzeitalter abgestimmt.

Quelle 1: http://www.hna.de/politik/wegen-hass-kommentaren-maas-droht-internet-netzwerken-mit-schaerferen-sanktionen-zr-6907791.html?cmp=defrss

Quelle 2: http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Politik/d/9333776/maas-droht-internet-netzwerken-mit-schaerferen-sanktionen-wegen-hass-kommentaren.html

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: H.von Bugenhagen

Na iss denn dass..
,,Soziale Netzwerke im Darknet, oder Deep Web werden sich nicht foltern lassen.,,

Gravatar: Dirk S

@Gerd Schober

Zitat:"Das ist interessant. Wäre es wohl möglich das Ding mit dem Privatrecht genauer, vor allen Dingen aber nachvollziehbar (Beispiele, Verweise etc.) zu erklären?"

Maas hat eine Vereinbarung mit Facebook getroffen, dass Facebook Beiträge auf Zuruf einer recht obskuren Stiftung erfolgen sollen. Und das ist so eigentlich nicht vorgesehen.

Als Minister müsste Herr Maas einen Gesetzentwurf ins Parlament einbringen, in dem "Hatespeech" entweder unter Stafe gestellt wird (Strafrecht) oder zumindest einen schnelleren Löschanspruch für Betroffene (Zivilrecht) ermöglicht. Beides allerdings würde bedeuten, dass der Begriff "Hatespeech" erst einmal definiert werden müsste und dass den Urhebern dieser Beiträge der Rechtsweg offen stehen müsste. Und beides scheint da jemand meiden zu wollen. Denn derzeit ist "hatespeech" mehr oder weniger gleichbedeutend mit "gefällt mir nicht" und der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Und ich verstehe nicht, warum nicht genau das dem Bundesjustizminister um die Ohren gehauen wird. Denn wenn man alles übers Privatrecht lösen kann, brauchen wir kein Straf- und Zivilrecht mehr. Eigentlich kann man den Rechtstaat gleich mit abschaffen. Der ist ja ohnehin der Politik im Wege.

Rechtstaatliche Grüße,

Dirk S

Gravatar: Gerd Schober

@ Dirk S

Zitat: "(...) Was unser Bundesjustizminister so treibt ist überaus bedenklich. Aber er steht durchaus auf dem Boden des GG. Was er aber macht, ist sich in das Privatrecht zu flüchten, da er selbst weiß, dass er mit einem Gesetzgebungsverfahren scheitern würde. Und dass die Flucht ins Privatrecht für einen Minister tabu ist, das wird Maas nicht unter die Nase gerieben.(...)"

Das ist interessant. Wäre es wohl möglich das Ding mit dem Privatrecht genauer, vor allen Dingen aber nachvollziehbar (Beispiele, Verweise etc.) zu erklären?

Ich warte ungeduldig! :)

Mit freundlichen Grüßen
Gerd Schober

Gravatar: Dirk S

@ Lord

Zitat:"Zensur bedeutet nicht nur Vorzensur, sondern umfasst auch nachträgliche Beschränkungen."

Zu der Zeit, als das GG in Kraft trat, gab es nur die staatliche Vorzensur. Denn wenn ein Artikel in einem Schriftwerk erst einmal veröffendlicht war, gab es keine Möglichkeit mehr, diesen aus der Welt zu schaffen. Selbst wenn man diverse Archive abgebrannt hätte.
In diesem Sinne ist das GG nicht mehr auf der Höhe der Zeit, da sich das Zensurverbot nur beschränkt auf die Erfordernisse der neutigen Zeit anwenden lässt.
Interessanter Weise lässt sich der erste Zusatzartikel der weit älteren US-Verfassung problemlos auf das Internet anwenden. Und dabei soll das GG angeblich die modernere Verfassung sein...

Einfach mal als Beispiel: Sie müssen Ihren Kommentar keiner staatlichen Stelle zur Genehmigung vorlegen. Und genau das steht im GG. (Die freie Welt wiederum ist nicht verpflichtet, Ihren oder meinen Kommentar zu veröffendlichen. Aber das ist eine ander Baustelle.) Es findet also keine Zensur im Sinne des GG statt. Wenn Ihr Kommentar irgendjemanden sauer aufstößt und der dafür sorgt, dass Ihr Kommentar wieder gelöscht wird, dann ist dies keine Zensur im Sinne des GG, weil der Kommentar ja bereits veröffendlicht war und somit nicht zensiert wurde. Die spätere Löschung fällt nicht unter das Zensurverbot des GG, das dies sich nur auf die staatliche Vorzensur bezieht.

Nur weil einige Leute es als Zensur bezeichnen, wenn sie nicht mit ihrem Gepöbel durchkommen, muss noch lange keine Zensur im Sinne des GG vorliegen. Der gesamte Art. 5 Abs. 1 dreht sich nur darum, dass der Staat keine Vorzensur ausüben darf. Wobei Art.5 Abs. 2 die ganze Freiheit praktisch wieder aufhebt, weil an Einschränkungen nur die Anforderung eines einfachen Gesetzes gestellt werden. Na ja, ist ja im ganzen GG so...

Was unser Bundesjustizminister so treibt ist überaus bedenklich. Aber er steht durchaus auf dem Boden des GG. Was er aber macht, ist sich in das Privatrecht zu flüchten, da er selbst weiß, dass er mit einem Gesetzgebungsverfahren scheitern würde. Und dass die Flucht ins Privatrecht für einen Minister tabu ist, das wird Maas nicht unter die Nase gerieben. Statt dessen faseln alle fälschlicherweise was von Zensur. Und das ist das Problem. Weil Maas weiß, das er nicht gegen Art. 5 Abs. 1 GG verstößt.

Zensurfreie Grüße,

Dirk S

Gravatar: Elvi Stegner

Von mir aus kann Maas sämtliche USAnti-sozialen Netzwerke von Whatsapp , facebook bis twitter mit ihren perfiden Ausspähfunktionen sogar abschaffen - und zum Schluss sich selber.

Ich brauche weder dieses virulente Spinnen-Netzwerk samt seinen "social-bots", noch diesen einseitig ideologisch vernagelten Justiz- u. "Anti-Verbraucherschutzminister".

Der eigentlichen Crux dieses den Verbrauchern übergestülpte Netzwerksystem wird man nicht beikommen können, solange Deutschland und Europa nicht radikal entschlossen und gewillt sind, sich aus der technologischen Sklavenhalterschaft von Silicon-Valley zu befreien.

Eher schafft Europa seine nationalen Parlamente ab, als diesen pseudodemokratischen Gesinnungsplattformen für völlig enthemmte Reiz-Reaktions-Rülpser wirkmächtig paroli zu bieten.

Die Zuckerberg-Connection und ihre EUropäischen Brot-Vasallen werden dem kleinen deutschen Ärmelschoner Heiko schon was Gefälliges ins Ohr zu husten wissen. Bestenfalls!

Stattdessen vernachlässigt unser Staat weiterhin konsequent seine kreativsten Kräfte mit ihren Recourcen, die in die USA abwandern oder sich teuer von den Chinesen einkaufen lassen.

Dagegen gilt es überzeugend einer widerständigen parlamentarischen sachbezogene Debattenkultur im Interesse des Gemeinwohls, wie sie uns gerade von den Walloniern bzgl. CETA vorgeführt wurde, in ihrer wirkmächtigen Tragweite wertzuschätzen und neu zu beleben.

Das wäre die dringlichste Aufgabe zukunftsfähiger Politik,
bevor die Seuche gesteuerter Desinformation mit ihren Plattformen für reflexhafte Verbal-Durchfälle das letzte bisschen Urteilsvermögen der zivilisierten Menschheit total ruiniert hat.

Gravatar: Lord

@ Dirk S

Zensur bedeutet nicht nur Vorzensur, sondern umfasst auch nachträgliche Beschränkungen.

Eine Vorzensur gab es im Übrigen auch nicht im Kaiserreich (in Friedenszeiten), abgesehen von den §§ 11-15 des Sozialistengesetzes, in denen bestimmte Druckschriften nicht zensiert, sondern gleich verboten wurden. Das endete dann mit der Aufhebung des Gesetzes.

Ein weiterer Versuch im Kulturbereich wurde nach Protesten fallengelassen.

In Teilen erfüllen Maas & Co.nicht einmal die Standards des Kaiserreichs. Das ist im 21. Jahrhundert doch etwas enttäuschend.

Gravatar: thwellert

Nehmt Euch doch nicht dieses unwürdigen Affen- und Schmierentheaters an. Ein aufgeblasener Busybody, mehr nicht.

Dieser unsägliche [...] hat sich seine Maas'sche Internet-Zensur zu einem addictiven Hobby auserkoren und vernachlässigt in der Konsequenz seine originären Aufgaben als Justizminister Deutschlands!

Alle anderen Hassprediger und Hasskommentatoren von NICHT-Biodeutscher Abstammung haben somit freie Hand und jeglichen Spielraum.

Als abstoßendstes Beispiel wäre da Malik Karabulut vom „Türkischen Elternbund“, der "die Hure Deutschland" gesagt hat und die Deutschen als "Köterrasse" bezeichnet hat - OHNE Konsequenz!

Ebenfalls besonders erwähnenswert ist noch die ausgeprägte Untätigkeit des Justizministers gegen SAntifanten und ihrem niederen Gesoxxe bei ihren immer wiederkehrenden Entglasungsveranstaltungen, sowie warmen Abrissen von Wohnhäusern der AfD und Büros oder heißmachen von Autos derselben.

All diese täglichen Geschehnisse rauben dem Minister nicht den Nachtschlaf, wohl aber die Tatsache, das er und seine ganze linksrotgrünverstrahlte Regierungsmischpoke gehasst wird, wie sonst nichts auf der Welt!

[Gekürzt. Die Red.]

Gravatar: Ein unbequemer Geist

Zunächst sollte jeder verstehen, dass EU-Richtlinien keine rechtliche Zwangsvorgabe ist, sondern einfach eine Empfehlung, an die sich das jeweilige EU-Land nach eigenem Ermessen halten kann oder es diesem Vorschlag nicht folgen muss. Dies wird jedoch fälschlicherweise gerne in Deutschland als eine Pflichtregel interpretiert, um sich seiner eigenen Verantwortung hierfür zu entziehen.

Tatsächlich widerspricht diese Empfehlung unserem Grundgesetz, was ohnehin die höhere Priorität hätte!

Wenn also Maas willkürlich kritische Beiträge in einem Medium löschen, bzw. zensieren will, verstößt er damit gegen verfassungsmäßig garantierte Grundrechte der Meinungs- und Informationsfreiheit.

Kritische Äußerungen gehören nun einmal zu einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und sind ein Muss für jede funktionierende Demokratie.

Statt zensieren zu wollen, sollte ein Herr Maas (SPD) als Bundesjustizminister sollte er lieber seine Aufmerksamkeit der Einhaltung dieser demokratischen Grundrechte schenken, etwa gegen einseitige Berichterstattung in den Mainstream-Medien vorgehen, die permanent ihre grundgesetzliche Pflicht missachten, einer ausgewogenen Berichterstattung nachzukommen.

Hier bedarf es einer Gesetzesinitiative, um etwa solche GEZ-Medien, für die der Bürger aus zweifelhaft rechtlichen Gründen sogar Beiträge zahlen muss, endlich an ihre Bringschuld verpflichtend zu erinnern, die sie durch den GEZ-Vertrag eingegangen sind. Ein Vertrag, ob zwangsverpflichtet oder nicht, beinhaltet immer zwei Seiten einer bindenden Verpflichtung.

Wenn also bei den Kontrollmechanismen dieser Medien der Bock zum Gärtner gemacht wird, die Medien sich also nur selbst zu kontrollieren brauchen, dann kann dieses Kontrollsystem nicht funktionieren.
Tatsächlich liegt bei diesen Medien ein anhaltender Vertragsbruch vor, der von staatlicher Seite unterstützt wird.

Außerdem sollte Herr Maas sich generell um die Einhaltung des geltenden Rechts auch und gerade bei den staatlichen Institutionen bemühen oder deren Missachtung anprangern oder notfalls strafrechtlich verfolgen.

Wir wissen, daß dieser "Feine Sahne Fischfilet" begierig verzehrende Bundesjustizminister erhebliche Probleme mit den Grundprinzipien des Staatsrechts, d.h. der Unteilbarkeit des Rechts, hat und dem Gesinnungsrecht den Vorrang einräumt.

Dieser unseriöse Bundesjustizminister schwingt sich nun, aus diesem linksextremen Blickwinkel, selbstherrlich zum großen Zensor auf, um nach seinem willkürlichen und durchschaubaren Verständnis kritische Meinungsbeiträge in sozialen Netzwerken und größeren Foren zu unterdrücken.

Dieses Verhalten ist zutiefst verfassungswidrig und wird von der etablierten Politik ganz offensichtlich in seinen Handlungen gestützt.
Selbst das Verfassungsgericht scheint diesbezüglich keine ernsthaften Bedenken zu haben, sonst wäre diesem dubiosen Minister schon längst eine entsprechende Rüge erteilt worden.

So sucht dieser extrem linkslastige Bundesjustizminister ungeniert weiterhin nach seinen Grenzen, anstatt sich an seine Amtspflichten zu halten.

[Gekürzt. Die Red.]

Gravatar: qed

Verehrte Frau Weber- und warum sollte Gewalt keine Lösung sein? Von 39-45 haben die Alliierten bewiesen, daß Gewalt DIE Lösung ist und nicht Appeasement. Und die justiziellen Enddarmbewohner der heutigen Zeit unterscheiden sich kein bißchen von denen vor 70 Jahren- sie sind nur einfach immer zu billig davongekommen. Ich denke, das sollte nicht mehr passieren. Insofern empfinde ich den Eritreer als Lehrbeispiel.

Ich hatte in meinem Berufsleben bis zum Erbrechen mit Juristen zu tun. Es ist die devoteste, feigste, niederträchtigste Spezies, die man sich denken kann.

"Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt."

Friedrich Wilhelm I.

[Gekürzt. Die Red.]

Gravatar: Sara

Wenn viele die Schn..... vollhaben gelingt es uns vielleicht diesen Zensurminister und seine Clique nächstes Jahr abzuwählen. Ich meine die Hoffnung stirbt zuletzt. Wenn er dann arbeitslos ist dann
dämmert ihm vielleicht was er da angestellt hat. Aber ich glaube eher nicht.

[Gekürzt. Die Red.]

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