Embryonenschutz geht vor

Leihmutterschaft bleibt in Deutschland verboten

Die FDP fordert, legale Leihmutterschaft in Deutschland einzuführen. Nun hat das Gesundheitsministerium reagiert: Ein solches Gesetzesvorhaben wird nicht angestrebt – vorerst.

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Um das Kind für eine fremde Frau auszutragen, werden der Leihmutter in der Regel befruchtete Eizellen der künftigen rechtlichen Mutter eingesetzt. Doch die Spende von Embryonen und Eizellen sind in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz verboten. Daraus ergibt sich auch das Verbot der Leihmutterschaft. Mit dem Embryonenschutzgesetz hat sich Deutschland eine der restriktivsten Regelungen der Welt gegeben, was die künstliche Reproduktion betrifft – zum Glück. Maßgebend für richterliche Entscheidungen ist und bleibt die Einzelnorm nach Paragraph 1591 Bürgerliches Gesetzbuch: Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.


In einem selten lichten Moment für das Primat abendländischer Ethik hat das Gesundheitsministerium die Forderung der FDP, Leihmutterschaft zuzulassen, abschlägig beschieden: Leihmutterschaft bleibt in Deutschland verboten. Eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes (EschG) sei – zumindest für die 19. Legislaturperiode – nicht vorgesehen. Die Begründung in der Antwort der Regierung (Drucksache 19/18511) freilich ist bemerkenswert. Denn hierin wird ausnahmsweise das Kind in den Mittelpunkt der Betrachtung gestellt und eben nicht die Wünsche des erwachsenen Paares, wie sie von den Fürstreitern der enttabuisierten Reproduktionsmedizin für ihre verkürzte Argumentation bemüht werden. Eine gespaltene Mutterschaft, so der federführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, würde dazu führen, daß zwei Frauen Anteil an der Entstehung des Kindes hätten. »Die damit besonderen Schwierigkeiten bei der Selbstfindung des Kindes ließen aus Sicht des Gesetzgebers negative Auswirkungen auf dessen Entwicklung (…) befürchten.« Leihmutterschaft gefährdet nach Ansicht der Regierung das Kindeswohl und ist somit abzulehnen.


Damit ist das Thema Leihmutterschaft zwar nicht vom Tisch, aber die Stellungnahme der Gesundheitsministeriums bedeutet einen wichtigen Punktsieg für die Verteidiger des Embryonenschutzgesetzes wie überhaupt des schwer angeschlagenen Lebensschutzes in Deutschland. Dem hatte zuletzt das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Sterbehilfe eine tiefe Kerbe zugefügt.


Die Position der Regierung, daß durch eine künstlich aufgespaltene Mutterschaft eine Gefährdung des Kindeswohls ausgeht, ist immerhin eindeutig. Künftig muß ein neugebildetes Kabinett genau erklären müssen, welches Argument zu seiner Positionsänderung geführt hat, sollte es sich einmal doch für die Zulassung der Leihmutterschaft entscheiden. Bundesgesundheitsminister Spahn ist es hoch anzurechenen, daß er in dieser Frage konsequent bleibt. Er schifft immerhin auf stürmischem Gewässer.


Rund 130 Fertilitätskliniken bieten in Deutschland ihre Dienste an und machen ein gutes Geschäft mit dem unbefriedigten Kinderwunsch ihrer Kunden. Rund 1000 Euro wechseln für einen Befruchtungsversuch den Besitzer, meist mit staatlicher Unterstützung. Allein für das Pharmaunternehmen Merck, der größte Akteur auf dem deutschen Markt für Medizinprodukte im Zusammenhang mit In-Vitro-Fertilisation, wird in der entsprechenden Sparte ein jährlicher Umsatz von 600 Millionen zugeschrieben. Das ist rund ein Zehntel des gesamten Pharmageschäfts von Merck, Tendenz steigend.

 

Die Reproduktionsmedizin ist in Deutschland trotz der gesetzlichen Restriktionen ein hart umkämpfter Markt. Weltweit werden mit künstlicher Befruchtung Milliardenumsätze gemacht. An diesem verlockend großen Kuchen will selbstverständlich auch die deutsche Reproduktionsindustrie partizipieren.

 

Seit Jahren lobbyieren Ärzte und Leiter von Kinderwunschkliniken für eine entsprechende Öffnung der Gesetze. Als deren verlängerter Arm im Bundestag agiert regelmäßig die FDP, speziell deren angeschlossene Organisation Liberale Schwulen- und Lesben (LiSL) unter gelernten Volkswirt Michael Kauch.


Ein Gastbeitrag der Initiative Familien-Schutz


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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Gabi Schlotzhauer

...was für Menschen sind das?...
Auf der einen Seite Verzweifelte, die in solch armen Ländern wie die Ukraine sich verkaufen, auf der anderen Menschen, die aus Verzweiflung Geld zu machen verstehen.
Menschen eben.
Es gibt noch ganz andere Ungeheuer dort draußen, Menschen können sehr kreativ werden, wenn es gilt etwas (z.B. Geld) zu erreichen. Das hat uns groß gemacht... das hat uns verdorben.

Gravatar: Marie L.

Die Leihmutter ist i.d.R eine arme Frau aus einfachen Verhältnissen, die Prostituierte ebenso (zudem ist sie aber Überverhältnismäßig oft sexueller Gewalt ausgesetzt gewesen in ihrem Leben). Und ich weiß nicht, ob man ermessen kann, was es für eine Frau bedeutet, ein Kind auszutragen und dann wegzugehen, sogar wenn man es wie z.B. in der Ukraine aus Armut tut. Biologisch ist alles auf Mutterschaft gepolt. Auch das Kind lernt die Stimme der Mutter im Mutterleib kennen... auch wenn sie "nur" Leihmutter ist. alles nicht ohne. Ich bin sehr für ein EU weites Verbot wie in Deutschland.

Gravatar: Judith D

Die Frauen werden ausgebeutet, daran besteht kein Zweifel. Entweder muss man Leihmutterschaft vollständig verbieten oder zumindest den Handel mit Leihmutterschaft beschränken, damit dies höchstens als direkten Vertrag zwischen den Eltern und der Leihmutter zu angemessenen Konditionen geschehen darf. Oder meint hier einer, die osteuropäischen Frauen werden aus Nächstenliebe Leihmutter? Dass die ukrainischen Frauen sich sehr gerne ausbeuten lassen? Es geht hier nicht um das Selbstabstimmungsrecht der Frau sondern ihren Schutz, genau wie bei Prostitution.

Gravatar: Nils K.

Natürlich sollte eine Frau sich nicht aus finanziellen Gründen gezwungen fühlen ihre Gebärmutter für 9 Monate zu vermieten, besonders wenn es um solche bettelarme Länder wie die Ukraine handelt. Wenn man das besser kontrollieren würde und die Frau es wirklich nur aus Nächstenliebe tut, spricht nichts dagegen.
Es ist ihr Körper und wenn wir Frauen zugestehen ein Kind abzutreiben sollte es auch ihre Entscheidung sein ob sie ein Kind für jemand anderes austrägt.
"Und denkt denn niemand an die Kinder, die irgendwann einmal doch die Wahrheit erfahren werden?"
Warum sollte ein Kind damit ein Problem haben? Macht es einen Unterschied für das Kind ob es bei der genetischen Mutter oder in der Leihmutter "groß" geworden ist?

Gravatar: Peggy

Das ist die schlimmste Form von Menschenhandel und von modernem Sklaventum.
Es sollte aus ethischen Gründen sofort verboten werden.
Und denkt denn niemand an die Kinder, die irgendwann einmal doch die Wahrheit erfahren werden? Niemand denkt an irgendwen, leider. Sich eine Leihmutter in der Ukraine günstig in der Ukraine zu beauftragen ist bereits zum Trend geworden.
Und ich sehe keinen Tatendrang in sozialen Fragen seitens unserer Regierung.

Gravatar: Thomas Waibel

Vorerst! Was noch nicht ist, kann noch werden!

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Embryonenschutz geht vor
Leihmutterschaft bleibt in Deutschland verboten“ ...

Auch weil unsere(?) allseits(?) Heißgeliebte(?) als kinderlose Göttin(?) und millionenfache Leihmutter ein Monopol auf diesen Status hat???

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