Rechtsgutachten

Kopftuchverbot an Grundschulen rechtlich möglich

In Deutschand findet die Forderung, das Kopftuch in Grundschulen zu verbieten, immer mehr Unterstützer. Aber ist das Verbot auch rechtlich möglich - ein Verfassungsrechtler sagt: Ja.

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In Österreich werden Kopftücher an Grundschulen verboten. In Deutschland steht die Forderung im Raum. Aber wäre ein solches Verbot rechtlich überhaupt zulässig? Verstößt es nicht am Ende gegen das Grundgesetz?

Unterstützt wird das Verbot auf jeden Fall von der Mehrheit der Bevölkerung. Die regierenden Christdemokraten können der Idee viel abgewinnen. Ihre Integrationsbeauftragte Annette Widmann-Mauz (CDU) kündigte im Frühsommer an, zu prüfen, ob ein Verbot überhaupt rechtmäßig ist. Besonders eilig hat es die Regierung aber offenbar nicht.

Statt dessen hat die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes ein Gutachten beim Tübinger Verfassungsrechtlers Martin Nettesheim in Auftrag gegeben. Das Ergebnis ist eindeutig: Ein Kopftuchverbot an Grundschulen steht, berichtet die FAZ, mit dem Grundgesetz in Einklang, sofern die Mädchen nicht älter sind als 14 Jahre.

Der Eingriff in die individuelle Freiheitsrechte, den das Verbot sicher bedeutet, steht der Entwicklung zu einem selbstbestimmten Leben entgegen. Die aber ist Teil der Aufgabe staatlicher Schulen. Dabei gehe es nicht darum, der religiösen Orientierung des Elternhauses etwas entgegenzusetzen. Das Ziel sei es, "Entwicklungswege offenzuhalten, eine Reflexion über den eigenen Lebensweg zu ermöglichen und deshalb einer vorschnellen Festlegung auf bestimmte Lebensformen und Rollenmodelle entgegenzuwirken".

Dieses Erziehungsziel werde beeinträchtigt, wenn religiöse Lebensformen, die den Grundwerten wie der Gleichstellung von Mann und Frau entgegenstehen, in der Schule zu stark präsent sind. Der Gesetzgeber dürfe dafür sorgen, dass diese Lebensformen aus der Schule gedrängt werden. Das gilt insbesondere für bestimmte Lesarten des Islam.

Den Einwand, dass ein Kopftuchverbot die Religionsfreiheit der Schülerinnen einschränken würde, lässt Nettesheim nicht gelten. Kinder unter 14 Jahren hätten nicht die "intellektuelle Reife", die zu einem selbstbestimmten religiösen Leben erforderlich ist. "Kindliche Schwärmereien" und "kindliche Anlehnung an elterliche Vorgaben und Wünsche" seien keine Ausübung von Religionsfreiheit.

Das Gutachten birgt offenbar Sprengstoff. Zum einen sieht es einige Lesarten des Islam im Widerspruch zu den Werten der Deutschen Verfassung. Zum anderen sagt das Gutachten deutlich, dass Kinder zu bestimmten intellektuellen Leistungen noch nicht in der Lage sind. Und was für die Religion gilt, gilt sicherlich auch für das politische Leben, wenn es, wie im Rahmen der Klimadebatte, religiöse Züge annimt.

So oder so ist die Bundesregierung aufgefordert, endlich die entsprechenden Gesetzesänderungen in die Wege zu leiten. Ein Kopftuchverbot an Grundschulen ist bitter nötig.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Rita Kubier

".... Ein Kopftuchverbot an Grundschulen steht, berichtet die FAZ, mit dem Grundgesetz im Einklang steht, sofern die Mädchen nicht älter sind als 14 Jahre. ...."

Und danach sollen und müssen diese Mädchen, die es gewohnt waren, ihr Haar bis dahin offen tragen zu können, es selbstverständlich zu zeigen und nicht ein- bzw. verhüllen zu müssen, es dann aber plötzlich tun?!
In einem Alter, wo sich ein Mensch beginnt, zum Erwachsenen zu entwickeln und sich außerdem in der oft recht schwierigen Zeit der Pubertät befindet, wird den Mädchen dann noch dieses nutzlose und frauenfeindliche Dogma auferlegt??!! Wo bleibt oder bliebe denn hierbei das Recht auf Selbstbestimmung dieser jungen Mädchen, die, wenn die Eltern es verlangen, dann zum Kopftuchtragen gezwungen werden?!
DAS ist eine psychische, unmoralische VERGEWALTIGUNG dieser Mädchen, die ab dem 15. Lebensjahr dann stattfindet!!
Und DAS findet der DEUTSCHE Staat, der deutsche Gesetzgeber, gut und richtig?? Wo sich doch insbesondere die Jugend in Deutschland FREI entwickeln soll?! Wo bleiben oder blieben hier in Deutschland dann die viel gepriesene Demokratie, die Menschenrechte, die Selbstbestimmung und Freiheit auch dieser Mädchen ab dem 15. LJ.??!! Brauchen muslimische Mädchen und Frauen diese freie Selbstbestimmung nicht?
Das ist pure Diskriminierung und Frauenfeindlichkeit durch unsere Gesetzgebung!! Entweder sind in Deutschland ALLE Menschen frei und können sich frei selbstbestimmen oder in diesem Lande stimmt damit und mit unseren Gesetzen etwas nicht!!
Wer ein muslimisches Kopftuch tragen oder sich gar noch mehr verhüllen will oder MUSS, hat in unserer Kultur nichts zu suchen!! Der soll in islamischen Ländern leben, wo diese Diskriminierung Sitte ist und zu deren "Kultur" es gehört, dass sich Mädchen und Frauen verhüllen!

Gravatar: Miesepeter

Gerdet wird viel, passieren wird nichts. Alles nur Spiegelfechterei. Detuschland ist ein Staat, der durch und druch feige geworden ist. Man könnte ja auch mal damit anfangen Illegale abzuschieben, nichts passiert, alles auf unsere Kosten. Bin auf die Wahlen im Osten gespannt.

Gravatar: karlheinz gampe

Warum soll man an Schulen kein Kopftuch verbieten können ? Drogen- und Alkoholkonsum sind auch verboten. Wirkt dieser Islam nicht wie eine Droge auf unkritische dumme Naturen ? Der Islam oder auch der Sozialismus ist eine Religion für geistig zurück gebliebene Menschen. Wenn an Schulen christliche Kreuze abgehängt werden, dann haben auch die Symbole anderer Religionen und hierzu gehört das Kopftuch an Schulen nix verloren.

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