Zwangsgebühr für arme Rentner

Keine Befreiung für arme Rentner: Rundfunkbeitrag muss GEZahlt werden

Rentner müssen den Zwangsbeitrag für den Rundfunk entrichten, egal wie mickrig ihre Rente ausfällt. Nur wer offiziell Sozialleistungen bezieht, hat eine Chance auf Befreiung.

Foto: Pixabay
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Der Rundfunkbeitrag, der zwangsweise GEZahlt werden muss, ist für viele Menschen eine Qual. Denn es ist extrem schwierig, aus der Zahlungsverpflichtung herauszukommen, wenn man nicht blind, taub oder von Sozialleistungen abhängig ist.

Gerade Familien mit Kindern, die am Limit leben, oder Rentner, die kaum über Runden kommen, sind davon betroffen. Sie liegen oftmals an der Grenze zum Anspruch auf soziale Aufstockungsleistungen. Doch wenn sie diese nicht bekommen, gibt es keine Befreiung von der GEZ-Zwangsgebühr. Das Argument, man habe keinen Fernseher oder konsumiere keine Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, zählt nicht.

Ein jüngstes Gerichtsurteil hat diesen Zustand wieder bestätigt. Ein armer Rentner, der nur mit Mühe über die Runden kommt, wollte sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Doch solange ein armer Mensch keine Sozialleistungen vom Staat beantragt und diese bekommt, hat er keine Möglichkeit, sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien zu lassen.

Für viele arme Rentner, die sich die Tortur der Sozialhilfebürokratie ersparen wollen oder aus Scham oder sonstigen Gründen keinen Antrag stellen wollen, gibt es keine Möglichkeit, über andere Wege, wie der Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht, Ausgaben zu reduzieren. Der Rundfunkbeitrag zwingt diese Menschen geradezu dazu, Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Sozialrente zu beantragen.

Und für Rentner, deren Rente nur minimal über der Grenze liegt, um Sozialleistungen zu beziehen, sieht es ebenfalls bitter aus. Die GEZ will GEZahlt sein. Egal ob der Fernseher an ist oder aus. Und so werden weiterhin arme Rentner das üppige Gehalt der gut verdienenden ARD/ZDF-Granden mitbezahlen.

Zur Erinnerung: Der WDR-Intendant Tom Buhrow erhält ein jährliches Grundgehalt von rund 404.000. Dazu kommen noch Sachbezüge sowie zusätzliche Leistungen für Tätigkeiten bei Tochterfirmen der Sender in unbekannter Höhe.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Gerhard G.

Dann hoffen wir mal das die Dementen im Heim von diesen Gebühren befreit sind (wählen dürfen/müssen diese auch...der Stift wird dann vom Pfleger/Betreuer geführt)

Gravatar: Johannes

Auch das haben wir Frau Merkel und ihren Unterstützern zu verdanken: Schäuble (Ex-Bundestagspräsident), Herbarth (Präsident des Bundesverfassungsgericht - ebenfalls CDU), Brinkhaus (CDU-Fraktionsführer), Röttgen (möchte gern CDU-Vorsitzender werden), und viele, viele andere wie Mauz-Widmann, Klöckner, Grütters (Kulturstaatssekretärin - Nachfolgerin nun die GRÜNE Claudia Roth ...)

Gravatar: Wilfried

War bei mir auch so mit dem Wohngeld (Mietzuschuss) Auch eine Sozialleistung, welche nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt wird. Habe alle damit Beschäftigten reichlich schriftlich beschäftigt. Sie waren es leid und ich meinen Erfolg

Gravatar: Wilfried

Hallo, ist doch völlig klar, dass sich die juristische Gewalt auf die geltende Gesetze stützt und demzufolge aussichtslos ist zu obsiegen. Habe deshalb als Rentner, trotz Einschalten von Creditreform allein durch eigene Massnahmen erfolgreich die Angelegenheit gelöst. Demzufolge ist auch inzwischen der durch beantragte Grundsicherung im Alter erhaltene Befreiungsantrag überflüssig.
H7

Gravatar: illo

Ich habe nur ein paar Euro über dem Sozialhilfe-Niveau.
Wenn ich den vierteljährlichen Beiträg zahle, liege ich darunter.
Deshalb zahle ich monatlich zum Ersten per Dauerauftrag.
Die haben pünktlich jeden Monatsanfang das Geld, obwohl ich die Rente erst immer zum Monatsende bekomme.
Ich kann es mir nicht leisten, im Voraus zu zahlen.
Ja und obwohl die immer Geld von mir bekommen, schicken die mir dauernd Mahnungen, weil die der Meinung sind, dass sie den Beitrag für Dezember schon Anfang November haben müssen.

Gravatar: Horst Ulrich Höfer

Ich hab dieses Verbrecherpack nicht gewählt.
Leider sind viel zu viel zur Wahl gegangen, obwohl jede Wahl seit 56 wiederrechtlich und keine rechtsgültigkeit.

Ich würde dieses gesamte Pack ohne Rückfahrschein zum Mond bringen.

Gravatar: Mir ist übel

Hallo
1. Die Deutschen haben dieses Pack wieder gewählt. hätten sogar die Merkel wieder gewählt, Weshalb dann das gezettere . Das die Richter fast alle linke 68 sind , die angekommen sind , weis , doch fast jeder. Also weshalb sich beschweren. Ihr hab es , also die meisten so gewollt. Das wir ausgenommen werden von dem linken Pack sollte auch jeder wissen, weshalb sich also beschweren .Deutsche werden auf härteste Bestraft , mit den Asylanten wird Nachsicht geübt, haben ja alle ein Traumata von der Flucht - weshalb wollen die wohl alle Nach Germonny- hat sich mittlerweile rumgesprochen in der Welt das man hier gut leben kann, auf kosten der Arbeitenden Deutschen Bevölkerung . Es wird noch schlimmer mit den Rot linken Pack , wartet nur ab. Aber wie gesagt selber schuld , na wenigstens von den meisten so gewollt. Das Römische Reich ist auch an Ihrer Dekadens und an den Einwanderern zerstört worden . alles wollte damals nach Rom. Jetzt wollen die Überbevölkerten
aus aller Welt alle nach Deutschland und EU. Deutschland wird auf kurz oder lang eh ein Islamisches Fand wenn nicht endlich gegengesteuert wird . Die dafür verantwortlichen sollte mal den Koran lesen.

Gravatar: Gemnick

Bei den Gehältern ist Claus Kleber vom ARD nicht nicht zu vergessen, dessen Gehalt bei nur ca. 600.000 € lag.
Und Gisela R. fragte nach einer Statistik zu Migranten. Dazu empfehle ich den Vortrag von Prof.Dr.Dr.Sinn (ifo-Institut): "Die neue Völkerwanderung" aufzurufen. Ein ausgezeichneter Vortrag, der viel zur Sache beiträgt und nicht ideologisch ausgerichtet ist.
https://www.youtube.com/watch?v=JW8_OPr9JLU

Gravatar: Christian Nekvedavicius

Der Richter des Verwaltungsgerichts Koblenz ignoriert die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts:

Weiter entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Mutter für ihr Verfahren keine Gerichtskosten zahlen muss. Die obersten Verwaltungsrichter gaben damit ihre bereits 1972 begründete gegenteilige Rechtsprechung auf (zuletzt noch Beschluss vom 5. März 2015, Az.: 5 KSt 6.15).
Zur Begründung betonten die Leipziger Richter, dass laut Gesetz in „Angelegenheiten der Fürsorge” keine Gerichtskosten erhoben werden. Nach heutigem Verständnis sei das Wohngeld den „Angelegenheiten der Fürsorge” zuzurechnen. Von einer Wohnungsförderung habe es sich „zu einer individuellen Sozialleistung gewandelt”. Wie die Sozialhilfe komme auch das Wohngeld nur Personen mit geringem Einkommen zu. Auch sei ein Streit um Wohngeld mit den in der Regel kostenfreien Verfahren vor den Sozialgerichten vergleichbar. Auch bei Wohngeldempfängern bestehe das vom Gesetzgeber zur Begründung der kostenfreien Verfahren hervorgehobene „Schutzbedürfnis”.

Verfahren 5 C 2.18 vom 08.08.2019

Gravatar: Gisela R.

Hallo asisi1, sehr richtig! Bei uns ist Bigamie strafbar. Immer mehr Privilegien für die "Einwanderer"! Wann fordern endlich deutsche
Bürger Gleichberechtugung mit diesen, die ihnen nach den GG zusteht?
Wenn wir in ein anderes Land ziehen, haben wir uns anzupassen und für unseren Lebensunterhalt zu arbeiten. Hier können "Ein-wanderer" (Asylanten darf man nicht mehr sagen, unsere Sprache wird uns ja auch schon diktiert) ihre mitgebrachte Kultur ausleben, und unsere linke und linksradikale Regierung zahlt von unseren Steuergeldern ! Man braucht sich nicht zu wundern, dass sich
mehr und mehr eine rechtsradikale Gesinnung unter den Mitbürgern versteckt ausbreitet. Aber dann heißt, dass die Deutschen aus der Politik nichts gelernt haben. - Wo finden wir
die Statistik, wieviel % der Zugereisten seit 2015 ohne zusätzliche
Sozialleistungen für ihren Lebensunterhalt arbeiten und Steuern zahlen?

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