Kalkulierter Vaterverlust

Justizministerin will Sorgerecht für lesbische Paare einführen

Bundesjustizministerin Lambrecht will ein automatisches Sorgerecht für lesbische Paare einführen, wenn eine der Partnerinnen Mutter wird. Das Kindeswohl sieht Lambrecht dabei gewahrt.

Foto: Kuebi = Armin Kübelbeck / CC BY-SA
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ustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will in Kürze einen Entwurf zur Reform des Abstammungsrechts vorstellen, der anschließend in den Ressorts der Bundesregierung abgestimmt werden soll. In einem Interview stellte Lambrecht die Grundzüge der Refom vor: So besteht die wesentliche Änderung des Gesetzes in der Aussetzung des bislang üblichen Adoptionsverfahrens für lesbische Partnerinnen von Frauen, in deren Beziehung ein Kind hineingeboren wird. Die sogenannte »Mit-Mutter« oder »Co-Mutter« soll nach dem Willen der Ministerin eine »rechtlich gesicherte Stellung« neben der Geburtsmutter erhalten, ohne »dass hierzu eine aufwendiges Adoptionsverfahren geführt werden muss.« Diese Regelung soll sowohl für eheliche wie auch für nichteheliche lesbische Lebensgemeinschaften gelten. Homosexuelle männliche Paare, so führt die Ministerin aus, sind von der Regelung nicht betroffen. Sie müssen weiterhin den Weg der Adoption gehen, da die »erste Stelle Elternstelle der leiblichen Mutter« vorbehalten bleibt.


Mit ihrem Vorschlag überrundet Lambrecht ihre Kabinettskollegin, Bundesfamilienministerin Franziska Giffey. Diese hatte sich noch vor wenigen Wochen für die Beibehaltung der alten Regelung ausgesprochen, die für die lesbische Partnerin der Kindesmutter das Durchlaufen eines Adoptionsverfahrens vorsieht [Freie Welt berichtete hier].


Lambrecht sieht in ihrem Vorschlag ausdrücklich das Wohl des Kindes gewahrt. In der automatischen Übertragung des Sorgerechts an die Mit-Mutter wie sie bei heterosexuellen Ehepaaren gilt, sieht Lambrecht die Herstellung gesicherter Lebensverhältnisse für das Kind. Damit sei das Kindeswohl ausdrücklich gewahrt. Die Frage nach den Rechten des biologischen Vaters wird im gesamten Interview weder gestellt noch beantwortet, wiewohl eine Vielzahl rechtlicher Folgeprobleme droht, wenn dem Vater das Sorgerecht zugunsten der mit dem Kind nicht verwandten Lebenspartnerin der Mutter entzogen wird. Muss der Vater der Sorgerechtsübertragung zuvor zustimmen? Darf er die Übertragung der Vormundschaft im nachhinein anfechten? Wird ihm ein automatisches Umgangsrecht zugestanden?


Der Gesetzentwurf des Justizministerin öffnet die Büchse der Pandora. Es besteht begründeter Zweifel, daß eine Dreierkonstellation aus umgangs- und sorgeberechtigten Personen, deren genetische Verbundenheit zum Kind sich nicht mehr im Sorge- und Erziehungsrecht spiegelt, zu konflikthaften Verwerfungen im gesamten Beziehungsgeschehen der Ersatzfamilie führt. Dessen wehrloses Opfer ist das Kind. Der kalkulierte Vaterverlust wird dem Kind aufgezwungen, weil egoistische Selbstverwirklichung den nagenden Zweifel überlagert, ob das »Wunschkind« durch das bewußte Vorenthalten seines zweigeschlechtlichen Ursprungs und die damit verbundene Abwehr alles Männlichen Schaden nehmen könnte. Pikant an Lambrechts Entwurf ist zudem, daß nicht verheirateten Paaren mit dem Zuerkennen des automatisch geteilten Sorgerechts mehr Rechte zugestanden werden als nicht verheirateten heterosexuellen Paaren. Für diese gilt weiterhin, daß die Mutter bei der Geburt des Kindes das alleinige Sorgerecht erhält. Obwohl der deutsche Sonderweg beim Sorgerecht bereits vor elf Jahren vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als diskriminierend eingestuft wurde, hat sich die Rechtslage für Väter nicht geändert. In der Sorgerechtsregelung für lesbische Paare scheint der Diskriminierungsvorwurf hingegen seine Wirkung zu zeigen.


Viel Kritik erhält Lambrechts Vorstoß deshalb vom Verein »Väteraufbrauch für Kinder«. Er sieht einen elementaren Verstoß gegen die Kinderrechte. Laut UN-Kinderrechtskonvention hätten Kinder ein Recht, mit beiden leiblichen Eltern – also Mutter und Vater – aufzuwachsen und von diesen erzogen zu werden. Man darf gespannt sein, wie sich die Christdemokraten gegenüber dem SPD-Ansinnen positionieren werden.


Ein Gastbeitrag der Initiative Familien-Schutz

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Moritz

Was ist wenn der Vater kein Biodeutscher ist?
Der Linksfaschismus ändert das Recht in der Rangfolge der dort propagierten Menschenwertigkeit und die sieht so aus:
Ausländer > LBQBTQT.. > Frauen > Männer.

Gravatar: Karl Napp

Jeder Mensch/Menschin soll nach seiner/ihrer fac'on selig werden - aber lasst die Kinder in Ruhe! Die unwissenden Kinder bedürfen des besonderen Schutzes des Staates, nicht die Homophilen!

Gravatar: Einzelk@mpfer

Kampflesben waren mir schon immer suspekt.

Gravatar: Gerhard G.

Nicht umsonst ist die Kleene so schön blond

Gravatar: Armin

Bei der SPD verkommt und erniedrigt sich der Mann zu einem Samenspender; nun auch für die lesbischen Männer-Hasswelt.

Was muß in einem Gehirn passiert sein, dass es diese feministische Sichtweise zu den Kindern als sozial ansieht?

Gravatar: werner

Die Lambrecht wird hoffentlich in nicht all zu ferner Zukunft, zusammen mit der Merkel und einigen ihrer Clan-Mitglieder, vor dem Volkstribunal stehen und bitterlich in Heulen und Zähneknirschen ausbrechen.

Gravatar: Matthias Rahrbach

"Er sieht einen elementaren Verstoß gegen die Kinderrechte. Laut UN-Kinderrechtskonvention hätten Kinder ein Recht, mit beiden leiblichen Eltern – also Mutter und Vater – aufzuwachsen und von diesen erzogen zu werden."

Ja, aber darf man das noch sagen? Auch als Wissenschaftler?

Hier, unbedingt gucken & weiterverbreiten, um die Gendersens zu ärgern!

https://www.youtube.com/watch?v=ccHUM1YoMro

Gravatar: R. Avis

Diese Figuren haben keine eigene Meinung sondern erfüllen die Wünsche ihrer Lobby. Sie sind Dienstleister für Interessen, welche nie und nimmer Volkes Willen entsprechen.

Gravatar: Fritz der Witz

SPD, die extrem bürgerfeindliche Gesellschaftszersetungs-Sekte und SAntifa-Fan*IN, also Supporter einer terroristischen Gruppe.

Weg damit.

Gravatar: Roland Brehm

In diesem Land soll die Perversion zur gesetzlichen Normalität erklärt werden.

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