Artikel 20 Absatz 4 GG (Widerstandspflicht) sei erfüllt

Jurist stellt Eilantrag, um Merkel die Unterzeichnung des UN-Migrationspaktes zu untersagen

Merkel will die freiheitlich-demokratische Grundordnung durch die Unterzeichnung des UN-Migrationspaktes beseitigen. Dessen ist sich ein Jurist sicher. Um diese Unterzeichnung zu verhindern, hat er einen Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht gesendet.

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Das Bundesverfassungsgericht solle Merkel »im Wege der einstweiligen Anordnung« untersagen, »den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum ‚International pact of migration‘ zu unterzeichnen.« So lautet der Inhalt des Eilantrags eines Juristen an das Gericht. Geltend gemacht werde, so heißt es im Antrag, das Widerstandsrecht gemäß Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz (GG), »das jedem Deutschen zusteht gegen jeden, der es unternimmt, die freiheitlich-demokratische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.«

Merkel wolle mit der Unterzeichnung des UN-Migrationspaktes die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen. Für diesen Akt habe sie keine demokratische Legitimation, weil insbesondere die Volksvertretung (der deutsche Bundestag) keine Teilhabe an dieser Entscheidung habe.

Es handele sich bei diesem Pakt, anders als verbreitet, nicht um ein ein »unverbindliches« Abkommen, sondern stelle politisch zwingendes Recht dar ohne jede Möglichkeit einer Überprüfung oder Abwehr seiner Folgen, heißt es in der Begründung weiter. Merkel sei »fest entschlossen«, den Pakt im Alleingang zu unterzeichnen und unternimmt es damit, »die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen.«

Diese lasse es nicht zu, dass durch vollkommen unkontrollierte Einwanderung das deutsche Volk seine Identität verliere; sie lasse es nicht zu, dass die Sozialsysteme von nicht gerufenen Zuwanderern ausgeplündert werden, die nie einen Cent eingezahlt haben. Sie lasse es nicht zu, dass auf Seiten der Zuwanderer größtenteils keinerlei Wille zur Integration besteht; sie lasse es nicht zu, dass der Islam als Staatsform unter dem Deckmantel der Religion den gesamten Staat erklärtermaßen übernehmen will und sie lasse es vor allem nicht zu, dass existenzielle Entscheidungen wie vorliegend ohne Abstimmung im Parlament als Plenum oder gar ohne ein Referendum einzig im Alleingang der Kanzlerin getroffen werden. Hier werden die Grenzen des Rechtsstaats bei weitem überschritten, so dass ein sofortiges Eingreifen des angerufenen Gerichts dringend notwendig ist, schreibt der Jurist in seiner Begründung.

Das gesamte anwaltliche Dokument kann bei der Freien Presse eingesehen werden.

 

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Regina Ott-Hanbach

Mein Gott, das BVerfG? Ist das nicht schon unterwandert
von der Merkel-Bagage? Die letzten Urteile lassen dies vermuten!

Gravatar: Karl Biehler

Art. 20 Abs. IV GG. geht umfänglich noch viel weiter.
Wenn ein Staatsstreich "von oben" stattfindet, und der Rechtsweg ausgeschöpft ist (Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden durch das BVerfG), wäre sogar der Einsatz von massiver physischer Gewalt zulässig.

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