Der Rechtswissenschaftler Jörg Benedict sieht in der Entscheidung des Deutschen Bundestags zur »Ehe für alle« einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Der Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Rostock erklärte am Wochenende, dass eine Gesetzesänderung nicht automatisch das Grundgesetz außer Kraft setzen darf.
Der 51-jährige führte aus, ändere der Gesetzgeber beispielsweise das Asylrecht dahingehend, dass jährlich nur 100 Personen Recht auf Asyl haben, gäbe es einen Konflikt zwischen diesem Gesetz und dem Asylrecht im Grundgesetz. »Die Gesetzgebung ist immer an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden«, sagte dieser.
Benedict war 2015 Autor einer gutachterlichen Stellungnahme zur gleichgeschlechtlichen Ehe für den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages war und erachtet die »Ehe für alle« als problematisch: »Eine Umdefinition der Verfassung durch eine parlamentarische Mehrheit ist vom Grundgesetz ausgeschlossen.«
Darum habe Irland, als es die gleichgeschlechtliche Ehe einführte, auch die Verfassung geändert. Hierfür ist in Deutschland eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Er halte die These, die Autoren des Grundgesetzes hätten die Ehe bewusst nicht eng als zwischen Mann und Frau definiert, für falsch.
»Die Verfassungsväter seien schlicht nicht auf die Idee gekommen, man könne unter Ehe etwas anderes verstehen als die Verbindung zwischen Mann und Frau«, sagte Benedict. Das legten auch vergangene Urteile des Bundesverfassungsgerichts nahe. Man habe so 1993 geurteilt, dass es keine Anhaltspunkte für einen grundlegenden Wandel des Eheverständnisses gebe, dass das Geschlechtsmerkmal dafür keine prägende Bedeutung habe.
Bei der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes unter der rot-grünen Bundesregierung 2002 hieß es aus Karlsruhe, die eingetragene Lebenspartnerschaft sei keine Ehe im Sinne der Definition in Paragraph 6. Die Ehe sei eine Institution, die gleichgeschlechtliche Paare wegen ihres gleichen Geschlechts nicht eingehen könnten.
Der Jurist sieht aber Schwierigkeiten darin, dass eine verfassungsgerichtliche Normenkontrolle der »Ehe für alle«, wie sie Bayern erwäge, zu deren Aufhebung führen würde. Eine solche Aufhebung sei zwar rechtlich richtig, doch nach diesem Kriterium allein funktioniere die Rechtsprechung nicht mehr.
Das Recht sei Auslegungssache der Richter, die sich im ersten Senat des Bundesverfassungsgerichtes hauptsächlich aus Nominierten von SPD, Grünen, FDP und Union zusammensetzten. Es sei kaum denkbar, dass die Richter die Homo-Ehe kippen würden.
Kommentare zum Artikel
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Und unsere Politiker und Medien beschweren sich über die Justizreform in Polen und sehen darin eine Gefahr für die Demokratie.
Ist ja auch klar und nachvollziehbar. Wer demokratische Grundsätze einhält, sich an das Grundgesetz und die Verfassungen hält, ist eine Gefahr für unsere derzeitige linksversiffte Politikerkaste, weil sie ihnen nämlich Grenzen setzen und eine Diktatur verhindern sollen.
Auch der Fisch "Rechtsprechung" unserer famosen Demokratie stinkt vom Kopf her. Die von Partei-Politikern für Partei-Politiker ausgewählten Richter am Bundesverfassungsgericht. werden nach Parteipolitischen Gesichtspunkten ausgewählt, nicht nach rechtsstaatlichen Sie sehen ihre Aufgabe nicht in der Wahrung des vom Parlament gesetzten, geschriebenen Rechts, sondern in dessen "Weiterentwicklung" nach ihrem je eigenen Gerechtigkeitsverständnis. Man kann das auch Rechtsbeugung nennen.
»Die Gesetzgebung ist immer an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden«
Es ist offenkundig NICHT so!
Verfassungsbruch ist nicht strafbar und einmal praktiziert wird er zur "Normativität des Faktischen". :) Wir leben nun einmal in der Anarchie von oben. Wenn sich nun das Volk - im krassen Gegensatz zum Regime - gesetzestreu verhält, dann ist das Volk erledigt, nicht das Regime. Denn moralisches Handeln in einer unmoralischen Welt bedeutet den Tod; in diesem Fall den Volkstod.
„... ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz” - und gegen
die Bibel! Lasst uns das niemals vergessen!
Das GG ist nur für die Kleinen da. Es schützt sie nicht mehr, sie werden damit behämmert.
@ Heinz Becker: Richtig benannt- und so hat sich mittlerweile ein Teil der Justiz auf dem Sektor des Rechtsstaats und deren ignorierten Grundgesetze
abgehoben."Eine Schande für unser Land!"
Sehr viele Entscheidungen vom Merkel Regime sind nicht grundgesetzkonform, wie das Aussetzen des Asylparaghraphen, die ganzen Rettungsschirme für arme Staaten, das NetzDG und auch eben die Ehe für alles.
Und passiert irgendwas? Geht jemand auf die Strasse? Gibt es Kritik in den Staatsmedien? Nichts. Deutschland ist leider zu einem Fast-Failstate verkommen und leider hauen immer mehr gute Leute aus dem Mittelstand hier ab und nehmen ihr Geld und ihre Arbeitsplätze mit. Das wird nicht gut enden.
Das ist interessant, aber, bei allem Respekt, derzeit wohl unser kleinstes Problem. Viel wichtiger wäre doch, wenn Juristen endlich aufstünden und den permanenten und mittlerweile alltäglichen Gesetzesbruch im Straf- und Familienrecht durch die Lieblingsmitbürger von Schulz und Nahles beklagen und ihre eigenen Kollegen der Rechtsbeugung überführen würden. Ich, als dummer Nicht-Jurist, würde die aktuelle Entwicklung so einschätzen: Unrecht wird zu Recht und wer die Anwendung des Gesetzestextes aus den Rechtsvorschriften einklagen möchte, der wird verfolgt!
„Nirgendwo steht im Grundgesetz, dass die Ehe nur zwischen Mann und Frau möglich ist.“ - Heiko Maas am 06.07.2017
Unglaublich, wie Maas hier versucht, die Bürger zu täuschen.
Natürlich sind die Verfassungsväter gar nicht auf die Idee gekommen sind, man könne unter Ehe etwas anderes verstehen als die Verbindung zwischen Mann und Frau, schließlich war Homosexualität damals noch strafbar:
„Bis 1969 stand männliche Homosexualität in der Bundesrepublik Deutschland generell unter Strafe. Ursprung dieser Gesetzgebung war das Reichsstrafgesetzbuch von 1872. Dessen Paragraph 175 lautete: ‚Widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängniß zu bestrafen; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.‘
Mit der Reform des Strafgesetzbuches im Jahr 1969 wurde der Paragraph 175 zum ersten Mal in der Bundesrepublik geändert. Homosexualität unter erwachsenen Männern über 21 war nun keine Straftat mehr. 1973 wurde das Alter auf 18 Jahre herabgesetzt. Als Sonderregelung blieb damit weiter bestehen, dass Jugendlichen nicht mit 16 Jahren die Reife für gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen zugestanden wurde.
Erst im Zuge der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten und der Zusammenführung ihrer Rechtssysteme wurde der Paragraph 175 im März 1994 nach diversen Gesetzesinitiativen endgültig aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.“
http://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/180263/20-jahre-homosexualitaet-straffrei-10-03-2014
Nach der Verfassungswirklichkeit in Deutschland haben nur noch Mohammedaner einen Anspruchdarauf, nach dem Wortlaut des Grundgesetzes behandelt zu werden, und zwar nach dessen extensivster Auslegung. Die Menschen, die schon lange hier leben, haben dieses Recht durch nachhaltiges Wählen der falschen Leute in die Parlamente verwirkt.