Gesundheitsminister fordert kostenpflichtige Corona-Tests ab Herbst

Jetzt kommt Karl Lauterbach kassieren!

Mit drei Szenarien und einem Sieben-Punkte-Plan will Karl Lauterbach für den Herbst gewappnet sein. Dabei ginge es so einfach.

Foto: Screenshot, ARD
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Entweder wurde dem »Angstminister« wegen der dunklen Wolken am Wirtschaftshimmel die Gelder gekürzt – oder Karl Lauterbach will die Bürger noch weiter drangsalieren. Geht es nach seiner Herbst-Strategie gegen Corona, die er selber ausgearbeitet hat, dann sind die sogenannten Bürger-Tests laut RND bald kostenpflichtig.

»Trotz der moderaten Covid-19-Belastung der Intensivmedizin«, schreibt Lauterbach in dem Strategiepapier, »könnten die Arbeitsausfälle erneut flächendeckende Maßnahmen des Übertragungsschutzes (Masken und Abstand in Innenräumen), aber auch Maßnahmen der Kontaktreduktion nach regionaler Maßgabe erforderlich machen«.

Da kann es jemand offenbar so gar nicht erwarten, dass wieder ein Lockdown über das Land und seine Bürger verhängt werden kann. Anders ist es schwer zu deuten, dass in zwei der drei für den Herbst skizzierten Szenarien die Maßnahmen aus dem vergangenen Winter wieder greifen sollen.

Im dritten und schlimmsten Szenario dominiere »eine neue Virusvariante mit einer Kombination aus verstärkter Immunflucht beziehungsweise Übertragbarkeit und erhöhter Krankheitsschwere«. Dann werden wieder alle Maßnahmen ergriffen.

Neben den drei Szenarien legte der Minister noch einen Sieben-Punkte-Plan vor. Er enthält die übliche »Impfkampagne« mit einer vierten Impfung, weil die ersten drei nichts nutzen. Daneben sollen die vulnerablen Gruppen gezielt geschützt werden – ein Vorschlag, der seit Beginn der Pandemie durch die Medien geistert und offenbar nach über zwei Jahren noch immer nicht umgesetzt wurde. Weiter sollen die Krankenhäuser verpflichtet werden, alle Fälle zu melden.

Zusätzlich wird es ein spezielles Schutzkonzept für Kinder- und Jugendliche geben. Nicht vor der Impfung und ihren Nebenwirkungen. Im Gegenteil, an Kinder und Jugendliche will Lauterbach »besonders« herantreten, dass sie sich Impfen. Offenbar weiß der Minister noch immer nicht, dass Corona Kindern und Jugendlichen nichts tut.

Punkt 7 ist ein echter Lauterbach-Kracher! Es soll eine »Novelle des Infektionsschutzgesetzes« für den September geben, nachdem die die Erkenntnisse der Stellungnahme des Corona-Expertenrats berücksichtigt wurden. Sie soll nun doch Ende Juni vorliegen, nachdem Lauterbach mit allen Versuchen gescheitert ist, die Vorlage des Berichts zu verhindern. Kaum zu glauben: Nach einem halben Jahr im Amt will der Gesundheitsminister zum ersten mal Maßnahmen von ihrer Wirkung abhängig machen.

Ein viertes Szenario hat der SPD-Politiker Karl Lauterbach aus verständlichen Gründen vergessen. Der nachweislich inkompetente und überforderte Minister, der bis heute den Genesenenstatus nicht an die EU-Richtlinien angepasst hat, tritt umgehend zurück. Damit wäre wirklich allen Bürgern geholfen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: individuum verus

Nostradamus 2.0 hat Torschlußpanik und steht unter Zugzwang, denn anscheinend gibt es noch Richter, die es mit dem Glauben an den Rechtsstaat ernst meinen.

Ihm wird das nachfolgend angeführte Verfahren nicht entgangen sein und das nun ein OVG quasi gegen ihn entschieden hat, dürfte ihm sehr ungelegen kommen:

https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/die-verpflichtung-in-bestimmten-einrichtungen-tatiger-personen-eine-impfung-gegen-das-corona-virus-nachzuweisen-kann-nicht-mittels-eines-zwangsgeldes-durchgesetzt-werden-212765.html

Zitat der Presseinformation zu dem Beschluss:

"Die Verpflichtung in bestimmten Einrichtungen tätiger Personen, eine Impfung gegen das Corona-Virus nachzuweisen, kann nicht mittels eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden

Der 14. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 22. Juni 2022 (Az.: 14 ME 258/22) die Beschwerde des Landkreises Diepholz gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover (Az.: 15 B 1609/22) zurückgewiesen, mit dem dieses Eilrechtsschutz gegen einen Bescheid gewährt hatte, der der Antragstellerin unter Androhung eines Zwangsgeldes aufgab, einen Nachweis über die Impfung gegen das Corona-Virus SARS-CoV-19 einzureichen.

Die Antragstellerin arbeitet in einem Seniorenhaus. Nachdem der Landkreis von ihrem Arbeitgeber die Mitteilung erhalten hatte, dass sie nicht gegen das Corona-Virus geimpft sei, ordnete er gegenüber der Antragstellerin unter Hinweis auf § 20a Abs. 5 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) an, einen Impfnachweis über eine Erstimpfung innerhalb einer Frist von 14 Tagen sowie einen Impfnachweis über eine Zweitimpfung innerhalb einer Frist von weiteren 42 Tagen beim Gesundheitsamt einzureichen; die Frist für die Zweitimpfung beginne ab dem Tag der verabreichten Erstimpfung zu laufen. Er ordnete zudem die sofortige Vollziehung dieser Verfügung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO an und drohte der Antragstellerin für den Fall, dass sie der Verfügung nicht nachkomme, ein Zwangsgeld an.

Auf den hiergegen gerichteten Eilantrag stellte das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der dort gleichzeitig von der Antragstellerin erhobenen Klage gegen die Anordnung der Vorlage der Impfnachweise wieder her und ordnete die aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung an. Zur Begründung führte es unter anderem aus, die Vorgehensweise des Landkreises sei im Ergebnis wegen eines Verstoßes gegen die vom Gesetzgeber geschützte Freiwilligkeit der Impfentscheidung voraussichtlich rechtswidrig und nicht durch § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG gedeckt.

Diese Entscheidung hat der 14. Senat in seinem heutigen Beschluss im Ergebnis bestätigt. Mit dem angefochtenen Bescheid begehre der Landkreis der Sache nach nicht nur - wie in § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG vorgesehen - die Vorlage eines Nachweises im Sinne des § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG. Die Antragstellerin werde vielmehr (mittelbar) dazu verpflichtet, in der vorgegebenen Frist die Impfungen gegen das Corona-Virus vornehmen zu lassen. Für eine solche Verpflichtung einer ungeimpften Person und (erst recht) für die zwangsweise Durchsetzung dieser Verpflichtung mittels eines Zwangsgeldes biete § 20a Abs. 5 Satz 1 IfSG aller Voraussicht nach keine Grundlage. Die verkürzt auch als „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ bezeichnete einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht begründe nämlich gerade keine Verpflichtung der betroffenen Personen, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Faktisch stelle die Regelung die Betroffenen vielmehr lediglich vor die Wahl, entweder ihre bisherige Tätigkeit aufzugeben oder aber in die Beeinträchtigung ihrer körperlichen Integrität durch die Impfung einzuwilligen. Dementsprechend eröffne § 20a Abs. 5 Satz 3 IfSG dem Gesundheitsamt die Möglichkeit, bei Nichtvorlage eines Nachweises ein sofort vollziehbares Betretens- oder Tätigkeitsverbot auszusprechen. Dies entspreche dem Sinn und Zweck der einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht, äußerst vulnerable Personengruppen vor einer Infektion mit dem Corona-Virus zeitnah und in besonderem Maße zu schützen.

Die Entscheidung des Senats ist nicht anfechtbar.

Der Beschluss wird zeitnah in der kostenfrei zugänglichen Rechtsprechungsdatenbank der Niedersächsischen Justiz (www.rechtsprechung.niedersachsen.de) veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund wird gebeten, von individuellen Anfragen zur Übersendung des Beschlusses abzusehen." Zitat Ende

Dieser Beschluß bedeutet keine Aushebelung der sektoralen Impfpflicht!

Da aber vermutlich und hoffentlich die wenigsten Gesundheitsämter tatsächlich ein Betretungsverbot aussprechen werden, kastriert dieser Beschluß die Impfpflicht aber zumindest in Niedersachsen teilweise.

Nunmehr bleibt abzuwarten, wie die Verwaltungsgerichte in den anderen Bundesländern entscheiden werden. Und die mit Sicherheit danach angerufenen Bundesgerichte.

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Ich habe Vermutung, daß Nostradamus 2.0 aufgrund dieses Beschlusses so rachsüchtig öffentlichkeitswirksam gegen ungeimpfte Pflegekräfte gehetzt hat. Was für ein Armutszeugnis.

Gravatar: Stefan Ha.

Kostenpflichtige Tests? Finde ich gut.
Gerade jetzt und in Zukunft, wenn alles immer teurer wird und man sich zwischen Miete, Strom oder Essen entscheiden muss, wird sich selbst der Hypochonder 10 Mal überlegen, ob er symptomlos Corona-Tests bezahlt oder es lieber lässt. Bedeutet im Klartext, dass die Infektionszahlen dahinschmelzen, wie das Eis im Sommer.

Gravatar: Grace

Lauterbach zu ungeimpften Pflegekräften: „Ihre Arbeit ist nichts wert!“

https://philosophia-perennis.com/2022/06/22/lauterbach-zu-ungeimpften-pflegekraeften-ihre-arbeit-ist-nichts-wert/

MEINE Arbeit ist nichts wert, würde als Aussage wohl eher passen.

Wenn alle ungespritzten Pflegekräfte ihre Arbeit nur eine Woche niederlegen würden, bräche das Pflegesystem komplett zusammen.

Karlchen braucht sich wahrlich nicht zu wundern, wenn er demnächst einmal ordentlich den Frack voll bekommt.

Verkommene Subjekte delegieren dieses Land in den Irrsinn. Völlig geisteskrank.

Gravatar: die Vernunft

Wenn sich die Arbeit durch sein Kassieren nicht mehr lohnt, werden sich viele Hochqualifizierte arbeitslos melden. Das wird diesen Regierungsdarstellern den Rest geben.
Wir müssen nicht bis zur Rente ein Leben lang für nichts arbeiten. Wir werden der Wirtschaft richtig fehlen, und sie zusätzlich abwürgen. ...

Aber das tut ja nichts, wer braucht schon abgegriffene Steuereinnahmen, wo man doch Geld drucken kann.

Diese Regierung tut wirklich alles, um einfach nur eine Katastrophe für unser Land zu sein, und es schnellstmöglichst zum Absturz zu bringen. Sie schaffen das!

Gravatar: die Vernunft

Man sollte sich den Bundeskrankmachminister nur mal stehend ansehen, ein kleines altes gebückt gehendes Männchen, ähnlich wie Hitler auf seine letzten Tage. Ähnlich wie Hitler, hat dieser Mann, und zwar bewußt und in Kenntnis der Fakten, aus reiner persönlicher Profilierungssucht einem ganzen Volk die Vernichtung spritzen lassen. Dieser Mann gehört in ärztlicher Behandlung, und nicht in ein Ministeramt. Gott wird es nicht hinnehmen, wie dieser Mann mit seiner Schöpfung spielt.

Auch die das zu verantwortende "Weltelite", die dieses Virus, und die Strategie, die mit diesen Instumenten in ihre Hölle führen soll, die alles seit 1985 entwickelt und zum Teil anderswo erprobt hat, auch sie wird nicht davonkommen, so oder so nicht.

Gravatar: Peter Meyer

In einem Punkt kann ich das sogar nachvolziehen. Viele lassen sich testen, weil sie kein Bock auf Arbeit haben. Aber hier hat der Angstminister sich seine eigene Grube gegraben. Werden die Tests kostenpflichtig, werden die Inzidenzen sinken. Und das passt dann nicht zu der Angst- und Panikmache von Panikkarl.

Gravatar: Werner Hill

Mal angenommen, es gäbe keine Plandemiker und keine Impfmafia - dann wäre doch das 1. und einzige Szenario, daß alles wieder so läuft wie vor Corona:

Wer sich krank fühlt, geht zum Arzt oder kuriert sich selbst aus. "Bürger-Tests" sind völlig überflüssig.

Und außerdem spricht viel dafür, daß es - auch wenn die Impfungen nicht "immunisiert" haben - nach 2 Jahren Corona eine Herdenimmunität gibt.

Wozu also die lächerliche Panikmache für den Herbst?

Ach so - daß es die Plandemiker alias Imfpfmafia nicht mehr gibt, war ja nur eine Annahme ...

Gravatar: Lutz

"...Karl Lauterbach will die Bürger noch weiter drangsalieren."

Aber aber, er sorgt sich doch nur vorbildlich für uns, werte Spaßbremsen; das muß man doch anerkennen.

Ole du Leberwurst im Kanzleramt, angeblicher Richtlinien-Bestimmer, feuer diesen Spinner endlich - vielleicht könnte der Schattenkanzler Kuhscheiße-Stapler dich dabei unterstützen.

Weg mit der Corona- und Kriegspolitik - für Frieden und Freiheit!!!

Gravatar: Fritz der Witz

Nun: Wenn das Volk SO DUMM ist, zu bezahlen, was sowieso schon aus Steuermitteln bezahlt ist, dann soll es so sein.

Die Dummheit und Feigheit der Almans ist weltberühmt.

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