Die Forderung nach "Kinderrechten" im Grundgesetz ist eine Täuschung

Isolierte Kinderrechte bringen Kindern nicht mehr Schutz, sondern Familien mehr staatliche Bevormundung

Die Lobby für Kinderrechte ist breit. Doch verbirgt sich hinter dem harmlosen Begriff der handfeste staatliche Versuch, das Elternrecht auszuhebeln.

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Der folgende Artikel wurde freundlichst von der »Initiative Familienschutz« zur Verfügung gestellt. Zu diesem Thema gibt es auf der Internet-Plattform »Civil Petition« eine Petition namens »Kinderrecht ist Elternrecht: Familien vor staatlichem Zugriff schützen«.

 

Kinderrechte: In den vergangenen Jahren schwebte das Thema gelegentlich geisterhaft durch die Medien. Besonders die damalige Familienministerin Schwesig und ihr Kollege, Justizminister Heiko Maas, konnten sich für eine gesetzliche Norm speziell für Kinder erwärmen. 2015 starteten die Kabinettsmitglieder die Kampagne „Stark machen für Kinderrechte“. Laut eigenem Bekunden wollte Frau Schwesig den Kindern im Grundgesetz „ein eigenes Zuhause“ geben.


Die CDU war immer dagegen


Das Problem: Schwesigs Vorstoß ist überflüssig. Denn Kinder haben bereits eine Heimat im Grundgesetz, genauer im Artikel 6, Absatz 2 – landläufig Elternrecht genannt. Er lautet: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ 2019 wird sich Artikel 6 zum siebzigsten Mal jähren. Die CDU-Rechtsexpertin Elisabeth Winkelmeier-Becker nannte das Vorhaben, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, folgerichtig „Schaufensterpolitik“. Ihr zur Seite sprang Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher der Unionsfraktion: Den Eltern werde treuhänderisch die Rechte der Kinder übertragen, weil davon auszugehen sei, „dass Eltern grundsätzlich besser als der Staat wissen, was für ihr Kind gut ist“. Die CDU habe Sorge, dass die explizite Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz die Kinder in eine rechtliche Distanz zu den Eltern bringe. Diese Sorge ist nun innerhalb der Koalitionsverhandlungen mit FDP und Grünen verpufft. Angela Merkel wird ihre Kanzlerschaft nicht für den Widerstand gegen die „Schaufensterpolitik“ aufs Spiel setzen. Das Täuschungsmanöver durch den harmlosen Begriff „Kinderrechte“ eilt der Regierungschefin in spe zu Hilfe, denn Kinderrechte hören sich gut an. Was kann man schon dagegen haben, wenn mehr Maßnahmen zum Schutz von Kindern gefordert werden?


Gewalt an Kindern: Noch mehr Gesetze helfen nicht


In Deutschland leben 10,7 Millionen Kinder unter 14 Jahren. Die Zahl der körperlichen Misshandlungen an Kindern bewegt sich laut Kriminalstatistik um die 4000 Fälle, sexuellen Missbrauch erleiden sogar über 13 000 Kinder pro Jahr, die Dunkelziffer nicht eingerechnet. Jeder einzelne Fall bringt unermessliches Leid über die Kinder und ihre Familien. Dahinter stehen kleine Geschöpfe, die nie erfahren haben, was Liebe und Geborgenheit bedeuten – Zeichen der Fürsorge, auf die gerade Kinder ein besonderes Anrecht haben und viel zu oft genau das Gegenteil davon bekommen. Diese Zahlen der Kriminalstatistiker erinnern uns jedes Jahr daran, dass die deutsche Gesellschaft – und nicht der Staat – das grundgesetzlich geschützte Wächteramt über Familien ausübt. Jeder einigermaßen wache Bürger kann zum potentiellen Retter eines misshandelten Kindes werden. Bewachen und beschützen ist im Artikel 6, Absatz 2 des Grundgesetzes in eins gedacht.


Familienrecht: Je stärker der Staat, desto schwächer die Eltern


Um die Gewalt gegen Kinder besser zu bekämpfen, um für einen besseren Schutz von Kindern zu sorgen, braucht es mehr verantwortungsvolle Eltern und mehr aufmerksame Bürger, aber nicht noch mehr Staat. Die vorhandenen Gesetze zum Kinderschutz reichen aus. Selbst Formen eher geringer körperlicher Züchtigung, die bis weit in die 50er Jahre noch zum Gewohnheitsrecht von Eltern gehörten, stehen seit dem Jahr 2000 unter Strafe. Angezeigt kann heute jeder, der einem Kind einen Klaps auf dem Po versetzt. Manchmal mit grotesken Auswirkungen, bei denen Strafmaß und Tat in keinem Verhältnis zueinander stehen. So musste ein Vater 800 Euro zahlen, weil er auf dem Weihnachtsmarkt seine 4jährige Tochter ohrfeigte. Die Kleine war zuvor weggelaufen.


Wer profitiert von Kinderrechten?


Was will ein Staat bezwecken, der Kindern ein isoliertes Recht zugesteht? Es steht zu bezweifeln, dass es sich hierbei um reine Symbolpolitik handelt, die bei Medien und sicher auch bei vielen Bürgern eine positive Publikumswirkung erzielt. Dahinter liegt das immerwährende Bestreben des Staates, Befugnisse und Zuständigkeiten auszuweiten. Auch wenn dies diametral der Freiheit und Interessen seiner Rechtssubjekte zuwiderläuft. Nachdem sämtliche Familienministerinnen seit Renate Schmidt das politische Instrumentarium, in Alltag und Leben von Familien dirigierend einzugreifen, immer weiter ausgebaut und verfeinert haben, ist nun anscheinend das grundgesetzlich geschützte Elternrecht an sich an der Reihe. Durch den Zusatz eines eigenständigen Gesetzes für Kinder wird es faktisch ausgehebelt. Der Staat und seine Behörden maßen sich an, per se Anwalt der Kinder sein zu können. Die rechtlichen Folgeprobleme, die sich aus einem isolierten Kinderrecht ergeben, das durch Jugendämter und Familiengerichte jederzeit in Stellung gegen das Elternrecht gebracht werden kann, kommen gratis dazu.


Kinderrechte: Der diskrete Charme der Autokratie


Wer von Kinderrechten spricht, meint mehr Einmischungsrecht bis in das innerste Beziehungsgefüge von Familien. Wer von Kinderrechten spricht, will das Recht und die Pflicht von Eltern schwächen, selbst und eigener Verantwortung für die freie Entfaltung ihrer Kinder zu sorgen. Der Staat hat kein Recht, in die private, häusliche Hemisphäre von Familien hineinzugreifen. Sie muss ihm entzogen bleiben zum Schutz der Kinder und zum Schutz ihrer Eltern. Der blinde gesellschaftliche Fleck „Familie“ sorgt für Misstrauen bei den Parteien. Allzu gerne würden sie es ändern. Kinderrechte sind der staatliche Versuch, über das Einfallstor „Kind“ Eltern zu bevormunden und ihre Erziehungsfreiheit je nach Belieben zu beschneiden oder völlig aufzuheben. Nur autoritäre Regime haben mit so etwas kein Problem.



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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: H.Roth

Wohin solche Pläne führen, kann man am Beispiel von "Barnevernet" in Norwegen sehen. Diese Kinderschutzorganisation nimmt den Eltern oft ganz ohne Ankündigung und in vielen Fällen nur auf "Verdacht der Kindesmisshandlung" die Kinder weg, und entzieht ihnen das Sorgerecht. Zu Kindesmisshandlung zählen z.B. schon folgenden Gründe: das Kind muss den Mülleimer leeren, dem Kind werden zu viele Süßigkeiten (an Wochentagen) gekauft, das Kind wird öfters mal unpünktlich zur Schule gebracht. Betroffen davon sind oft osteuropäische Familien, die noch einen sehr konservativen Erziehungsstil haben.

Gravatar: Thomas Waibel

Das ist ein weitere Schritt um die Kinder von ihren Eltern zu entfremden und diese unter staatliche Kontrolle zu bringen.

Paßt sehr gut zu dem "DDR"-Kinderkrippen-System, das man flächendeckend einführen will.

Der Schutz von Ehe und Familie spielt nur noch eine Rolle, wenn es darum geht, den Familiennachzug von Immigranten durchzusetzen und deren Abschiebung zu verhindern.

Gravatar: Unmensch

Der Staat weis sogar besser als die Bürger, was für die Bürger gut ist. Für Kinder gilt das umso mehr.
Danke, lieber Staat, dass du all das für uns tust, und bitte tue uns noch viel mehr gutes, nimm uns in deine Obhut, beschütze und leite uns arme Schäflein, oh Staat, der du unser Hüter bist, unsere Hoffnung, unser ein und alles.

Gravatar: Frank

Wozu führt die Einmischung des Staates in die Familie?

Dazu das es immer weniger Familien gibt!

Der Umkehrschluss könnte unter anderem sein das reale Menschen entweder nichts mit dem Staat zu tun haben wollen oder er ihnen Scheißegal ist weil sie eh alles bezahlt bekommen.

Und genau dahin geht die Masse.

Mit dieser seit Jahren stattfindenden Einmischung in innerste Familienangelegenheiten - Ich meine Partner werden bei Trennung geradezu zwangsläufig vor Gerischt getrieben! Ebenso gekündigte Mitarbeiter...- zerstört er die Grundlage des gesamten Volkes und eine existenzielle Vorbedingung unserer Zukunft.

Die Regierungsabgesandten von "Uns dem Volk" haben in den letzten Jahrzehnten eine arg herablassende Denkweise über "uns den Saudämlichen Stinkemob" entwickelt und das zeigt sich jedes Jahr schlimmer.

Aber es bleibt das Gesetz: Je mehr sich eine Regierung in die Verantwortlichkeiten ihres Volkes und jedes einzelnen einmischt umso unfähiger wird sie dieses Vilk zu regieren.

Man kann eben nicht alles kontrollieren und wenn man es versucht und zwanghaft anderen ihre natürliche oder zugewiesene Verantwortung wegnimmt, wird man alles in den Zusammenbruch treiben, egal ob Familie, Firma, Verein, Bundesland oder einen ganzen Staat. Man reißt sich selbst quasi die Beine weg, sägt den Ast auf dem man sitzt ab.

Gravatar: Hand Meier

Man muss sich mal bewusst machen, eine deutsche Kanzlerin, hat eine Integrationsbeauftragte Ministerin, die es normal findet, dass ältere muslimische Männer, sich vom Ditib-Hodscha eine Minderjährige Kinderbraut, als neues Sex-Spielzeug, antrauen lassen dürfen.

Aus meiner moralischen, und der strafrechtlichen Sicht, sollten alle daran beteiligten Volljährigen zu hohen Haftstrafen verurteilt werden, die als Erwachsene sexuelle Verfehlungen an Kindern vollziehen, und diejenigen die das toleriert haben, als Mit-Täterinnen kein politisches Amt mehr bekleiden dürfen, denn sie haben ihre bürgerlichen Ehrenrechte sämtlich verloren.
Wer bringt die Ministerin und die Kanzlerin, endlich vor ein Gericht?
Wer verurteilt ihre Untaten, und ordnet Haftstrafen an?

Gravatar: Manuel Mumuvitch

Ja, na klar, 'Das Private ist politisch und das Politische ist privat'. Um die 'Konkurrenzverhältnisse' in der Gesellschaft aufheben zu können, müssen sie zuerst einmal in der Familie aufgehoben werden, lassen Sie sich das von der geistigen Mutter von Personalien wie Schwesig, Merkel, Nahles, Schröder, von der Laien, Roth, Dreyer, Künast, Schmidt, Zypries usw.usf. gesagt sein ...

https://www.youtube.com/watch?v=k7jEk_f04pE ,

... die übrigens 'nach Diktat verreist' ist und ihre kleinen Kinder verlassen hat, um sich ganz dem bewaffneten Kampf und ihrer Karriere im 'Untergrund' zu widmen und ihre Gegner final zu 'verhauen'. Die 'Kindererziehung' der Meinhof - Kinder fand dann bis auf Weiteres durch irgendwelche Kampfgenossen im Libanon statt, wohl das Äquivalent einer Frau Schwusig heute, die ihre Kinder in einer Privatschule parkt.

'Kinderrechte' müssen im Übrigen schon deswegen ins Grundgesetz, weil Frauen und Kinder ('Frauen und kinder zuerst') ja nicht als 'Menschen' und 'Staatsbürger*Innen' im Sinne des Grundgesetzes gelten und deswegen bisher auch nicht in den Genuss der Grund -, Freiheits - und Menschenrechte des Grundgesetzes kommen, nicht wahr?

Lieber Herrgott, bitte lass' Hirn regnen, echt jetzt, verdammt nochmal ...

http://menschundrecht.de/Feminismus%20Deutschland.pdf

Gravatar: Angela Gfall - Gebroch

Für Bekloppte und Perverse müssen 'Kinderrechte' 'natürlich' ins Grundgesetz ...

http://www.spiegel.de/forum/politik/grundgesetzaenderung-schwesigs-kinderrechts-plaene-gehen-der-union-zu-weit-thread-134250-8.html#postbit_16401010 .

Aber noch wichtiger ist das Wahlrecht für Kinder, dieses alte Steckenpferd von superwoman A.Nahles und von Herbert Grölemeyer, mit dem können die vereinten ProletArierInnen ihre Wahlstimme dann vervielfachen, dieses wachsende Prekariat all der alleinerziehenden Muttis mit dem Geschäftsmodell 'Fünf Kinder von sechs Vätern' einschliesslich Ihre alle alleinerziehende Muddi im Berliner Rotgrünbraunlichtbezirk ...

http://www.spiegel.de/forum/lebenundlernen/wahlrecht-mit-16-a-thread-5776-11.html#postbit_3070161

http://www.spiegel.de/forum/politik/schroeder-gegen-von-der-leyen-zwei-ministerinnen-im-quotenkampf-thread-46017-14.html#postbit_8940310

... 'gfall unn gebroch' ...

http://www.spiegel.de/video/armut-der-abstieg-der-ehemaligen-schuhstadt-pirmasens-video-1769131.html .

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