Erneut mildes Urteil für mehrfach abgelehnten Asylbewerber

Islamist mit 23 Identitäten: Nur zwei Jahre Haft

Der Marokkaner Abderrahman D. beantragte unter 23 verschiedenen Identitäten Asyl. Ferner fand man bei dem Islamisten Anleitungen für Bombenanschläge. Trotzdem entschied das Amtsgericht Zwickau auf nur zwei Jahre Haft.

Foto: Pixabay
Veröffentlicht:
von

Der marokkanische abgelehnte Asylbewerber Abderrahman D. nahm insgesamt 23 verschiedene Identitäten und sieben unterschiedliche Geburtsdaten an. Mal war er Libyer, mal Franzose, Syrer, Marokkaner oder Algerier. Zudem fand man bei dem offensichtlichen islamistischen Gefährder Anleitungen für Anschläge.

Dazu zählte auch das Handbuch »Rechtsleitende Kunde für Selbstmordattentäter« mit Anleitungen zu Sprengstoffanschlägen, das auch der aus Tunesien stammende Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri besaß.

Auf seinem beschlagnahmten Mobiltelefon wurden 500 Bilder und 91 Videos mit direktem Bezug zur Terrormiliz »Islamischer Staat« gefunden, darunter Enthauptungsvideos und weitere Anleitungen zum Bauen einer Bombe.

Vor dem Amtsgericht Zwickau wurde der Marokkaner Abderrahman D. jetzt wegen Urkundenfälschung und der Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu lediglich zwei Jahren Haft verurteilt. Für Urkundenfälschung - und das schon in einem Fall - können bis zu zehn Jahren Haft nach Paragraph 267 StGB angeordnet werden.

Abderrahman D., der Mitglied der Terrormiliz »Islamischer Staat« sein soll und bei dem sich auch in der Wohnung allerlei extremistisches Bild- und Textmaterial fand, wurde von zwei Polizeiautos zum Amtsgericht eskortiert. Sieben Polizisten sicherten danach den Gerichtssaal, in dem der Angeklagte an Händen und Füßen gefesselt auf sein Urteil wartete.

Vor dem Zwickauer Gericht stritt D. ab, Anhänger der Terrormiliz zu sein. Er habe er sich nur über den IS informieren wollen, dieser sei »böse und schlecht«. Wie die Anleitung zum Selbstmordattentat auf sein Handy gekommen sei, wisse er nicht. »Ich bin hier gut aufgenommen worden«, sagte der Marokkaner. »Ich habe keinen Grund, etwas zu tun.«

Richter Stefan Noback erklärte bei der Urteilsverkündung, von einer Bewährungsstrafe für den mehrfach abgelehnten und immer noch geduldeten Asylbewerber abzusehen, mit den Worten: »Das rechtsliebende Volk würde es nicht verstehen, wenn ich einen Gefährder freilassen würde«.

Der Marokkaner war 2007 zunächst auf legalem Weg mit einem Visum nach Spanien eingereist. Nur kehrte er nach dessen Ablauf nie zurück in sein Heimatland. 2012 machte er sich über Frankreich und Belgien auf nach Deutschland, um jeweils neue Asylanträge zu stellen. Dabei gab er immer wieder falsche Namen und Geburtsdaten an.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

… „Trotzdem entschied das Amtsgericht Zwickau auf nur zwei Jahre Haft.“ …

Wäre er Deutscher gewesen, hätte das Strafmaß mit Sicherheit etwas anders ausgesehen!

Als Beispiel dafür beschreibe ich meinen Fall:

Da die Hartz4 zahlende Jobagentur erst seit anno 2013 eine monatliche Pauschale von 25 Cent für die Zahlung eines wegen Ablauf - neu erstellten Personalausweises zahlt, konnte ich mir diesen finanziell nicht leisten und wies die Behörde in 09456 Annaberg-Buchholz auf Personalausweisgebührenodnung § 1 hin. http://www.gesetze-im-internet.de/pauswgebv/__1.html

Dies allerdings wurde nicht akzeptiert, worauf ich das Angebot unterbreitete, die Stadtverwaltung könne sich 10 Jahre lang die mir von der ARGE monatlich überwiesenen 25 Cent von meinem Konto abbuchen.

Der Erfolg: Ich wurde mit einem Bußgeld von 240 Euro belegt, wogegen ich klagte.

Der zuständige Richter setzte das Bußgeld hernach auf 108 Euro + die entsprechenden Verwaltungskosten herab, zu deren Zahlung ich natürlich auch nicht fähig war.

Also wurde ich zunächst mit 4 Tagen Erzwingungshaft bedroht, welche ich selbstverständlich schon deshalb absaß, weil ich mir das von mir zu erpressende Geld nicht ergaunern - und damit tatsächlich straffällig werden wollte. Ganz nebenbei wurde mir schriftlich Aussicht gestellt, dass ich obendrein auch noch die Haftkosten zu übernehmen hätte!

Da ich bis heute nicht zahlte, bekam ich vor wenigen Tagen ein weiteres Schreiben der Staatsanwaltschaft Chemnitz mit der Botschaft bei Nichtzahlung:

„Haft droht“!!!

Ich schrieb zurück und erklärte, dass ich garantiere, dies bzgl. spätestens in 10 Jahren zum Wiederholungstäter zu werden und schlug zur Kosten- und Arbeitsersparnis vor, mich doch besser schon jetzt in Sicherungsverwahrung zu nehmen, worauf ich bis jetzt Ruhe hatte.

Da Schwerverbrechern - wie o. b. - der bis zum Machantritt dieser DDR-Merkel von uns gelebte Rechtsstaat offensichtlich nicht zuzumuten ist:

Soll mit Personen wie mir nicht ein entsprechender Ausgleich geschaffen werden?

Sollte es deshalb nicht für jeden Bundesbürger erstrebenswert sein, das Leben in einem Knast des Landes zu verbringen, in dem wir gut(?) und gerne(?) leben, um in unserer angestammten Heimat Platz für mehr Verbrecher mit Migrationshintergrund zu schaffen???

Gravatar: D.Eppendorfer

Ich halte es für ungerecht, diesem hofierten Goldstück seinen Einfallsreichtum bei der Abzockerintegration vorzuwerfen, denn möglich gemacht haben ihm das doch deutsche Behördentrottel und deren Hereinspaziert-Vorgesetzte im merkelhörig gefühlsduselig hirnbeschnittenen Willkommensrausch.

Anstatt die Versagensschuld also bei anderen zu suchen und zu sanktionieren, sollten wir zuerst die eigenen Idioten bestrafen.

Es sei denn, der Rechtsstaat ist längst zum ideologisch korrupten Linksstaat verkommen, worauf vieles im politischen und juristischen Schildbürgertum hinzuweisen scheint.

Gravatar: H.von Bugenhagen

Bei 23 Vergewaltigungen und Morden wäre er frei geblieben

Gravatar: karlheinz gampe

Einer von CDU SED Merkels hochbegabten CDU Merkelakademikern unter denen es nach roter CDU SED Merkel keine Kriminellen gibt. Da er ja nicht kriminell sein kann laut Stasis Eika ätzen die Bürger unter der Steuerlast einer roten CDU + SPD Regierung, die kriminell und verlogen Gesetze bricht und meineidig zum Schaden der Bürger wirkt. Gierige Politiker ala Banksterwesen regieren heute Deutschland. Selbst Friedrich der Große wusste schon, dass eine derartige Regierung kriminell und weniger wert als ein Pferdeschiss sei. Nur geisteskranke Deppen wählen verlogene Kriminelle !

Gravatar: Gerd Müller

2 Jahre und nach 2/3 Verbüßung gibts Bewährung !

Nur mal so:
Wer als Deutscher, ihm anvertraute Gelder zweckentfremdet oder veruntreut, bekommt Gefängnis bis 5 Jahre.(StGB § 266 Untreue)

PS:
Ich überlege mir gerade, wo unsere Steuergroschen so bleiben.
In die seit 10 Jahren völlig kaputte Straße vor meinem Haus, fließen sie jedenfalls nicht ...

Gravatar: Hand Meier

Man muss sich fragen, wie schaffen es Personen mit mangelnden Sprach- und Schrift-Kenntnissen, ohne einheimische Unterstützer, sich eine Vielzahl von Identitäten bei deutschen Ämtern zu zulegen, um jeweils Leistungen in bar abzuholen.
Bei der Stimmung unter den linken Refugee-Sympathiesanten ist davon auszugehen, dass gemeinsame Sache beim Betrug am Deutschen Staat, das wahre, gemeinsame Motiv darstellt.
Angefangen von der Einschleusung durch Gesetz widrig abgeschaffte Grenzkontrollen zur notwendigen Identitäts-Erfassung, bis zur Aufblähung einer Helfer-Industri in der zig Milliarden umverteilt werden, weil „parasitäre Merkel-Branchen“ entstanden sind, in denen ständig unter Vortäuschung falscher Behauptungen etwas „Unsichtbares“ auf Kosten der geneppten Deutschen „gerettet“ wird, wie u. a. „die Merkel-Mühlen und Merkel-Dach-Schäden“ zur Strompreis-Verdopplung.
Merkels Ära ist die des systematischen Betruges der einheimischen Bevölkerung, auf allen Ebenen.

Gravatar: Hannes

Ich hoffe der nimmt keinem GEZ zahlungsunwilligen oder hatespeechverbrecher den Haftplatz weg...

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang