"Ehe für alle" bedeutet einen Verstoß gegen Artikel 6 des Grundgesetzes

"Initiative Familienschutz" startet Petition gegen verfassungswidrige "Ehe für alle"

Die Initiative Familienschutz hat auf der Internetplattform "AbgeordnetenCheck" die Petition "Ehe für alle stoppen" gestartet. Die Petition richtet sich an den Bundespräsidenten und an den Bundesrat. Es geht darum, die "Ehe für alle" über diese Institutionen noch zu stoppen.

Veröffentlicht:
von

Die Initiative Familienschutz hat auf der Internetplattform "AbgeordnetenCheck" die Petition "Ehe für alle stoppen" gestartet.

Der Gesetzesbeschluss zur "Ehe für alle" bedeutet einen Verstoß gegen Artikel 6 des Grundgesetzes, welche die Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates gestellt hat.

Bislang ist die "Ehe für alle" lediglich ein Beschluss des Parlaments. Das bedeutet: Sie ist noch nicht rechtskräftig. Das Gesetz muss weitere Hürden nehmen. Zunächst muss es den Bundesrat passieren: Dieser kann Einspruch dagegen erheben. Dann muss es der Bundespräsident unterzeichnen. Der Bundespräsident hat die Pflicht, das Gesetz vor der Ausfertigung verfassungsrechtlich zu prüfen.

Die teilnehmenden Bürger fordern mit dieser Petition den Bundespräsidenten und den Bundesrat auf, ihrer Verpflichtung gegenüber dem Grundgesetz nachzukommen.

Hier können Sie an dieser wichtigen Petition teilnehmen.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Gassenreh

Im Gegensatz zu einem Kind in einer Vater-Mutter-Gruppierung, erleidet das in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung heranwachsende Kind eine gewisse Deprivationssituation bzw. Diskriminierung, da ihm der enge Kontakt mit der Gegengeschlechtlichkeit verwehrt bleibt und somit eine Art Freiheitsentzug vorliegt.
Hirnphysiologische Gegebenheiten weisen auf die Bedeutung gegengeschlechtlicher Erziehung und damit auf die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit gegengeschlechtlicher Spiegelung für spätere Stressverarbeitung, Bindungsfähigkeit und emotionale Zwischenmenschlichkeit hin.
Eine wesentliche neurophysiologische Basis für dieses wichtige Verhalten stellen die so genannten Spiegelneuronen dar, welche zur Grundausstattung des Gehirns gehören. Sie geben bereits dem Säugling die Fähigkeit mit einem Gegenüber Spiegelungen vorzunehmen und entsprechen so dem emotionalen Grundbedürfnis des Neugeborenen. Man geht davon aus, dass diese Spiegelneurone zwischen dem 3. und 4. Lebensjahr voll entwickelt sind. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Fähigkeit zu spiegeln optimal und intensiv im familiären Bezugskreis (Mutter oder Vater) genutzt wird. Wie bei allen Nervenzellen im Entwicklungsstadium gegeben, gehen auch die Spiegelneuronen bei mangelnder Anregung zu Grunde ("Use it or lose it").
[siehe Kapitel „Kinder – Die Gefährdung ihrer normalen (Gehirn-) Entwicklung durch Gender Mainstreaming“ im Buch: „Vergewaltigung der menschlichen Identität. Über die Irrtümer der Gender-Ideologie, 6. Auflage, Verlag Logos Editions, Ansbach, 2015: ISBN 978-3-9814303-9-4]

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang