Kein Beschwerderecht bei gelöschten Inhalten

Heiko Maas: »Ein Recht auf Meinungsfreiheit gibt es bei Facebook nicht«

Justizminister Maas (SPD) war schnell dabei, als es darum ging, wie man Inhalte auf Social Media-Plattformen wie Facebook löschen kann. Wie man sich aber gegen Entscheidungen wehren kann, interessiert wenig. Da ist Facebook nur ein privates Unternehmen.

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In einer Diskussion mit Hochschülern fragt eine Studentin Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), ob es für den Fall, wenn von ihr ein Kommentar auf Facebook gelöscht wird, auch eine Stelle gebe, wo sie sich dann beschweren könne.

Maas entgegnet, dass es im Gesetz nur die Möglichkeit gebe, strafbare Inhalte zu löschen, nicht aber etwas dagegen zu tun, wenn Facebook etwas gelöscht habe, es man so aber nicht akzeptieren wolle. Die Studentin gibt sich mit der Antwort nicht zufrieden, keinerlei Rechte zu haben, da sie ja dann letztlich zensiert werde.

Maas holt dann weit aus und stellt in dem Raum, ob man denn auch ein Recht habe, auf Facebook zu veröffentlichen. Der Justizninister stellt dem entgegen, dass Facebook ein privates Unternehmen sei und selber entscheiden könne, wen es im Rahmen einer Geschäftsbeziehung Zugang biete.

Facebook könne so auch jeden rausschmeißen. Deswegen gebe es auch keine Verpflichtung für Facebook etwas im Netz stehen lassen zu müssen.

Hierzu das Video unter vimeo.com

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Aufbruch

Ist das Grundgesetz schon geändert? Hat das Merkel alleine gemacht?

Gravatar: H.von Bugenhagen

Dass ist seine Meinung,aber hat er Meinungsfreiheit ?
Immer mit gutem Beispiel vorran und nicht den Diplomaten raushängen lassen.

Gravatar: Herbert

Wenn, dass alles aus privatrechtlichen Gründen funktioniert, was hängst sich Maas mit seiner unkonventionelle Truppe, denn überhaupt da dran und bürdet solche sozialen Medien eine Strafe auf? Diese Entscheidung einer Löschung trifft Facebook- oder Twitter, bei einem nicht Merkel angepassten Kommentar.

Gravatar: Elmar Oberdörffer

"Der Justizninister stellt dem entgegen, dass Facebook ein privates Unternehmen sei und selber entscheiden könne, wen es im Rahmen einer Geschäftsbeziehung Zugang biete."
Da sollte sich mal ein Rechtskundiger mit befassen! Darf ein Unternehmen, welches seine Dienste allen anbietet, anschließend einzelne Kunden willkürlich ausschließen? Entscheidet Facebook wirklich selber, wenn es von Heiko Maas mit Strafandrohungen von bis zu 500000 € unter Druck gesetzt wird, politisch mißliebige Inhalte zu löschen? Ob die Inhalte strafbar sind und deshalb auch ohne Netzdurchsetzungsgesetz gelöscht werden müßten, können die von Facebook angestellten Zensierer mangels juristischer Kenntnisse gar nicht beurteilen.

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