Maskenpflicht gilt bis 23. September

Habeck, Scholz und Konsorten ohne Maske im Flugzeug

Im Infektionsschutzgesetz ist die Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen bis zum 23. September 2022 festgeschrieben. Für Habeck, Scholz und Konsorten gilt diese Pflicht aber offensichtlich nicht. Sie flogen gemeinsam in einem Flugzeug mit vielen anderen - samt und sonders ohne Maske.

Screenshot ARD
Veröffentlicht:
von

Aufgeklärte und eigenständig denkende Menschen wissen längst, dass die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske sinnfrei ist. Dennoch halten die Corona-Propagandisten an diesem Unsinn fest, laut Infektionsschutzgessetz gilt die Maskenpflicht bei Reisen in Fernzügen und Flugzeugen noch bis einschließlich dem 223. September. Für alle. Na ja, fast.

Denn heißt man Habeck oder Scholz oder gehört zu deren Entourage samt eingeladener (weil weisungsgebundener) Journaille, dann gilt diese Maskenpflicht offensichtlich nicht. Denn die flogen gemeinsam in einem Flugzeug nach Kanada und keiner der Passagiere trug während des Fluges eine Maske.

Nun versuchen alle Beteiligten, sich händeringend herauszureden. Angeblich hätten alle Reisenden einen weniger als 24 Stunden alten negativen PCR-Test vorgelegt. Der würde von der Maskenpflicht befreien, behauptet zum Beispiel Miriam Hollstein, eine aus dem Kreis der eingeladenen Journaille. Das ist ein typischer Fall von Fake News, wie sie hierzulande von Mainstreamvertretern gerne verbreitet werden.

Ein negativer PCR-Test, auch wenn er weniger als 24 Stunden alt ist, befreit bei Reisen im Flugzeug oder in Fernreisezügen nun einmal NICHT von der unsinnigen Maskenpflicht. Hätte Frau Hollstein vor ihrer Aussage kurz recherchiert, dann wäre ihr das - vielleicht - aufgefallen. Aber eigenständig denken und selbst recherchieren sind für die Mainstream-Journalisten hierzulande zwei völlig fremde Begriffe.

Der letzte Rettungsanker ist nun der Hinweis, dass es sich bei dem Regierungsflieger nicht um ein öffentliches Verkehrsmittel gehandelt habe. Blöd nur, dass das Infektionsschutzgesetz da keinen Unterschied kennt. Wörtlich heißt es, dass die Maskenpflicht »im Luft- und Personenfernverkehr« weiterhin Anwendung findet. Da ist es völlig egal, ob das ein von einer Kegelgruppe gecharteter Partyflieger nach Malle ist oder ein Regierungsbomber auf dem Weg nach Kanada. Luftverkehr ist Luftverkehr. Und das gilt dann auch für Habeck, Scholz  und die gesamte Entourage.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Lutz

Kuhscheiße-Stapler & Konsorten, wenn das Karlchen spitzkriegt - der ist euch dann richtig böse!

Aus JF-Online kopiert:

"Unter anderem der Ex-Kanzlerkandidat der Union, Armin Laschet, hatte auf Twitter auf die Doppelmoral aufmerksam gemacht. Er nannte das Gesetz, gegen das Journalisten und Regierungsmitglieder verstießen, „zwar unsinnig, aber geltend“. Und: Wenn „jemand an die Rechtslage erinnert, ist er kein Troll“. Der frühere CDU-Vorsitzende forderte, den „uneuropäischen Zwang und nationalen Alleingang zu beenden“.

Weg mit dem Corona-Terror und Sanktionierung der vorsätzlichen Maskenverweigerung aller Fuzzys bei diesem Flug!!!

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang