Nach Gesetzesänderung baldige Mieterhöhung zwischen 100 und 1.000 Euro – oder doch erst später?

Grundsteuer: Scheitert erneute Abzocke an schlechter Software?

Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Änderung der Grundsteuer forderte, gilt eine neue Berechnungsgrundlage. Doch die muss umgesetzt werden.

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Still und heimlich und ohne dass ein Karl Lauterbach davor warnt, rollt auf Mieter in Deutschland die nächste Erhöhung der Miete zu. Grund dafür ist die Grundsteuer. Deren Berechnungsgrundlage muss nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom April 2018 bis Anfang 2024 angepasst werden. Und langsam ist es soweit, wie die FAZ berichtete.

Allerdings wird diese schlechte Nachricht durch eine weitere, einerseits ebenfalls schlechte, andererseits aber auch gute Nachricht ergänzt: Die Übermittlung der aktualisierten Daten scheitert momentan an der Software.

»Aufgrund enormen Interesses an den Formularen zur Grundsteuerreform kommt es aktuell zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit«, heißt es vom Finanzamt. Als hätte jemals jemand Interesse am Steuerzahlen gehabt. »Wir arbeiten bereits intensiv daran, Ihnen so schnell wie möglich die gewohnte Qualität zur Verfügung stellen zu können«, wird der Steuerzahler beruhigt. Dass nicht nur »Mein ELSTER«, sondern zudem die App »ElsterSmart« betroffen sind, dokumentiert das ganze digitale Desaster in Deutschland:

Wenn die Server der Finanzämter schon beim Eintragen der Werte für ein einziges neues Dokument die Hufe hoch reißen, möchte man nicht wissen, wie es um den Rest bestellt ist. Der Datensalat von Karl Lauterbachs Robert-Koch-Institut ist ja buchstäblich noch in aller Munde.

Wie viel Geld fällig wird, erfahren die Vermieter so wahrscheinlich nicht vor 2025. Dabei geht es um Summen im vierstelligen Bereich für ein Wohnhaus mit mehreren Parteien. Die wirklich schlechte Nachricht für die Mieter: Die Steuer kann komplett auf die Miete umgelegt werden. Jährliche Erhöhungen zwischen 100 und 1.000 Euro stehen also bei 10 Mietparteien an. Plus die Nachzahlung für die Jahre zuvor. Denn soviel ist sicher: Die Software des Finanzamts mag Schrott sein – zahlen muss der Bürger so oder so.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Freiherr von

@Hans Schmidt
Die Polizei darf das ?
Sie kommt ohne Gerichgtsbeschluss ,sie möchten Datenträger suchen,aber zu welcher Zeit gehörte Neuware wie dreierpack Damen Strings,Schuhe, Party Kleid, Kinderschlafanzug ,30 Parfümflaschen, Haarfärbemittel,Tshits und vieles mehr zu Datenträgern
und ohne das die Mitnahme bestätigt wurde.Armes Deutschland mit deinen BRD NGO POLITIKERN.

Gravatar: Tom aus+Sachsen

@Hans Schmidt 11.07.2022 - 08:34 , packen wir unsere Daten auf ein kleines Pocketbook oder auf eine SD-Card ( immer am Mann zu tragen ) und stellen wir der Polizei einen ausgedienten PC als Köder hin. In dem ausgedienten PC kann eine ausgeschlachtete Festplatte mit etwas Sprengstoff sein die dann beim Einschalten oder Anschließen den Staatsbütteln in ihren Büro´s um die Ohren fliegt.

Gravatar: Hans Schmidt

Man soll das, was sowieso schon im Melderegister und im Grundbuch steht, über das unsichere Internet auf unsichere Server übertragen.
Einfach in den eigenen Computer eingeben würde genügen und der Staat holt sich dann per Online-Durchsuchung die gewünschten Daten ab.
Bei Verweigerung der Datenabgabe muß die POlizei auf terroristischen Hindergrund vermuten und darf das!

Gravatar: Bertl

Den Ämtern sind doch alle Berechnungswerte bisher bekannt, warum soll der Bürger dann diese nochmals einreichen? Hat das wieder was mit Gesslerhut zu tun?

Gravatar: Heinz Becker

Niemand soll sich beschweren, die sog. "Wählenden" wollen es seit vielen Jahren genau so und nicht anders.

Auch Energie ist bei uns noch viel zu billig.

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