Verteidiger vermutet Weitergabe von Akten an die Öffentlichkeit

Geheimnisverrat im Mordfall Lübcke?

Im Mordfall des Kassler Regierungspräsidenten hat der Verteidiger des Tatverdächtigen Strafanzeige gestellt. Er vermutet einen Geheimnisverrat.

Generalbundesanwaltschaft / Wikicommons
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Im Mordfall des Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat der neue Verteidiger des Tatverdächtigen Stephan Ernst, wie der Spiegel berichtet, Strafanzeige wegen des Verdachts des Geheimnisverrats gestellt. Der Verdächtige hatte die Tat zunächst gestanden und sein Geständnis später widerrufen.

Der Jurist schreibt auf seiner Website, dass »mehrere deutsche Redaktionen über Informationen zu dem Geständnis und dessen Widerruf des Herrn Stephan Ernst verfügen, welche nach Lage der Dinge nur aus der originalen Ermittlungsakte der Generalbundesstaatsanwaltschaft stammen können.«

Nach deutschem Recht dürfen die Akten eines Ermittlungsverfahrens nur der Ermitlungsbehörde selber, dem Angeklagten und dem Gericht zur Verfügung gestellt werden. Werden Akten oder Teile der Akten der Öffentlichkeit »im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist«, handelt es sich um Geheimnisverrat, der nach §353d StGB mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden kann.

Das Gesetz hat den Zweck, einseitige Mitteilungen aus einem Verfahren zu unterbinden, um so eine Vorverurteilung zu verhindern. Das Gesetz widerspricht nicht der Pressefreiheit, wie das Bundesverfassungsgericht 1985 feststellte, sofern die Veröffentlichung ohne oder gegen den Willen eines der am Verfahren Beteiligten erfolgte.

Die beiden vorherigen Anwälte der Tatverdächtigen scheiden nach Aussage des neuen Anwalts als Quellen aus, da sie keinen Zugang zu den Akten hatten. »Es muss jemanden in den Ermittlungsbehörden geben, der diese Informationen gezielt an die Öffentlichkeit bringt«, sagte Hannig laut Spiegel und mahnte ein rechtsstaatliches Verfahren an.

Während also deutsche Medien und Politiker landauf, landab diskutieren, wie aus Worten Taten werden, zeigt sich in diesem Fall möglicherweise wie aus Worten ganz unmittelbar und nachvollziehbar Straftaten werden. Die Medien trifft allerdings keine Schuld, da nur das wörtliche Zitat strafwürdig ist. Die Weitergabe der Akteninhalte durch eine Ermittlungsbehörde ist dagegen strafbar.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Willi Winzig

@Catilina 09.07.2019 - 23:01
Das Ganze stinkt, von Anfang an!!!!!!!!!!!!!

Sie sagen es und wie das stinkt. Dieses Video von Jasinna ist wie auch das letzte über die grünen Vollpfosten mal wieder super gemacht und sollte weit verbreitet werden.

Der Fall Lübke

https://www.youtube.com/watch?v=9K9JkbPArCg

MfG
Willi Winzig

Gravatar: Armin

@Hartwig 10.07.2019 - 18:27

Wir dürfen doch dazulernen, das lässt sich letztlich nicht gebunden halten.

Und darf Fahrt aufnehmen, und, dies ist nicht nur mir so.
Interessant auch, dass Alternativen oft von oben gänzlich anders betrachtet werden als von unten gehalten wie ertragen.

Tage der Knotenlöser.

Gravatar: Armin

Gerade besonders sichtbar in Karlsruhe, meiner Heimatregion, ist es schon lange ein offenes Geheimnis, daß ein weit umspannendes Netzwerk der Vetternwirtschaft und Interessengruppen regionsübergreifend existiert welches in allen Amtsstuben und Organen für ihre Elitären-Klientel Vorteile sichert.
Zu dem ist Karlsruhe als wichtigster Sitz grundlegenden Rechtes wie auch staatlicher Belange ein Sammelbecken von verschiedensten Gruppen, Verbänden und Lobby, welche ihre Überschneidungen zur Einflussnahme wie auch Erlangung von Informationen aus vielen Überschneidungsmengen aufgebaut haben. Ziehschaften durchziehen alle Bereiche und nutzen deren Kenntnisse wie auch Verbindungen über Denominative-Abgrenzungen.
Eine besondere Rolle spielen da im übrigen die Freienwählerschaften, die besonders viel "Vitamin-B" im staatlichen Korpus besitzen und wie ein Knoten viele Parteiungen delegieren in unteren Interessenbereichen.

Außerdem ist das eine, was im Dienstalltag konsultiert wird und Dienstpflicht sei, das andere was außerhalb und informell passiert.
Gerade was sich so bei der Rechtswahrung der Anwälte, Staatsanwälten und Polizei, wie Verwaltungen, zu politischen Interessen an Beeinflussung aufgebaut hat, scheint ein unkontrollierbarer Dunstkreis. Nicht nur Profitinteressen, sondern Entrechtung zu eigenen Vorteilnahme ist unter vorgehaltener Hand gang und gebe. Wer die richtigen Leute kennt webt die bequemsten Mäntel, welche nicht nur schützen sondern auch den Schein wahren.

Wer da , auch nur den Verdacht abgibt und in die Quere kommt, zB. demokratische Ansätze nicht solchen Ziehschaften unterordnet und damit schädlich für solche undurchschaubare Netzwerke zu sein, riskiert seine Existenz - erst ganz langsam separierend sozial und wenn nicht dann aufgebend auch psychologisierend pathologisch krank.

Diese Erlauchten-Netzwerke bestehen deutschlandweit und bilden eine Simulation an demokratischem Rechtsstaat, welche nach der Einheit durch verschmelzen beider Netzwerksysteme eine neue Perfektion erlangt haben.
Eine wirkliche Gewaltenteilung besteht längst organisch nicht mehr, und wenn ist sie letztlich noch in Restfragmenten, stellenweise, in der polizeilichen Existent und fast nicht mehr sichtbar bei der Rechtswahrung, welche längst nach kantschen Sichtweisen jedweden Widerstand faschistisch vereitelt.

Gravatar: Himmelsbürger

Der Anwalt geht in die Offensive. Richtig so! Wenn sich bestätigen sollte, dass Stephan E. doch nicht der Täter war, dann sind die medialen Meinungsmacher einmal mehr blamiert.

Gravatar: Catilina

Das Ganze stinkt, von Anfang an.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

„Verteidiger vermutet Weitergabe von Akten an die Öffentlichkeit
Geheimnisverrat im Mordfall Lübcke?“ ...

Das wäre mich schon deshalb plausibel, weil

1. auch ein V-Mann und Lübckes bester Freund an Schuld von Stephan E. zweifeln, und

2. der Ersthelfer selbstverständlich(?) Spuren verwischte. Weil Lübcke sich mit Kasseler Mafia angelegt haben soll!!!
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/mordfall-luebcke-v-mann-und-luebckes-bester-freund-zweifeln-an-schuld-von-stephan-e-a2922989.html

Und wie war/ist das noch?
https://www.welt.de/regionales/hessen/article179606908/Ermittler-Ndrangheta-aktivste-Mafia-auch-in-Hessen.html

In Zusammenarbeit mit der einstigen „Stahlhelm“-Partei, die in Hessen auf Grün setzt?
https://www.welt.de/politik/deutschland/article122180684/Einstige-Stahlhelm-Partei-setzt-in-Hessen-auf-Gruen.html

Könnten auch Bouffiers „Gruselgeschichten“ mit dem Fall zu tun haben??? https://taz.de/!1253969/

Gravatar: Erdö Rablok

Im Kampf gegen "Rechts" ist einfach alles erlaubt.
Hierzu siehe auch Sachsen!

Gravatar: Willin Winzig

Abgesehen von dem offensichtlichen Geheimnisverrat könnte der Paukenschlag aber noch kommen, wenn sich herausstellt, dass der Hauptverdächtige, trotz der Indizien wie Waffe und voreiligem Geständnis, (Erpressungf, Korruption) etc.doch nicht der Täter war, sondern es sich gar nicht um einen politischen Mord handelt, sondern ganz profan kriminell um einen Mord aus Habgier oder ähnlich niederen Motiven einer zwar verdächtigen aber noch geheim gehaltenen Person? Dann wären auch die Vorab Hetzer aller Coleur bis auf die Knochen blamiert, was ich denen natürlich neidlos gönnen würde. Die AfD jedenfalls hatte, egal wie das noch ausgeht, nicht das Geringste damit zu tun, da bin ich mir ganz sicher. Momentan versuchen die sich vor Angst in die Hosen machenden Etablierten und ihre Speichellecker alles, um wegen der wahrscheinlichen Wahlschlappen im Osten, die AfD in Verruf zu bringen, egal welche Schweinereien dazu noch erfunden werden.

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