Migranten sollen nur noch an den EU-Außengrenzen abgewiesen dürfen

EuGH verbietet Zurückweisungen an EU-Binnengrenzen: »Alle Tore stehen offen«

Ein neues Urteil der Europäischen Gerichtshofes (EuGH) folgt dem Antrag von Asylrechtsgruppen und verlangt, dass auch illegale Migranten an den EU-Binnengrenzen nicht mehr abgewiesen werden dürfen. Deutsche Grenzkontrollen werden damit sinnlos.

Foto: Pixabay
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Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) muss die Bundesrepublik Deutschland jeden illegal eingereisten Ausländer aufnehmen und darf ihn nicht in das EU-Land, aus dem er die Grenze überschritten hat, zurückweisen. Damit sind die Kontrollen an den EU-Binnengrenzen zu beispielsweise Polen oder Tschechien, um illegale Zuwanderer abzuweisen, rechtswidrig [siehe Bericht »BILD«]. Abgewiesen dürfen die Migranten nur an den EU-Außengrenzen.

Die »Junge Freiheit« schreibt: »Triumph für Innenministerin Faeser: Der EuGH hat Zurückweisungen von Migranten an Binnengrenzen der EU verboten. Damit sind Kontrollen sinnlos. Alle Tore stehen offen.«

Eine souveräne Entscheidung darf die Bundesrepublik Deutschland in dieser Sache nicht treffen, weil Deutschland einen Teil seiner Souveränität zugunsten der Europäischen Union aufgegeben hat. Damit gilt zumindest vorerst das Urteil des EuGH. 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: ernst

Gib meine fahhrad zuruck !
fußgänger wollen ihre Straßen zurück
bitte nie zo schnel fahren mit dem (vw)adolf/wagens, bitte

danke merkel

Genug ist genug, ihr hast es schoen gewußt !
oder ihr konte es wissen, mazzel-tof

Gravatar: Carola

Man muss dem EuGH nicht folgen, dann muss die Kommission erneut rumdiskutieren bis es vielleicht passt. Doch die hiesige Regierung hat keinen Mumm, um ihren Mund aufzumachen und die Wahrheit zu sprechen.
Das EuGH kann keinen 27 Mitgliedsstaaten seine "Rechtsprechung" aufzwingen, es kann nur über alle nationalen Unterschiede hinweg eine einheitliche Norm formulieren - und damit auf der ganzen Linie scheitern. Wir haben für Migranten z.B. nicht den Platz, den andere Länder aufweisen können, wie z.B. Frankreich oder Spanien, wir können nur eine begrenzte Zahl Migranten aufnehmen. Es ist auch immer wieder eine Frage der Interpretation des Gewünschten.
Der EuGH versucht illegitime Übergriffe zu etablieren, die hier völlig fehl am Platz sind.
Die Europäisierung beschneidet bzw. beseitigt deutsches Recht auf Kosten der einzelnen Bürger!
Das einzige, was bei Weigerung passieren kann: Andere Länder schließen sich an, die EU zerbricht. UND, ist das sooooo schlimm? Nein! Zumal die EU Verträge schon über 50 Jahre alt sind und anders interpretiert würden als heute. Ein Wasserkopf weniger, der mitmischen will.
Fazit: Nationale NICHTbefolgung !!! da der EuGH nationale Unterschiede nicht toleriert und einfach wegwischt.

Gravatar: maria theresia

Sofortiger Austritt aus diesem EU-Verbrecherverein. Für uns Deutsche gilt das Asylgesetz. Dabei handelt es sich um Einzelfälle und keine Masseninvasion.

Gravatar: Realist

Egal welches Gericht und besonders von der EU-Konstruktion (Privat Gebilde /kein Staat oder ähnlich)

ALLE Gerichte sind in dem Handelsregister eingetragen
= nicht öffentlich = Privat


Ich persönlich nehme keine EINLADUNG den Privat-Gerichten an ,teile ihnen das per Einschreiben mit Rückschein mit, dass sie nicht falsche Schlüsse ziehen,
weil jede Vorladung von denen nur eine Einladung ist .

Alle die in dem Handelsregister eingetragen sind, sind keine Staaten ,haben keine ,Beamten, haben kein Recht Steuern einzutreiben........................................................

Als wenn Siemens oder andere Konzerne morgen ankommen und das selbe fordern, wie die Schein-Beamten von den Schein-Staaten

Verfassungsgebende-Versammlung.com

Gravatar: hempel

Die Grenzkontrollen sind für mich sinnlos, denn meist stehen die Kontrollposten jenseits der Grenzlinie im Land.Wer jetzt glaubt, daß die Tschechen oder Polen die sich praktisch bereits in Deutschland befindlichen Glücksritter zurücknimmt, glaubt auch, daß die Erde eine Scheibe ist. Meiner Meinung nach wäre die einzige mögliche Maßnahme, eine rigorose Versorgung mit Sachleistungen ohne jegliche Geldzuweisung, eben auch über Karten mit einem Limit für Sachleistungen. Nur so könnte man die Überweisungen an die Heimatländer verhindern und die Ursachen der Massenmigration abschaffen.

Gravatar: Jean Andre

Ich frage mich: WER steuert NOCH aus dem ..............diese Flüchtlingspolitik ??? Ist es MERKEL - das Stasimonster, die '15 "alle Grenzen hat geöffnet und dann "ihre Figuren besetzt hat - wie VON DER LEYEN oder STEINMEIER usw. usw." ??? MERKEL hat den Grundstein mit "wir schaffen das" für diese momentane Asylpolitik geschaffen.............nur: KEINER zerrt Merkel vor die Gericht........

Gravatar: I. Maya

Ich frage mich - wie tickt eigentlich der Europäische Gerichtshof (EuGH)???
Die Grenzen bleiben weiterhin offen, Geld fehlt hinten und vorne, von der Unterbringung ganz zu schweigen!!! Die Urteile sind völlig daneben und gegen unser Land, dafür brauchen wir kein Gericht!! Von wem werden denn die gesponsert um solche irren Urteile zu fällen??

Gravatar: I. Maya

Was um Himmels Willen ist das für ein Europäischer Gerichtshof, der solch ein Urteil fällt. Am besten alle illegalen Einwanderer dort hin schicken, sollen die sie doch in ihrem Gerichtsgebäude einquartieren.
Mal sehen ob die nicht schnell umdenken würden. Es wird ja immer blöder!!! Dümmer geht nimmer!!

Gravatar: Dr. R. Otte

Das Problem ist - wie in allen Ländern - die Repräsentativität.
Das EU-Gericht wird nicht von den Bürgern direkt gewählt, sondern die Richter werden von den einzelnen Länder-Regierungen ernannt. Meistens sind es ehemalige Politiker - das Gendern erspare ich mir - darin liegt das Problem.
Es sind immer die gleichen Leute, die sich gegenseitig neutralisieren oder protegieren.
Diese Urteil widerspricht m.E. der Genfer Flüchtlingskonvention und mißachtet die nationale Entscheidung, deshalb: Betreten europäischen Bodens erst nach der nationalen Feststellung, ob jemand die Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllt, das kann nur national entschieden werden.

Gravatar: Jürgen

Dieses Urteil ist ja eine Sache (schon fast ein Skandal, weil es geltendes EU-Recht bricht). Aber das Urteil sagt ja nur, dass wir sie aufnehmen müssen. Wie wir sie behandeln ist alleine Einscheidung unserer hochgeliebten Ampel-Regierung und der Merkel-Regierung davor. Sach- statt Geldleistung. Unterkunft in Sammelorten, bis Asylantrag fertig oder abgelehnt. Auch den ganzen Klage-Weg lang. Bei Ablehnung sammeln in Abschiebelagern, bis ihnen einfällt, woher sie kommen. Keine sozialen Leistungen während Anträge noch laufen. Absilut gar keine Leistungen mehr für abgelehnte, ausreisepflichtige.

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