Entzug des Asylrechts entzieht nicht zwingend Aufenthaltsrecht

EuGH-Urteil erschwert Abschiebung krimineller Asylbewerber

Straffällig gewordene Asylbewerber genießen teils weiterhin einen Schutz vor Abschiebung, entschied der Europäische Gerichtshof. Während die Bundesregierung sich im Urteil bestätigt sieht, gibt es deutliche Kritik aus Italien. Dort will man nichts an seiner aktuellen Praxis ändern.

Foto: Cédric Puisney/ Wikimedia Commons/ CC BY 2.0 (Ausschnitt)
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Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen schwer kriminelle Asylbewerber unter Umständen nicht abgeschoben werden. Demnach beeinträchtige der Entzug oder die Verweigerung des Asylrechts nach EU-Recht nicht den Anspruch auf Schutz durch die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Grundrechte, hatten die höchsten EU-Richter in Luxemburg geurteilt.

Hintergrund waren die Klagen dreier Asylbewerber, denen Belgien beziehungsweise Tschechien die Anerkennung verwehrten, nachdem sie wegen besonders schwerer Straftaten verurteilt worden waren. Daher sollte der EuGH klären, ob der Entzug dieses Flüchtlingsstatus' nach EU-Regeln mit dem Genfer Abkommen und den Grundrechten der EU vereinbar sei.

Dieses sei nach Ansicht der Richter gegeben. Sie wiesen darauf hin, dass Drittstaatenangehörige, die eine begründete Furcht vor Verfolgung in ihrem Herkunftsland haben, als Flüchtling im Sinne des Genfer Abkommens einzustufen seien. Dies gelte unabhängig davon, ob ihnen dieser Status förmlich nach EU-Recht verliehen worden sei.

Darüber hinaus dürften Menschen nach der EU-Grundrechtecharta nicht in ein Land abgeschoben werden, in dem Folter oder unmenschliche sowie erniedrigende Strafen drohen. Das Verhalten des Betroffenen spiele dabei keine Rolle. Hier gehe der Schutz durch die EU-Regeln, die sich auch auf die Grundrechtecharta berufen, über den der Flüchtlingskonvention hinaus.

Zugleich betonten die Richter, dass eine Person, deren Asylantrag nicht stattgegeben oder deren Asylstatus aberkannt wird, in der EU nicht über die gleichen Rechte verfügt wie ein förmlich anerkannter Asylbewerber. Die Bundesregierung sieht ihre Haltung durch das Urteil vom Dienstag bestätigt.

Der EuGH habe nicht nur zum Ausdruck gebracht, dass es in jenen Fällen, in denen im Heimatland Folter drohe, ein Abschiebeverbot gebe, erklärte Innenstaatssekretär Stephan Mayer (CSU). Zudem stellten die Richter klar, dass Schutzsuchenden oder auch anerkannten Schutzsuchenden sehr wohl der Schutzstatus verwehrt werden oder aberkannt werden kann, wenn sie sich einer schweren Straftat schuldig machen«.

Kritik an dem Urteil kam von Italiens Innenminister Matteo Salvini von der Lega. Es zeige, wie wichtig es sei, »dieses Europa zu verändern«. »Ich ändere meine Meinung und auch das Gesetz nicht: Die sogenannten Asylbewerber, die vergewaltigen, klauen und dealen, kehren alle in ihre Heimat zurück.«

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: W.E. Mai

Von MEINUNGSvielfalt als Wesen lebendiger DEMOKRATIE im Ergebnis von Wahrnehmung und Analyse:

Selbst das BVerfG verfasst häufig keine Urteile zu Klagen, die sich in irgend einer Weise gg. EU- bzw. Brüsseler Verordnungen richten. Vielmehr legen sie diese Klagen dem EuGH zur Entscheidung vor.
Sie wollen sich nicht "nachsagen" lassen, die EU-Integration DEUs mir ihrem Urteil in irgend einer Weise NICHT unterstützt zu haben (und das jüngste UN-Migrationsabkommen).
Denn die polit. "Großrichtung" (aus Brüssel) zielt darauf, u.a. nationale Souveränitäten und GGlich verfügte Rechte (wie z.B. HH-Recht) an sich zu ziehen, was in DEU links-rot-grün unverkennbar unterstützt.
Dazu braucht es natürlich auch die "Deutschen-Verdünnung" (Fischer-Doktrin) durch kulturell westfremde, ja -feindl. Einwanderung, kriminell hin od. her.
Selbst SPD-Altkanzer Schmidt warnte dereinst vor einer solchen Einwanderung, die man mit demographischem Faktor begründet.
Inzw. bejubelt bekanntl. ein SPD-EU-"Gewächs" (das Bundeskanzler werden wollte) diese Wanderer als "Goldstücke"; Asylrecht od. die Genfer Konvention spielen keine Rolle, denn wer kommt, will bleiben - und möglichst seine eigene LEX installieren und leben.
Es dürfte ja auch nicht von Ungefähr kommen, dass sich insb. in mehrjährig links-rot-grün reg. Bundesländern krim. arab. türk. Fam.Clans (Ehre und Fam. über alles) vertieft und beherrschend einrichten konnten - incl. Hinterzimmer-Scharia. Denn derpol.corr. Mainstream verrordnete, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Krit. Hinweise und Warnungen wurden (und werden noch immer) als rechtspopulistisch verortet, gerne stereotyp auch mit allen entsprechenden Attributen in Ri. "NAZI" abgewatscht, ja diffamiert.
DEU wird als ein Mekka für Geldwäscher und ein "Ruheraum" der ital. Mafia gesehen (die in Sizilien selbst mit dem Klerus paktiert), während der "Kleine Mann" staatl. immer gläserner wird. Ihn bekommt man ja auch leichter an den Haken ...
Wenn vor der EU-Wahl "EUROPA" so in den Himmel gehoben wird als Ursprung des deutschen Wohlstands, den die "Rechten" bedrohen, so stellt sich die Frage: Wo war dieses EUROPA, als zur EURO-Einführung DEU als sein "kranker Mann" galt? Dieser kranke Mann gesundete bekanntl. duch die Agenda 2010, die seine Bevölkerungsmehrheit (Arbeitsmarkt, Renten) nachhaltig schmerzhaft reformierte - im Folgenden mit massiven arbeitsmarktl. Entgleisungen - bis heute.
Wenn dies nun einer nicht minder "kranken" Südschiene abverlangt wird, plärrt es allenthalben "SOLIDARITÄT", als würde der deutsche Durchschnittsbürger nicht schon genug gemolken (Bankenrettung, ESM, Zuwanderung etc.).

Die "ELITEN" fürchten nun um Macht und ihre Partizipation aus diesem EUROPA, schimpfen die um die nationale Souveränität, ja Intentität besorgten Bevölkerungen und pol. Konkurrenz Nationalisten und agieren im Wahlkampf entsprechend.

Gravatar: Reinhard

Solche Urteile ebnen weiter den Weg in den unvermeidlichen Bürgerkrieg, das ist dann nur noch eine Frage der Zeit ! Wenn ein Staat weder nach außen (Landesverteidigung) noch nach innen (innere Sicherheit) in der Lage ist, die Sicherheit seiner Bürger zu gewährleisten, dann ist er am Ende und hat keine Existenzberechtigung mehr. In den letzten beiden Jahren bin ich schon 2 mal daraufhin angesprochen worden, einmal von einem Schützenverein und einmal von der AFD, ob ich bereit bin, das Land mit der Waffe gegen Moslems und Kriminelle zu verteidigen. Ich war auch nicht der Einzige, der angesprochen wurde. So weit ist es schon ! Daran sieht man, daß dieser Staat bereits auf dem letzten Loch pfeift und sich solche Urteile überhaupt nicht mehr leisten kann. In Berlin sind bereits größere Teile rechtsfreie Räume, wo die Scharia herrscht und wo der Staat (die Polizei) die Herrschaft bereits aufgegeben hat. Soll das so weitergehen ?? Es ist bereits 5 nach 12 und nicht davor ! Ich bin mal gespannt, wie lange es noch ruhig bleibt. Irgendwann wird alles wie eine Bombe in die Luft gehen, das ist damit klar und der Staat wird nicht in der Lage sein, noch irgend etwas zu steuern.

Gravatar: Freidenkende

Die Merkel-Regierung und ihre Altparteigenossen wollen unbedingt und besonders die Mörder, Vergewaltiger, Betrüger, Kriminelle, Dealer, psychisch bekloppte (meist gefährliche) gern behalten, damit man sie evtl. zum Einsatz auf die Andersdenkenden einsetzen kann - eine andere Erklärung gibt es dafür nicht oder weiß jemand eine Antwort darauf? Es gibt weiterhin Nachschub von denen aus allen Ländern - tagtäglich... Ohorido, ohorido...

Gravatar: meckerpaul

Klar ihr Kriminellen Banden. Kommt nach Europa da werdet ihr versorgt, beschützt und braucht vor Strafe keine Angst zu haben. Schlachtvieh für euch steht genügend bereit. Fangt mal ganz oben dei denen an. Was ist aus dem Europa des Friedens geworden? Ein Europa des Versagens, des Verrats und die Versorgungsstation für Kriminelle Banden aus aller Herren Länder.

Gravatar: Thomas Waibel

@Hartwig

Die Christenverfolgung wird auch von den "Kirchen" verschwiegen oder sogar aktiv unterstützt, wie der Franzl, der mit den chinesischen Kommunisten, auf Kosten der verfolgten Christen, paktiert hat.

Nicht die katholische Kirche wurde (fast) vom Feind übernommen, sondern die "Konzilskirche", die nicht die katholische ist, befindet sich ganz in den Händen des Feindes.

Gravatar: Hartwig

@ die Vernunft 15.05.2019 - 13:51

Kürzlich nannte mich jemand, der von wissenschaftlicher Arbeit, nachweislich KEINE AHNUNG HABEN KANN (Max und Moritz) einen Fundamentalisten. Dümmer und falscher geht nicht.

1. Sie schreiben zu wenig. Merken Sie etwas? :) Ihre Aussage ist relativ. Schreiben Sie bitte mehr hier im Forum. Hier sind sowieso zuviele Extremisten, die unsere Freiheit benutzen und diese wieder wegzunehmen. Auch das ist krank.

2. Ich bin nicht gegen Sie. Warum sollte ich das sein?

3. Es ist nun einmal so, dass die Wahrheit immer noch gilt. Und die zählt in der echten Wissenschaft weiterhin allein und nur diese ist der gerechte Richter.

4. Wenn es wahr wäre, bzw. relevant, entscheidend, was Sie sagten, dann müssten wir uns dagegen auflehnen, und diesem Land endlich eine Verfassung geben.

Aber, mit dieser jetzigen Meute, eine Verfassung ausarbeiten? Das wäre noch schlimmer als Sodom und Gomorrha?

Ich will mit solchen Menschen nicht in einem Staat leben, die nur von morgens bis abends danach trachten, mir all meine Freiheiten gegen meinen Willen zu nehmen.

Wir kämpfen hier nicht gegen Personen, sondern nur gegen Argumente.

Ich habe absolut nichts gegen Sie. Nichts. Schreiben Sie bitte mehr. Seien Sie fleißiger.

Gravatar: rolli

Welche Entscheidungen darf heutzutage noch ein europä-
isches Land selbständig treffen, was geht das den europä-
schen Gerichtshof an wenn ich als Staat sage " wer bei
uns im Staat straffällig wird wird ausgewiesen". Straftäter
gehören schnellst möglich ausgewiesen .

Gravatar: Rolo

Schon erstaunlich, warum der Europäische Gerichtshof gegen die Interessen Europas urteilt! Das gilt es zu ändern! Am 26. Mai haben wir die Chance dazu!

Gravatar: Karl Napp

Die Anmaßungen des Europäischen Gerichtshofs, der ungewählten, überbezahlten, verantwortungslosen Rechtsverdreher in Robe, sind der Hauptgrund dafür, daß die Briten aus der EU wollen.

Gravatar: Tina

Meines Erachtens respektiert jemand, der schwer kriminell ist, nicht die Gesetze und die Gepflogenheiten des Landes und lässt auch nicht erkennen, dass er sich in die Gesellschaft integrieren möchte. Auch verhält er sich nicht als Gast.

Einer Abschiebung Krimineller steht meinerseits nichts im Wege.

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