EuGH: Weisungsrecht des Justizministeriums steht nicht im Einklang mit europäischem Recht

Deutschen Staatsanwälten wird untersagt, europäische Haftbefehle auszustellen

Deutsche Staatsanwälte sind nicht so unabhängig, wie sie sein sollten. Zu dem Urteil kommt der europäische Gerichtshof (EuGH) und untersagt den deutschen Staatsanwälten die Ausstellung europäischer Haftbefehle (Az.: C-508/18, C-82/19, C-509/18). Justizministerien haben ein Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft.

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Die Ausstellung von europäischen Haftbefehlen durch die Staatsanwaltschaft gehört seit Jahren zur Praxis in der deutschen Strafverfolgung. Bisher wurde daran auch kaum Anstoß genommen, bis jetzt bei genauerer Betrachtung einiger dieser Haftbefehle festgestellt wurde, dass sie unter anderem auf Weisung des jeweiligen Justizministerium des Landes ergangen sind. Eine solche direkte Einmischung eines Ministeriums in die vorgesehene und angeblich in Deutschland garantierte Unabhängigkeit der Gerichte ist nicht gesetzeskonform. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinen Urteilen mit den Aktenzeichen C-508/18, C-82/19, C-509/18. Ab sofort ist es daher deutschen Staatsanwälten untersagt, europäische Haftbefehle auszustellen. 

Laut EU-Recht muss ein Europäischer Haftbefehl zwingend von einer Justizbehörde ausgestellt werden. Darunter können im Einzelfall auch Behörden fallen, die an der Strafrechtspflege mitwirken. Allerdings umfasse diese Definition weder Ministerien oder die Polizei. Es muss garantiert sein, dass die Behörde bei der Ausstellung unabhängig handelt. Die deutschen Staatsanwaltschaften erfüllten diese Kriterien nicht. In Deutschland gebe es ein Weisungsrecht des Justizministeriums, einer politischen Institution, an die Staatsanwaltschaft; das verstoße gegen europäisches Recht.

In der Regel basiert ein europäischer Haftbefehl auf einem nationalen Haftbefehl, stellt also eine Art Hilfeersuchen der deutschen Behörden bei den anderen europäischen Ländern dar. Weil es hierzulande aber die Verquickung Ministerium (Politik)/Staatsanwaltschaft(Strafverfolgung) gibt, müssen nun Richter einen europäischen Haftbefehl ausstellen. 

 

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Stellmacherei

Die Staatsanwaltschaft zählt organisatorisch in Deutschland – genau wie die Polizei oder die anderen Vollzugsorgane – zur Exekutive und eben nicht zur judikativen Gewalt. Diese Organisationsform wurde durch das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) des Deutschen Reiches (am 01.10.1879 in Kraft getreten) angelegt, ja zementiert. Das Gesetz ist eines der vielen Gesetze, die als vorkonstitutionelles Recht nach Gründung der Bundesrepublik (1949) übernommen worden sind.
Also, dass Staatsanwälte nicht unabhängig sind und weisungsgebunden dem zuständigen Fachministerium unterstehen, dies ist nun wirklich nichts Neues. Schon 1901 ironisierte dies der bekannte Staatsrechtler Franz von List in einem Vortrag vor dem Berliner Anwaltsverein:
«Durch die Aufstellung des Legalitätsprinzips, durch die dem Staatsanwalt auferlegte Verpflichtung, in gleicher Weise Entlastungs- wie Belastungsmomente zu prüfen, durch das ihm eingeräumte Recht, Rechtsmittel zugunsten des Beschuldigten einzulegen, u.s.w. könnte ein bloßer Civiljurist zu der Annahme verleitet werden, als wäre die Staatsanwaltschaft nicht Partei, sondern die objektivste Behörde der Welt. Ein Blick in das Gesetz reicht aber aus, um diese Entgleisung als solche zu erkennen. Es genügt der Hinweis auf § 147 GVG: „Die Beamten der Staatsanwaltschaft sind verpflichtet, den dienstlichen Anweisungen ihrer Vorgesetzten nachzukommen.“» (Der damalige § 147 GVG ist der heutige § 146 GVG)

Doch auch die Judikative – sprich die Richter – sind in Deutschland keineswegs unabhängig. Dass die Gerichtsverwaltung im Grunde nur eine ausgelagerte Justizverwaltung ist, zeigt der pensionierte Richter Udo Hochschild in seiner Dissertation „Gewaltenteilung als Verfassungsprinzip“ (Universität Frankfurt/M. 2010). Hochschilds Arbeit macht deutlich, dass der Justizminister eines Bundeslandes als höchster disziplinarischer Vorgesetzter der Richter des Bundeslandes über genügend „Mittel“ verfügt, um resistente Richter gefügig zu machen – sprich, sich der Ideologie der Regierung (= die Spitze der Exekutive) zu unterwerfen. Auch dies war und ist im oben genannten Gerichtsverfassungsgesetz von Beginn an so angelegt worden; denn der preußische Justizminister Gerhard Adolf Leonhardt soll bei den Beratungen zum GVG gesagt haben: „Solange ich über die Beförderungen bestimme, bin ich gerne bereit, den Herren (Richtern) ihre so genannte Unabhängigkeit zu konzedieren.“

Ergo, das Urteil des EuGH‘s geht in die richtige Richtung und ist auch ganz nett, besonders für die Nase auch so sehr vieler der überheblichen bundesdeutschen Politiker, die immer in Sachen „Rechtsstaatlichkeit“ (und Rechtsstaatlichkeit setzt eine funktionstüchtige Gewaltenteilung notwendig voraus) arrogant andere andere Staaten verunglimpfen. Doch der EuGH geht nicht weit genug, da auch die Richter – also die Judikative an und für sich – in Deutschland letzten Endes nicht unabhängig ist, sondern auch am Tropf der Exekutive hängt.
Außerdem werden in Deutschland sowieso die wichtigsten „Richterstühle“ nach Parteiproporz besetzt. Die Stellen der Bundesrichter haben die Alt-Parteien unter sich aufgeteilt; und auch die Schlüsselpositionen der wichtigsten Oberlandesgerichte werden in der Regel durch die Alt-Parteien brüderlich geteilt – Literatur hierzu: Die oben genannte Dissertation, bzw. ganz einfach einmal in den Schriften von Hans Herbert von Arnim oder Karl Albrecht Schachtschneider bezüglich dieser Fragen und Probleme stöbern!

Gravatar: Tina

Das kann ja wohl nicht wahr sein. Und das bei den ganzen ausländischen Straftätern, die hier rumlaufen.

Wie kaputt muss ein System sein, dass sowas durchgeht. Sie werden nicht inhaftiert und auch nicht abgeschoben, was an sich schon ein Skandal ist. Das ist wie ein Persil-Schein, die können hier machen was sie wollen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

Gravatar: asisi1

Das ist richtig, es sind alles links grün versiffte Mitläufer! Keine Eier in der Hose und nur dicke Gehälter für Nichtstun absahnen!

Gravatar: Brodersen

Diese Justitz wurde von Faschisten aufgebaut und die heutigen Richter und Staatsanwälte sind deren willige Schüler . Eine unabhängige Justitz gibt es in diesem,-"UNS GEHÖRENDEM LAND-" seit 1933 nicht mehr.
Dieses Land, seine Bevölkerung und vor allem seine Kinder müssen endlich aufstehen und im Notfall auch mit Gewalt, dieses Pack zum Teufel jagen . Jeder kann erkennen in welche Richtung sich das Schiff , auf welchem
wir alle mitfahren, bewegt. Jedem ist bewußt das es Sinken wird. Trotz dessen ist keiner bereit aufzustehen und mit Spaten, Mistgabel,Sense oder irgendeinem Werkzeug vor diese Berliner Geschwätzbude namens -" Bundestag oder auch Parlament-",diese unglaubliche Vereinigung von Verbrechern zu ziehen um diesen Leuten zu zeigen wo Bartel den Most holt. Mit einer derartigen Bevölkerung ist einfach kein Blumentopf zu gewinnen.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Weil es hierzulande aber die Verquickung Ministerium (Politik)/Staatsanwaltschaft(Strafverfolgung) gibt, müssen nun Richter einen europäischen Haftbefehl ausstellen.“

Auch m. E. vollkommen zu Recht!!!

Ich denke, auch der EuGH erkannte wohl sehr genau, dass sich in der Justiz unter unserer(?) kanzelnden Göttin(?) ´so einiges` fehlentwickelt!!!
https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41758794.html

Gravatar: Karl Biehler

Bananenrpublik wäre noch geprahlt!

Gravatar: Max

Was ist den Bürgern nicht alles vorgelogen worden. Richter und Staatsanwälte seien unabhängig, deshalb auch die völlig überzogenen Gehälter. Nur wer Geld hat ist unabhängig. Diese Volks verarsche ging immer solange gut, bis das Internet kam. Das tröge Bewußtsein der Bürger wurde erhellt, wurde aufgeklärt und die Systemschreiberlinge als das entlarvt, was sie sind- Maulhelden und Zeitungshuren-weisungsabhängig vom Chef bis zum Herausgeber, nix mit "freien Journalismus".
Der faule Zahn wurde gezogen, weitere werden folgen, bis die Zeitungshuren ihre intellektuelle Prothese tragen und nur noch pfeifend und zischend ihre erlogenen Geschichten den Einfältigen unter den Bürgern verkaufen können. Was ist in Deutschland schon unabhängig, wenn dieses Land immer noch, oder schon wieder besetzt ist und bleibt-eben ein Fragment. Und die Justiz, eine Scheininstitution zur Aufrechterhaltung der Scheindemokratie. Bitte hören sie mit dieser jämmerlichen Geschichtsklitterung auf, wir sind schon weiter und brauchen keine government nanny mehr-abdanken bitte. Danke.

Gravatar: Petra

Das mit linken 68-Gesinnungsgenossen in Besitz genommene deutsche Rechtssystem hat ihr Ziel erreicht, Rechtsprechung gemäß sozialistischer Vorstellungen. Verhinderung von Abschiebungen islamistischer Straftäter mit allen rechtlichen Mitteln.

Gravatar: Armin

Ich selbst habe erlebt, wie Staatsanwälte in BW stark beeinflusst sind und auch Rechtspflege bestimmen.
Da werden Rufschädiger aus den früheren NS-Kreisen als auch Macht missbrauchenden politischen Fraktionsebenen und deren Netzwerken straffrei gestellt und deren geprellten Opfer verfolgt und kriminalisiert bis sie sozial zerbrechen.
Und wehe man wehrt sich, was mit zunehmend dieser Praxis dann irgendwann natürlich heftiger wird, werden Opfer zu Tätern - dies korrupten Amtsposten.

Aus gewissen Kreisen eben haben Betrüger frei Hand und finden in den Staatsanwälten wie auch vorgeimpften Richtern unter willigen Helfern aus Polizei und den Netzwerken in regionalen Ziehschaften, verlängerte Unterdrücker von Rechtsbeiständen, welche Opferinteressen als "nicht im öffentlichen Interesse deklarieren" oder diese ummünzend zum Täter tenorieren.

Besonders nach Erlebnissen mit Rechtsbeugungen, welche sich Staatsanwälte zur Durchsetzung Ihrer Behauptungen und Absprachen berufen fühlen, wider Beweisen und einfachst ermittelbaren Fakten, muss diesen Tendenzen an Aufhebung des Rechtsstaates rechnung getragen werden.
Allein schon daher, weil deren Methodikern Menschen als Opfer vollständig ruinieren und zu Sklaven reduzieren.

Zu Recht hat hier der EuGH dem Treiben von Ziehschaften und Vetternwirtschaft gesteuerten Staatsanwälten in Deutschland eine Rote Karte gegeben.

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