BvL bringt wichtigen Beitrag

Debatte um assistierten Suizid tobt

Alex Schadenberg, Geschäftsführer der Euthanasia Prevention Coalition, reiste aus Kanada an und erläuterte anhand vieler Beispiele die Folgen des seit 2016 bestehenden Gesetzes zur medizinischen Beihilfe beim Sterben (Medical Assistance in Dying).

Fachtagung Euthanasie/Bild: BvL
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Die diesjährige Fachtagung des Bundesverbandes Lebensrecht anlässlich des Marsches für das Leben leistete erneut einen bedeutsamen Beitrag zur öffentlichen Debatte über den assistierten Suizid und den Status des Menschen vor der Geburt, wie BvL berichtet.

Prof. Dr. Armin Schmidtke, Psychologe und Suizidforscher, der für den erkrankten Prof. Dr. Stephan Sahm einsprang, präsentierte eindrucksvoll, wie die Einführung des assistierten Suizids nicht nur die Suizidraten nicht senkt, sondern auch dazu führen kann, dass Menschen vermehrt auf assistierten Suizid zurückgreifen. Ein aktuelles Beispiel hierfür sind die steigenden Zahlen assistierter Suizide alleinstehender Seniorinnen in der Schweiz, eine Entwicklung, die er auch für Deutschland bei einer entsprechenden Gesetzgebung voraussieht.

Die Gynäkologin und Chefärztin eines Krankenhauses in Regensburg, Frau Prof. Dr. Angela Köninger, gewährte einen wissenschaftlichen Einblick in das faszinierende Wechselspiel auf vielen Ebenen zwischen Mutter und Kind während der Schwangerschaft. Diese Phase beinhaltet weit mehr als nur hormonelle Veränderungen, denn auf molekularer Ebene und vielen anderen Ebenen finden komplexe Prozesse statt, darunter auch solche, die die Immuntoleranz und Immunabwehr betreffen.

Alex Schadenberg, Geschäftsführer der Euthanasia Prevention Coalition, reiste aus Kanada an und erläuterte anhand vieler Beispiele die Folgen des seit 2016 bestehenden Gesetzes zur "medizinischen Beihilfe beim Sterben" (Medical Assistance in Dying). Dieses Gesetz hat dazu geführt, dass Euthanasie als normale Option in verschiedenen Lebenssituationen angeboten wird. Die Zahlen sind ebenfalls besorgniserregend: Im Bundesstaat Québec wurde beispielsweise im Jahr 2021 in 6,1% aller Todesfälle Euthanasie durchgeführt.

Alexandra Linder, Vorsitzende des BVL, zog nach der Veranstaltung, die von Mechthild Löhr und Cornelia Kaminski moderiert wurde, das Fazit, dass die Annahme, der Mensch sei in jeder Lebenslage vollkommen autonom und selbstbestimmt, durch die vorgestellten Beispiele erneut widerlegt wurde. Jedes Gesetzesvorhaben in diesen sensiblen Bereichen müsse unter diesem Aspekt noch sorgfältiger überdacht und berücksichtigt werden als bisher.

Der Marsch für das Leben beginnt morgen um 13 Uhr gleichzeitig in Köln am Heumarkt und in Berlin am Platz des 18. März (vor dem Brandenburger Tor).

Weitere Informationen zur BVL-Fachtagung finden Sie unter: www.bundesverband-lebensrecht.de/fachtagung

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Kommentare zum Artikel

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Am gut beworbenen Geschäft mit dem Tod und mit der Selbsttötung sollten aber nicht nur Sterbehelfer*Innen verdienen, sondern auch alle, die den Todeskandidat*Innen eine Risikolebensversicherung finanzieren.

Wer auf diese Art und Weise auf den Tod anderer wettet und investiert kann nämlich ganz gut verdienen, wenn die Risikolebensversicherung zum Zeitpunkt des Selbstmords des / der Versicherten mindestens drei Jahre bestanden hat ...

https://risikolebensversicherung.de/suizid/ .



Und keine Sorge, ist alles vollkommen natürlich ... you and me, baby, be nothin' but mammals, so let's do it like they do on the Discovery Channel ...

https://www.ardalpha.de/wissen/natur/tiere/artenschutz/rote-liste/loewen-gefaehrdete-art-aussterben-bedroht-grosskatzen-afrika-asien-oryx-antilope-100~_v-img__16__9__xl_-d31c35f8186ebeb80b0cd843a7c267a0e0c81647.jpg?version=ebf65 .

Gravatar: Karl Biehler

Wir haben Händler des Todes. Wir haben aber auch Gottes Licht und Liebe. Das ist viel stärker!

Gravatar: <Frank>

Ob sich jemand von der Brücke stürzt oder begleitet stirbt, ist so eine Sache.

Meine Meinung...

Es soll die Möglichkeit geben Menschen von unerträglichen oder unheilbaren Leiden zu erlösen. Hierzu sollte dies von der Person selbst auf eigenen Wunsch und eigenes Bestreben hin einer kompetenten Person glaubhaft gemacht werden. Kompetent ist, wer seine sieben Sinne beisammen hat und keinerlei Nutzen aus dem Ableben oder weiteren dahinvegetieren zieht. Ein Amtsarzt soll diesen Wunsch und seine Stichhaltigkeit überprüfen. Alle Verwandten müssen informiert und verabschiedet werden so sie es wünschen und können dem Freitod je nach dem Wunsch des Sterbenden beiwohnen. Wie diese Verabschiedung aussieht ist jedem selbst überlassen.

Ein heimliches Ableben wäre untersagt.

Nicht berechtigt wären Menschen im Vollzug um diesen abzukürzen oder einer Strafe bzw. Verurteilung auszuweichen oder Personen welche sich ihrer Schulden und Verbindlichkeiten entledigen möchten.

Unter allen Umständen sollte es Höchststrafen für jedes mündliche oder schriftliche Anraten in Richtung Freitod geben, sodaß wer auch immer es unternimmt dies jemandem nahezulegen oder dafür zu werben, so hart bestraft wird das er wünschte selbst in den Freitod gegangen zu sein.

Nur unter diesen Bedingungen kann ich mir eine Sterbehilfe vorstellen. Als verantwortungsvolle Hilfe, nicht als Ausweg.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

… „Dieses Gesetz hat dazu geführt, dass Euthanasie als normale Option in verschiedenen Lebenssituationen angeboten wird. Die Zahlen sind ebenfalls besorgniserregend: Im Bundesstaat Québec wurde beispielsweise im Jahr 2021 in 6,1% aller Todesfälle Euthanasie durchgeführt.“ …

Was von deutschen Politikern der Altparteien womöglich etwa schon deshalb ganz besonders, ebenfalls verfochten wird, weil sie sich der Wähler der AfD auf diese Weise – entsprechend dargestellt - endlich ´effektiv` entledigen könnten???
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2021/afdler-gaskammer-linken-politikerin-shitstorm/

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

… „Alexandra Linder, Vorsitzende des BVL, zog nach der Veranstaltung, die von Mechthild Löhr und Cornelia Kaminski moderiert wurde, das Fazit, dass die Annahme, der Mensch sei in jeder Lebenslage vollkommen autonom und selbstbestimmt, durch die vorgestellten Beispiele erneut widerlegt wurde. Jedes Gesetzesvorhaben in diesen sensiblen Bereichen müsse unter diesem Aspekt noch sorgfältiger überdacht und berücksichtigt werden als bisher.“ …

Wobei sich auch m. E. besonders die damit beschäftigten Entscheidungsträger ´der Altparteien` folgenden Vortrag anhören sollten!!!
https://willy-brandt.de/aktuelles/audio-video/die-euthanasie-morde-vielfach-tabuisiert-bis-heute/

Gravatar: Lebensverachtender, menschenverachtender, zynischer und schöner sterben mit dem Bundesvergessensgericht: Hier werden Sie geholfen.

"Debatte um assistierten Suizid tobt

Alex Schadenberg, Geschäftsführer der Euthanasia Prevention Coalition, reiste aus Kanada an und erläuterte anhand vieler Beispiele die Folgen des seit 2016 bestehenden Gesetzes zur medizinischen Beihilfe beim Sterben (Medical Assistance in Dying)."



Na zum Glück ist bei dieser Debatte wenigstens klar, welche "politische" Agenda so herausragende Repräsentanten und Repräsentantinnen der in diesem, unserem Lande gepflegten Kultur des Todes und "Dogmatik" des Todes des Grundgesetzes vertreten, wie der deutsche ÖRR oder auch das Bundesvergessensgericht.

Im DLF nämlich hat uns gestern das deutsche Ehepaar Bleibtreu bei zumindest im Falle von Frau Bleibtreu bester physischer Gesundheit vorgeflötet, wie schön es doch sei, in die Schweiz zu gehen und dafür bezahlen zu dürfen, dass einem beim Sterben geholfen wird.

"Natürlich" hob Frau Bleibtreu wortreich hervor, wie "selbstbestimmt" sie doch sei bei diesem Schöner - Sterben - Unternehmen.

Entsprechend meint das Bundesvergessensgericht*, dass der Schutz der Freiheit der "Dogmatik" des Grundgesetzes entspreche, jederzeit selbst über die Gründe bestimmen zu können und zu dürfen, die den Bürger und die Bürgerin dazu veranlassen, schließlich und endlich aus dem Leben scheiden zu wollen und aus dem Leben zu scheiden ...

https://www.youtube.com/watch?v=xo3z6aYWzr0&t=1536s .

Zwar hat der deutsche Papst irgendwo und irgendwann einmal irgendetwas erzählt davon, dass der Mensch sich nicht selbst mache ...

https://youtu.be/dArmbkjY_GI?feature=shared&t=993 .

Aber in Deutschland macht der Mensch sich eben doch längst selbst, und dann kann man ihn und sie sich ja auch ruhig tot - al selbstbestimmt selbst wegmachen lassen und das lukrative Geschäft mit dem Tod flächendeckend bewerben und legalisieren, egal, ob pränatale oder "postnatale" Abtreibung.

Bei der pränatalen Abtreibung ist Tod und Leben des Kindes ja auch eine Frage des "Selbstbestimmungsrechts" der werdenden Mutter, my womb, my body, my decision ...

https://www.freiewelt.net/nachricht/weit-ueber-6000-lebensrechtler-beim-marsch-fuer-das-leben-in-berlin-und-koeln-10094332/ ,

... schließlich sind das alles nur Mitglieder bzw. Ohneglieder der "Church of Body Modification", Sie wissen schon ...

https://www.youtube.com/watch?v=7RQfp7q1IuE .





* ("Schwamm drüber, lasst uns nach vorne blicken"

https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/ezb-verfahren-richterin-wallrabenstein-fuer-befangen-erklaert-17188044.html

https://app.box.com/s/qa1et7l4z3jxixiukcqk5p6ejb26zel4

https://menschundrecht.de/menschundrecht%202007%20-%202020.pdf#page=16 )

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